Maus seit 14.11.2012 eingeschickt...

Tameros

Lieutenant
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Moin Jungs!
Meine Razer-Maus habe ich am 14.11.2012 zu dem Händler, bei dem ich sie eingekauft habe, eingesendet aufgrund eines Defektes.

Namentlich auch arlt-computer (Darf man hier Namen nennen?) - Auf jeden Fall meinte Arlt dass die Maus in die USA geschickt wurde, weil dort die Reparatur stattfinden würde. Naja. Inzwischen hab ich die Maus seit 14.11.2012 nicht mehr gesehen. Sprich schon 5 Wochen.
Kann man dort irgendwas machen? Hätte sie so langsam gerne wieder...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wärs, wenn du beim Händler mal anfragst, was nun los ist?
Je nach dem, könntest du dann etwas Druck ausüben und eine Frist setzen.
In den AGBs des Händlers müsste eigtl. etwas zu Garantiefällen und deren Zeitdauer für die Bearbeitung stehen.
 
In den AGB des Händlers steht ganz bestimmt nichts, wie lange eine Garantiereparatur eines Herstellers dauert!
Hier ist zu klären, ob es um einen Gewährleistungsfall handelt, wenn ja setze dem Händler eine Frist von 10 Tagen!

Dient der Händler in dem Fall nur eins Vermittler, zwischen dir und dem Hersteller, da dies ein Garantiefall war, dann muss du
mal die Bedingungen des Herstellers lesen, wie lange eine Reparatur dauern kann.

Aber mal ehrlich welcher Händler schickt noch eine Computer-Maus ein? Die Maus wird einfach an den Distributor retourniert!
 
Mal im Ernst. Er hat das Ding an den Händler geschickt damit ist sein erster Ansprechpartner der Händler. Ob dann Garantie, Gewährleistung oder nur nächsten Liebe in Frage kommt ist egal. Eine Frist kann auch bei Garantie gesetzt werden. Auch eine Reperaturzeit in der Garantie ist nicht unbegrenzt lang (auch dann wenn die Bedinungen vom Garantiegeber kommen). Daher Frist an den Händler.
 
Eben nicht, die kannst bei einer Garantie, nur gegen den Garantiegeber klagen, wenn du mit einer Frist an den Händler kommst, dann kann der Händler im Garantiefall, die Ware unrepariert zurück ordern und dir mitteilen, wenn dich an den Garantiegeber mit deiner Frist.

Vor Gericht wirst du ganz sicherlich nicht einen Händler verklagen können, wenn ein Dritter die Garantie gibt.

Ist nicht so schwer zu verstehen.

Anders sieht es bei der Gewährleistung aus.
 
Ich weiß das beim Saturn gerne solche Dinge verdreht werden und die Verantwortung gerne weiter gegeben wird. Aber hier hat der Kunde (TE) dem Verkäufer (Artl) einen Auftrag gegeben. Der Auftrag beinhaltet die Reperatur einer Maus (Auf Garantie oder Gewährleistung unbekannt). Der Verkäufer hat diesen Auftrag angenommen. Somit ist aktuell der erste und einzige Ansprechpartner der Verkäufer für den Kunden. Ob wie bereits gesagt Garantie, Gewärhrleistung oder aber nächsten Liebe es ist, ist erstmal nicht von Bedeutung.

Ob bei einer Fristsetzung der Verkäufer dann das Produkt zurück holt und unrepariert wieder gibt, ist auch erstmal nicht von Bedeutung. Allerdings können sich daraus für den Kunden weitere Ansprüche/Möglichkeiten ergeben weil. z.B. die Nachbesserung gescheitert ist.

Das ist aber nun Spekulation. Fakt ist, der einzige Ansprechpartner ist aktuell für den Kunden der Verkäufer und nur gegenüber dem kann er eine Frist setzen! Da auch für den Hersteller der Maus der Verkäufer aktuell der Auftraggeber ist. Und dem Kunden damit ggf. aus Datenschutzrechtlichen Gründen gar keine Auskunft geben kann.
 
Deswegen steht auf dem Auftrags-Schein auch die Art des Auftrages!
Wie wäre es mal zur Abwechslung, wenn du nicht mit deiner Theorie argumentierst, sondern dich mit den Sache auch auseinander setzt!
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Ob bei einer Fristsetzung der Verkäufer dann das Produkt zurück holt und unrepariert wieder gibt, ist auch erstmal nicht von Bedeutung. Allerdings können sich daraus für den Kunden weitere Ansprüche/Möglichkeiten ergeben weil. z.B. die Nachbesserung gescheitert ist.

Ich rede eindeutig von der Garantie und du antwortest "Nachbesserung" fehlgeschlagen.....Weltklasse
 
Ich muss sagen, wenn ich ein Gerät welches ich Online gekauft habe, eingeschickt habe selten bis nie einen Reparaturschein erhalten habe. Wenn ich doch mal einen hatte stand da auch kaum die Art des Auftrags. Daher solltest du nicht alles was bei euch Standard ist, auf einen Weltweiten Standard heben.

Ribery88 schrieb:
Ich rede eindeutig von der Garantie und du antwortest "Nachbesserung" fehlgeschlagen.....Weltklasse

Lesen und Verstehen ist nicht deine Stärke? Merkt man.

Allerdings können sich

es können sich weitere Möglichkeiten für den TE ergeben, müssen aber nicht! Weil wir halt nicht wissen ob Garantie oder Gewährleistung.

Ribery88 schrieb:
Wie wäre es mal zur Abwechslung, wenn du nicht mit deiner Theorie argumentierst, sondern dich mit den Sache auch auseinander setzt!

Das von dir zu lesen, soviel Ironie verkrafte nicht mal ich.

Ich glaube damit ist alles gesagt. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag. Vielen Dank für die sachliche Diskussion.
 
Hey Jungs!
Danke erstmal.

Hier ein paar Fakten:
Die Maus wurde am 18.03.2011 gekauft, Razer bietet soweit ich es weiß, auf Mäuse 2 Jahre Gewährleistung, also ist es noch in der Gewährleistung.
Ich habe auch erst vor einer Woche ca bei ARLT angerufen, die meinten nur "Joa, ist noch in der Reparatur, kann noch dauern."

Grüße.
Ergänzung ()

Update:

Ich habe ARLT eine Frist von 10 Tagen gegeben (Finde ich prinzipiell akzeptabel.) Jedoch meinen sie dass diese zu kurz sei. ARLT bot mir eine Zeitwertgutschrift von 35 Euro an, wollte ich aber nicht annehmen. Eine Erstattung des Kaufpreises ist auch nicht möglich, auf die Frage ob ich denn ein Ersatzgerät erhalten kann kam noch keine Antwort.
 
Nein Razr bietet dir nur Garantie an. Der Gesetzgeber bietet gibt dir die Gewährleistung an. Interessant wäre zu wissen wie Artl., das behandelt als Garantie oder Gewährleistung. Bei der Gewährleistung kannst du natürlich eine Frist setzen und hast gut Möglichkeiten. Bei der Garantie, kann tatsächlich das passieren was Ribery geschrieben hat, das du diese unrepariert wieder bekommst. Halte ich für unwahrscheinlich aber.

Ob ein Richter dann entscheiden würde, wenn du im Falle einer Garantie trotzdem dem Händler die Frist setzt und diese unrepariert zurück bekommst, das die Garantie gescheitert ist, ist zwar offen, aber ich halte das für durchaus möglich. Das ist aber nur meine Meinung. Dann hättest du auch andere Möglichkeiten, die allerdings mit einem Anwalt und einer Klage verbunden wären. Was hier durchaus unsinnig wäre.

Du musst auch beachten, das die Gewährleistung nur sicher stellt das du die Maus bei Übergabe frei von Mängel erhalten hast, also keine Garantie ist. Dazu gibt es dann noch quasi zwei Phasen. Die erste Phase wären die ersten sechs Monaten, dort liegt die Beweislast beim Verkäufer, welcher Beweisen muss das der Defekt nicht von Anfang an bestand. Nach den ersten sechs Monaten, also sechs bis 24, liegt die Beweislast bei dir/dem Kunden. Viele tun deswegen auch gerne das die Gewährleistung nur die ersten sechs Monate existiert, weil so ein Beweis egal für wem, schwer durch umzusetzen ist und mit hohen Kosten meist Verbunden. Also sich wirklich nur bei teueren Sachen lohnt.

Ich an deiner Stelle, würde einfach mal eine Email schreiben, in der du doch höflichst aufforderst/bittest mal die Sache nachzuforschen. Weil der Prozes ja relativ lange schon dauert. Einfach als Service.

Je nach Service und Sturheit des Kunden ist natürlich bei guter Verhandlung gut denkbar das du auch sofort ein Ersatzgerät bekommst. Das liegt an dir und deiner Art wie du das verlangst.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Sehr geehrter Herr xxxx,

wir können Ihnen einen Tausch gegen eine gebrauchte Razer Naga
(Retourware) anbieten, wenn Sie damit einverstanden sind. Diese würden
wir am Donnerstag an Sie zurücksenden. Wäre dieser Kompromissvorschlag
für Sie in Ordnung?"

Was meint ihr?
 
Würde ich nicht machen, wer weiß wie diese gebrauchte Maus benutzt wurde. Entweder die sollen dir ein Austauschmodell oder ein anderes neues Modell (also z.B. die Naga im Neuzustand) zuschicken oder den gesamten Kaufpreis erstatten.

ARLT muss doch irgendwo angegeben haben, wie lange die Bearbeitung eines Garantiefalles dauert, oder nicht?

@ Xyn
Manchmal steht bei Händlern in den AGBs oder ähnlichen informativen Texten die Dauer der Bearbeitung eines Garantiefalles. An diese muss sich ja auch der Händler halten. So sehe ich das zumindest.
 
ARLT Garantie
Unabhängig von unserer umfassenden Beratung vor dem Kauf, bieten wir Ihnen selbstverständlich
nach dem Kauf eine ARLT-Garantie von 24 Monaten. Auf unsere ARLT PCs erhalten Sie 36 Monate
Garantie mit Ausnahme von individuell gefertigten Systemen.

Diese beinhaltet die Reparatur des Rechners, sowie den Austausch defekter Teile.*

Die ARLT-Garantie kann selbstverständlich über alle unsere Geschäftsstellen einschließlich der Zentrale in Anspruch genommen werden.
Alle unsere Filialen verfügen über eine eigene Technik-Werkstatt und halten für Sie sämtliche Ersatzteile bereit!

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit unsere Hotline unter der Rufnummer 0180 2 820000** kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
ARLT ! Kompetent und günstig – seit 1958!

*ausgenommen hiervon sind Defekte durch mechanische Beschädigung, Überspannung oder unsachgemäße Benutzung
**(6 Ct./Anruf aus dem deutschen Festnetz. Max. 49 Ct./Min aus dem Mobilfunknetz)

Das ist alles was ich gefunden habe. Habe mal geantwortet dass ich mich auch so nicht abspeisen lasse, mal abwarten...:(
 
@ Paxtn: Bei Garantie, durchaus in einem angemessenen Rahmen möglich. Da diese nur freiwillig gewährt wird und nicht verpflichtend ist. Ist diese aber dann vereibart, ist sie nicht mehr freiwillig. Auch sind nicht immer AGB richtig bzw. mit dem Gesetz konform.

@ Tameros: Du kannst ja mit dem Händler versuchen zu vereinbaren das du diese dir anschaust und wenn nicht gefällt auf seine Kosten wieder zurück schickst oder auf deine. Retourware kann auch sein das diese einfach einem Kunden nicht gefallen hat und die Verpackung nicht vollständig ist. Auch hätte man dir seitens des Herstellers einfach eine wieder reparierte schicken können von einem anderen Kunden, welcher seine Ausgetauscht hat. Das ist nicht selten bei Garantiefällen. Daher ist das Angebot gar nicht so schlecht.
 
So, hier nun die Antwort, bin am Verzweifeln :(

S
ehr geehrter Herr +++++,

leider kann ich Ihnen für eine über 20 Monate alte Maus keinen Tausch
gegen ein Neugerät oder die Erstattung des Kaufpreises anbieten sondern
nur eine Zeitwertgutschrift bzw. ein Austauschmodell.
 
Hat leider seine Richtigkeit. Viele Händler würden hier auch gar nicht mitspielen und dich nur auf die Garantie verweisen. Daher ist es ein relativ gutes Angebot ohne größeren Aufwand.
 
Hier ist ganz klar der Händler der große Gewinner, er kriegt entweder seine gebrauchte Maus an den Mann oder er erstellt eine Zeitwert Gutschrift und dreimal darfst du raten, warum der Händler trotzdem in einer Win Win Situation ist?

Für dich ist zwar das Angebot in Ordnung, aber dieser könnte besser sein.
 
Wäre ich der Händler mit den unten aufgeführten Hintergrundinformationen zur Reklamation, was würde ich wohl machen?;)

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Hänge dich jetzt nicht an den rechtlichen Dingen und einer Fristsetzung auf und schliesse diese Sache unbürokratisch mit dem Händler ab.
Wird dir mangelfreie Retourware gewährt, was einem Neugerät gleichzusetzen ist, annehmen und glücklich sein.
 
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