Media Markt findet Defekt am Smartphone nicht - Gesetzeslage?

emperror

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Hallo zusammen,

ich habe mein Nexus 4 vor sieben Monaten bei Media Markt gekauft. Nun spinnt der Power Button immer wider mal. Entweder reagiert der Button gar nicht oder er reagiert zwei mal, obwohl er nur ein mal gedrückt wurde. Das Problem tritt in geschätzt 20% der Versuche auf. Man muss es also öfter mal ausprobieren. Trotzdem handelt es sich um einen Defekt.

Media Markt hat es eingeschickt und es wurde "kein Fehler gefunden". Nun habe ich es wieder in der Hand und das Problem besteht natürlich weiterhin.

Gesetzlich ist es ja nun so, dass wenn ein Gerät beim dritten mal nicht erfolgreich repariert werden kann, ich das Geld zurückfordern könnte. Was aber, wenn die Techniker schon wieder das Smartphone zurücksenden und nichts dran machen, weil sie den Fehler nicht reproduzieren können (wahrscheinlich drücken die ein, zwei mal auf den Button und denken es funktioniert). Habe ich dann trotzdem die Möglichkeit mein Geld zurück zu verlangen oder sieht die Gesetzeslage hier wieder anders aus?

Freue mich über jeden Tipp!

P.S. Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass ich das Nexus einfach nur loswerden will. Ich bin sehr damit zufrieden, aber das ständige Zicken des Power Buttons nervt mich natürlich extrem.
 
Hallo,

zunächst einmal ist es so, dass Du als Käufer beweisen musst, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Hinzu tritt nun auch noch, dass Du - wenn Dir dieser Beweis gelingt - als nächstes zu beweisen hast, dass dieser Defekt bereits bei Übergabe vorlag, denn die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate wirkt ja nicht mehr.

Sollte eine Garantie vorhanden sein wäre es das beste, Du verfasst schriftlich einen sehr detaillierten Fehlerbericht und legst diesen bei Einsendung bei.


MfG,
Dominion.


EDIT: Es sind idR übrigens nur zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche erforderlich, bis Du vom Vertrag zurücktreten kannst, vgl. § 440 S2 BGB.
 
Hallo und vielen Dank für deine Antwort!
Eine Garantie ist natürlich vorhanden, da der Kauf erst 7 Monate zurück liegt. Was mich an dieser Stelle aber noch interessieren würde ist, ob der Verkäufer mir auch im Garantiefall das Geld zurückerstatten muss (nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen).
Und was mich auch interessieren würde ist, ob es eine Rolle spielt, ob der Hersteller selbst einen Mangel feststellen konnte oder nicht.

Herzlichen Dank!
 
Zu Deiner ersten Frage:

Hier kann nur ein Blick in die Garantiebedingungen weiterhelfen. Garantien sind freiwillig gewährte Sonderrechte, deren Umfang über den der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht. Deshalb können die Hersteller (oder andere Garantiegeber) die Bedingungen (relativ) frei wählen.


Zur zweiten Frage:

Ob der Hersteller (oder eine andere zur Überprüfung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen zuständige Stelle) einen Mangel feststellen kann ist schon sehr wichtig. Denn beweisbelastet für das Vorliegen eines Sachmangels ist der Käufer. Wenn nun der Hesteller sagt, dass kein Mangel gefunden werden kann, ist es an Dir, das Gegenteil zu beweisen.


Da die Mitarbeiter des Herstellers sich nicht unendlich viel Zeit mit der Prüfung lassen können, ist die o.g. Fehlerbeschreibung auch so sinnvoll. Der Mitarbeiter muss ganz präzise wissen, was genau er tun soll, um den Defekt vor Ort zu reproduzieren. Kann er ihn dann feststellen, dann wird Dir im Rahmen der Garantie auch geholfen, d.h. repariert oder ein Ersatzgerät geschickt.


MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Hinzu tritt nun auch noch, dass Du - wenn Dir dieser Beweis gelingt - als nächstes zu beweisen hast, dass dieser Defekt bereits bei Übergabe vorlag, denn die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate wirkt ja nicht mehr.

Es ist nicht sicher das man dies beweisen muss. Schließlich kann nur der Händler den Beweis verlangen, muss aber nicht. Man sollte ihm also erstmal dazu die Gelegenheit geben.

Sonst würde ich nochmal ein direkt Gespräch vor Ort suchen. Schauen was der Media Markt Mitarbeiter sagt. Manchmal findet man für beide Seiten eine gute Lösung unabhängig der rechtlichen Situation.

Auch das Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. Abteilungsleiter ermöglicht manchmal mehr Möglichkeiten. Weil eben dieser dazu auch befugt ist im Gegensatz zum Verkäufer selbst.
 
@ My Name Nobody:

Dem stimme ich zu.

MfG,
Dominion.
 
Die Beweislastumkehr ist nur relevant, wenn er sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen will.
Bei der Garantie gelten eben, wie schon erwähnt, die Garantiebedingungen. Hier muss man in der Regel nicht nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Hier muss man in die Garantiebedingungen schauen. Da steht dann eher sowas wie "gilt nicht bei Schäden durch unsachgemäße Handhabung" etc..
Also schau in die Garantiebedingungen und probier es nochmal mit detailierter Fehlerbeschreibung und lasse dir am besten von Mediamarkt die Kontaktdaten der Werkstatt/des Herstellers geben, an den das Handy tatsächlich geschickt wird. Dann könntest du beispielsweise ein Video des Fehlers per Mail nachreichen.

Prinzipiell solltest du dich auch an LG direkt wenden können. Schau mal auf die Garantiekarte deines Handys.
 
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