Krik schrieb:
Wenn es nicht explizit erlaubt ist, ist es verboten.
Ähm nein. So funktioniert unser Rechtssystem nicht.
Überleg mal selber: Dann müsste ja jede Handlung die nicht gesetzlich geregelt ist, automatisch verboten sein.
Du könntest z.B: auch kein neuartiges Produkt auf den Markt bringen. Du müsstest immer abwarten, bis der Gesetzgeber entsprechend die Erlaubnis erteilt hat.
Krik schrieb:
Die Tatsache, dass man dem Benutzer beim ersten Besuch der Seite einen Link zu den Nutzungsbedingungen vor die Nase gehalten hat, kann vor Gericht durchaus als Zustimmung gelten.
Nein. So einfach ist es nicht. Wie gesagt. Sonst könnten die ja sonst was da rein schreiben.
Vor allem werden sie mir ja gar nicht angezeigt. Es gibt auf dem Cookie-Banner einen kleinen, leicht übersehbaren Link dazu.
Und benutze ich einen alternative Youtube-App werden mir die Nutzungsbedingungen gar nicht angezeigt.
Also ja. Grundsätzlich gibt es natürlich auch implizite Zustimmungen. Das kennt jeder vom Kauf im Laden. Dort gelten
AGBs denen Du stillschweigend zustimmt.
Allerdings ist insbesondere auch wegen dem Implizit-Zustimmungs-Aspekt auch ziemlich streng reguliert, was da drin stehen darf und was nicht. Dementsprechend gibt es auch relativ häufig Gerichtsurteile, die Klauseln in solchen AGBs für unzulässig erklären.
So darf z.B. nichts Überraschendes drin stehen.
Sie muss verständlich und nachvollziehbar sein.
Sie muss in meiner Sprache sein (schon allein deshalb wäre der von Dir zitierte Abschnitt gar nicht gültig).
Nutzungsbedingungen (insbesondere! für nicht angemeldete Nutzer) gelten als AGB.
Krik schrieb:
Ich weiß jetzt nicht, ob da mal jemand geklagt hat, aber die Anwälte von YT sind nicht blöd. YT gibt es schon seit fast 21 Jahren.
Wie hatten diese ganze Diskussion schon bei den (privaten) Fernsehsendern, die auch nicht so gerne gesehen haben, das Leute sich Sendungen aufgezeichnet haben. Weil dann die Leute einfach die Werbung überspringen konnten. Da konnten die Fernsehsender auch nichts machen.
Ein wichtiges Urteil dazu ist das gegen Fernsehfee. Das war ein Produkt, was nicht nur aufgezeichnet hat, sondern sogar automatisiert die Werbung rausgeschnitten hat. Was insofern spannend ist, weil ja hier eine Firma Profit mit einem Produkt gemacht hat, was anderen Firmen direkt Einnahmen wegnimmt.
RTL und Co haben dagegen geklagt. Und haben verloren. Also selbst in so einem krassen Fall darf man aufzeichnen.
Übrigens gibt es ja, wie bereits gesagt, alternative Youtube-Clients (wie z.B:
newpipe) die ein runterladen erlauben, selbst wenn man nicht angemeldet ist.
Youtube/Google geht aber nicht dagegen vor. Das heißt, das sie es ganz offensichtlich dulden. Das fällt auch direkt auf etwaige Nutzungsbedingungen zurück, weil entsprechende Klauseln ihre Wirksamkeit verlieren (falls sie überhaupt jemals wirksam waren), wenn man sie nicht durchsetzt. Und ein großer Konzern wie Google kann sich auch nicht damit heraus reden, sie hätten von nichts gewusst.
Krik schrieb:
Die werden das mittlerweile schon irgendwie rechtssicher gemacht haben.
Auweia. Wie konzern-hörig kann man sein.
Kann auch einfach sein, das sie solche Sachen in den Nutzungsbedingungen stehen haben, um dezent darauf hinweisen und damit drohen können (damit arglose User abgeschreckt werden zu downloaden). Und sie beschreiten deshalb den Rechtsweg nicht, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, das das Gericht das kippt und dann darf es auch nicht mehr da drin stehen.
Die haben also sogar ein aktives Interesse daran Verstöße dagegen nicht zu verfolgen.
Krik schrieb:
Davon abgesehen, gelten sowieso immer die Urheber- und Verwertungsrechte
Das ist aber insbesondere dann relevant, wenn Du das runtergeladene Video selbst wieder zur Verfügung stellen würdest.
Sieht man auch schön an den ganzen Urteilen gegen Filesharer. Die werden nicht dafür juristisch belangt, das sie runtergeladen haben, sondern dafür, das sie es nach dem Download wieder zur Verfügung gestellt haben.
Das einzige was noch greifen könnte ist:
Die Quelle ist rechtswidrig.
Die Quelle ist aber nicht irgendeine Warez-Site sondern Youtube. Das scheidet also schon mal aus.
Die zweite Möglichkeit: Es werden
technische Schutzmaßnahmen umgangen.
Aber auch das ist nicht wirklich erkennbar. Weder ist der Stream verschlüsselt noch anderweitig vom auslesen geschützt.
Im übrigen: Auch wenn Du ganz normal über die Website schaust, wird ja lokal eine Kopie angelegt. Wenn das illegal wäre, wie auch die Webseite von Youtube illegal. :-)