Mahnschreiben - Anwalt - Leonie Zimmerman vom 19.06.2013 - Louis Shop Online

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root1179

Gast
Hey Leute,

wie im Titel zu sehen ist, handelt es sich um ein Mahnschreiben der Anwaltskanzlei Leonie Zimmermann, angeblich beauftragt von Louis Shop Online GmbH (Motorrad Zubehör/Teile).

Ich habe dort noch nie etwas bestellt. Also Hörer in die Hand und schnell angerufen!

Der Anruf bei Louis beruhigte mich. Die Telefondame meinte, es sei ein Betrugsversuch. Strafanzeige wurde bereits gestellt.

Telefondame meinte ebenfalls, kann ignoriert werden. In wie fern ich jetzt wirklich nicht auf das Anschreiben reagieren muss, weiß ich leider nicht. Ich werde heute Nachmittag noch ein wenig Recherche betreiben.

Oder weiß jemand mehr? Bin gewiss nicht das einzige "Opfer" :)


Grüße
 

Anhänge

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Zuletzt bearbeitet:
wie man sich überhaupt bei sowas reinstressen kann... Mahnung per E-Mail... Shop bei dem man noch nie bestellt hat? reicht schon oder?
 
Jo stress mich da wohl wirklich nur rein....

Allerdings kann manchmal das "nicht"reagieren auch ein Fehler sein... In dem Fall wohl aber nicht...
 
Hoffen wir mal, dass Du den Anhang nicht auch noch geöffnet hast (Malware)
 
Eine Mahnung landet wenn im Postfach und nicht im E-Mail-Ordner ;)
 
Quatsch, Anhang blieb unberührt ;)

Bin kein Unwissender, nur etwas unsicher, weil ich 2004 ebenfalls ein Schreiben von einem Anwalt erhalten habe und dort entsprechend reagieren musste. War damals auch Thema bei einer Akte Sendung.

Daher meine Unsicherheit...

@CaTFaN!: Deine Aussage macht irgendwie Sinn... Danke... simpel und logisch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Mahnung bedarf keiner bestimmten Form, auch per Email ist sie grundsätzlich erstmal gültig.
Und wenn es um kleine Beträge oder viele ähnliche und unstrittige Fälle geht ist da auch eine brauchbare Form.

Nur, der Absender muss im Zweifel beweisen, dass die Mahnung zugegangen ist. Wenn der Empfänger sagt, er hätte die Mail nie bekommen, hat der Absender ein Problem, denn er kann das Gegenteil nicht beweisen.
Das gilt aber auch für eine einfachen Brief und selbst bei einem Einschreiben kann der Empfänger immer noch behaupten, im Umschlag sei was anderes gewesen und der Absender muss das Gegenteil beweisen.
 
lufkin schrieb:
Eine Mahnung bedarf keiner bestimmten Form, auch per Email ist sie grundsätzlich erstmal gültig.
Und wenn es um kleine Beträge oder viele ähnliche und unstrittige Fälle geht ist da auch eine brauchbare Form.

Nur, der Absender muss im Zweifel beweisen, dass die Mahnung zugegangen ist. Wenn der Empfänger sagt, er hätte die Mail nie bekommen, hat der Absender ein Problem, denn er kann das Gegenteil nicht beweisen.
Das gilt aber auch für eine einfachen Brief und selbst bei einem Einschreiben kann der Empfänger immer noch behaupten, im Umschlag sei was anderes gewesen und der Absender muss das Gegenteil beweisen.

Deshalb Zustellung per Gerichtsvollzieher. :D
 
Im Extremfall, ja.
Ist auch gar nicht so teuer.
Persönliche Zustellung kostet 7,50€, soll noch der Inhalt beglaubigt werden kommen pro Seite 50ct dazu.
 
Wir zwingen Sie nach Gesetz
:lol:
(Auf das restliche Zweitklässlerdeutsch gehe ich mal nicht ein)
Was ein Ton, welch primitive Aufmachung... nichtmal "Büro" haben die richtig übersetzt - dabei kann das selbst Google-Translate ;)

Mails (und auch andere Texte) in diesem Zustand ignoriert man einfach. Du hast alles richtig gemacht :)
 
Witzig ist auch die Absender-Adresse. Wirkt nicht unbedingt seriös.

snoopy1975@icqmail.com

Meine Freundin meinte gerade zu mir, sie habe vor 1 oder 2 Wochen ein exakt identisches Schreiben (Email) erhalten, jedoch mit einem anderen "Auftraggeber"(Online Shop)

Hab die Email nun gelöscht...
 
Haudrauff schrieb:
Dreh doch den Spieß um und Mahn zurück.
Aber leg dir vorher eine etwas seriösere eMail-Addi zu.

Was der kann kannst du doch schon lange. Und besser.


Sehr clever, sehr clever!:rolleyes:
 
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