Maus nach öffnung noch zurück bringen?

MagnusBeele

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Hallo :)



Ich habe mir heute im Media Markt ne neue Maus zugelegt (R.A.T 3)

hab das teil heute den tag über ausprobiert und, naja ist nicht mein fall. die tastensind zu schwer gänging. die form ist prima, doch wo die Sonder tasten liegen und wie sie gemacht sind mag ich nicht :(

Naja ich hab das teil, wie man sich denken kann, ja shcon ausgepackt usw. Kann ich sie noch zurück bringen und mein Geld zurück verlangen?



Oder gilt da: Einmal auf gehabt jetzt ist es deins... ?
 
http://www.mediamarkt.de/mcs/shop/noch-mehr-service.html
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein
bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn originalverpackt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.

Hängt übrigens auch in jedem Media Markt aus....

Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht beim Ladenkauf. Hier wirbt MM allerdings damit (on- und offline) und somit kannst du gemäß diesen Rahmenbedingungen deine Maus zurückbringen.

Bedenke aber: Sie tauschen um. Du wirst also eine andere Maus, andere Ware oder einen Gutschein bekommen und auf mehr hast du auch kein Recht (bei mangelfreier Ware). Meist sind die Märkte aber kulant und geben auch Bargeld aus, aber auch darauf hast du keinen Anspruch :)
 
Zweimal in drei Zeilen sagst du Heretic Novalis, "du hast keinen Anspruch drauf", scheint dir wohl wichtig zu sein.

@ TE: Auch wenn du keinen Anspruch hast, klappt das in den meisten Fällen (besonders bei den großen), wenn man höflich aber klar sagt das man sein Geld wieder haben will. Und wenn es mit dem ersten Verkäufer nicht klappt dann mit seinem Vorgesetzten den man sich freundlicherweise vom Verkäufer holen lässt. So als Tipp außerhalb der rechtlichen Situation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xyn, schau dir mal die restlichen 500 Threads zu dieser Thematik an. Immer dasselbe Schema:

Der erste gibt zB eine richtige Antwort, der zweite sagt "Klar hast du ein Rückgaberecht", der dritte stellt dann klar, dass "Umtausch |= Widerruf ist", der vierte verwechselt Kulanz mit Recht, der fünfte rät zu Drohbriefen, Anwalt und "verlang den Vorgesetzten" und ab dem sechsten wiederholt irgendwer die korrekte erste Antwort mit eigenen Worten.

Da war das hier doch übersichtlicher, oder?

Aber auch für dich nochmal: Oben steht "Kulanz" - also das, was du geantwortet bzw. wiederholt hast. Somit vereinst du in deinem Post die typische fünfte und sechste Antwort in der zweiten. Respekt ;)

Solche Beiträge führen dann (je nach Fragesteller) dazu, dass jemand im MM steht und sich auf irgendwelche Rechte beruft (die er so nicht hat) und sein Bargeld wiederhaben möchte. Dann doch lieber eine klare und eindeutige Aussage ohne Mehrdeutigkeit. Du stehst ja nicht vorm MM-Filialleiter und fängst an mit irgendwelchen Forenbeiträgen zu argumentieren. Wenn der TE seine Rechte (und Pflichten) kennt, kann er sehr viel effektiver agieren und souveräner auftreten als wenn er nur sagt "Xyn hat gesagt, ich soll den Filialleiter kommen lassen, weil die eher Bargeld rausrücken als ein Verkäufer" :freak:
 

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