Meinungsfreiheit beim Erstellen von Youtube Videos

hefrenan

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Sep. 2009
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Hallo,

ich möchte in Videoformat Kommentare zu bestimmten Themen und anderen Videos oder gemachte Interviews auf Youtube machen. Sagen wir ich schaue mir z.B. ein Video an und ich fluche oder beleidige beim Schauen des Interviews den Interviewer, oder wen auch immer ich da zuschaue, gibt es da rechtliche Bedenken? Was, wenn du jemandem bei einem Fußballspielclip beobachtest und beschimpfst den dann im Wut z.B.

Eine dämliche Frage, aber hier in Dtl. muss man sichergehen.

Bitte antwortet, wenn Ihr da tatsächliche Erfahrung oder Wissen habt.

Danke.
 
Grundrechte schützen nur vor dem Staat. Wie kommst du auf die Idee, dass du deswegen jemanden beleidigen darfst? Was hat Deutschland damit zu tun? Soweit ich weiß, ist Beleidigung überall strafbar.
 
Die Meinungsfreiheit zählt gegenüber dem Staat. Wenn jemand privat oder auf seinem Kanal oder hier im Forum bestimmte Aussagen nicht toleriert, verstößt er nicht gegen diese.
Verklagt wegen dieser Bekleidung kannst du überall werden
 
Kommentieren darfst du, fluchen eingeschränkt und beleidigen natürlich nicht.
 
Meinungsfreiheit =! Freiheit jeden zu beleidigen ... eine Beleidigung bleibt nun mal eine Beleidigung
 
Natürlich kann man dich dann wegen Beleidigung anzeigen.

Einfaches Beispiel: Das Video vom Solmecke zu Artikel13/Axel Voss.
Streitpunkt war hier der Mittelfinger auf dem Thumbnail Richtung Artikel13 /Axel Voss
Solmecke hat sich abgesichert, indem er klar machte, dass der Mittelfinger Artikel13 gilt und nicht dem Herr Voss.
Dennoch wurden hier "rechtliche Schritte geprüft" und wenn ich mich richtig errinne auch eine Unterlassungserklärung gefordert.

Du kannst natürlich vulgär sprechen wie du willst, du darfst aber niemals direkt Personen damit Ansprechen.
Satire bewegt sich hier auf einem schmalen grat. Das Risiko würde ich als Privatperson ungern eingehen.
 
Glaub mir, lass es sein. In Deutschland gibt es zu viele Deppen die für jede Kacke Anzeige machen. dürfte letztens zum Anwalt rennen, weil ein idiot meinte mich wegen Mittelfinger und Depp anzeigen zu müssen... traurig solche Leute.
 
Richtig so. Benimm dich halt, Beleidigung ist ne Straftat fertig.
 
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Vergiss auch nicht die Urheberrechte, wenn im Video z.B. auch die Übertragung des Fußballspiels zu sehen ist, kann der Kanal der die Rechte an dieser Übertragung hat, Dir gewaltig auf die Füße treten. Siehe hier: Warum bloß lesen im Film alle die gleiche Zeitung?
 
Hallo zusammen,
korrigiert mich bitte wenn ich mich irre,
aber ich glaube wenn man zb. als eine Art "Einleitung" sagt:
"Meiner Meinung nach...(zb.: ist diese Aktion Verhalten,Aussage oder ähnlichesvon Person X [Beleidigung einfügen ohne dieser einer Straftat bzw. illegaler Sexuelle Neigung zu bezichtigen])" laut Gesetz legal,oder?
Meiner Erinnerung nach, ist dadurch ja nicht gesagt das die Beleidung "wahr bzw. allgemeine Gültigkeit " besitzt,sondern man drückt nur sein (subjektives) Empfinden aus.

Allerdings finde ich persönlich das Beleidigungen unter normalen Umständen einfach unhöflich und unnötig sind.
 
Das ist ein Irrglaube. Auch eine geäußerte Meinung darf niemanden beleidigen, etc. Ganz so einfach ist das nicht. Da kannste dich nicht einfach in die Stadt stellen und den ganzen Tag rufen: "Ich glaube meiner Meinung nach sind alle Polizisten Schimpfwort oder Straftatbestand hier einfügen!. Versuch das mal und berichte dann.
 
@onesworld
"Witzig" das du gerade dieses Beispiel mit den Polizisten nennst,denn genau daran knüpft meine Erinnerung (aus Antifa/Demo Zeitenvor über 20 Jahren😉).
Da Polizisten "uns" oft recht "grob" behandelten,war diese Satzzusammenstellung (soweit ich mich erinnere),halt gerade gegen diese unrechtmässigen Behandlungen die einzige Möglichkeit einem Bußgeld für einer Beleidigung zu entgehen.
Hast Du zufällig eine nachzulesende Quelle für deine Aussage?
Fände ich echt interessant zu wissen,wie dazu wirklich die Gesetzeslage ist.
 
Zitat:
Grenzen der Meinungsfreiheit

Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat allerdings auch seine Grenzen. Diese Beschränkungen sind zum Schutz des Staates oder anderer wichtiger Interessen gegeben.

Beschränkungen der Meinungsfreiheit sind beispielsweise
  • der Schutz gegen Beleidigungen oder Verleumdungen
  • der unlautere Wettbewerb durch üble Nachrede über die Produkte eines Mitbewerbers
  • die Grenze der öffentlichen Sicherheit
  • die Grenzen der Sittlichkeit
  • die Grenzen des Jugendschutzes
  • die übermäßige Kritik an Staatsoberhäuptern, Gerichten oder sonstigen Vertretern des Staates
  • die Weitergabe geheimer Informationen
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/meinungsfreiheit
 
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@onesworld
Erstmal danke für deine Infos samt Link,werde ich mich später mal genauer mit beschäftigen,muß aber erstmal ne Runde Dishonored zocken😃
Ui,
"...übermässige Kritik an Staatsoberhäuptern,
Gerichten oder sonstigen Vertretern des Staates".
Hmmm,wie die wohl definiert ist...im Bundestag "giften" sich ja gerne mal einige unserer "Vertreter" an (samt Schlägen unter der Gürtellinie,meiner Meinung nach😉)
 
Mustis schrieb:
Richtig so. Benimm dich halt, Beleidigung ist ne Straftat fertig.
Ja so wie es aussieht muss ich nichts zahlen, da ich einen “Zeugen“ habe, der bestätigt dass nichts gewesen ist. Aber traurig dass man dafür direkt so ein Fass aufmachen muss. Einige müssen das Geld echt bitter nötig haben.
 
Beleidigungen sind KEINE Meinung.
Insofern kann eine Beleidigung nicht unter Meinungsfreiheit fallen und ist, je nach Schärfe des Ausdrucks, auch strafbar (ggf. sogar nicht zu knapp).

Kritik ist grundsätzlich erstmal keine Beleidigung und fällt unter Meinungsfreiheit, wenn sie denn vernünftig geäußert wird.
Vergreifst Du Dich im Ton und greifst die kritisierte Person persönlich an -> Beleidigung.

Irgendwie scheint vielen Menschen heutzutage der Unterschied Meinung / Beleidigung verdammt schwer zu fallen.

Es gibt aber inzwischen Urteile, die da eine sehr feine Linie ziehen.
Beleidigung hat immer eine persönliche Note und ist gegen eine oder wenige bestimmte Person/en gerichtet.

Ein T-Shirt mit der Aufschrift FCKCPS oder ACAB ist per se erstmal keine Beleidigung.
Trägst Du so ein Shirt und zeigst mit dem Finger auf einen bestimmten Polizisten, ist der Tatbestand der Beleidigung allerdings gegeben.
 
@JaredFogle Welches Geld? Niemand bekommt einen Schadensersatz wegen ner Beleidigung? Was erzählst du hier? Und das dein "Zeuge" das halt aussagt, nun ja, wir alles wissen, das Recht haben und Recht bekommen nicht immer das selbe sind. Manchmal zum Vorteil, manchmal zum Nachteil… Dein Rechtsverständnis belegst du hier ja hinreichend.

Hier mal etwas Inhalt zu dem Thema zur Eigenrecherche (auch wenn es die, die es bräuchten wohl mal wieder nicht erreichen wird...): https://www.anwalt.org/beleidigung/

hamju63 schrieb:
Ein T-Shirt mit der Aufschrift FCKCPS oder ACAB ist per se erstmal keine Beleidigung.
Falsch. Siehe Link mit entsprechendem Urteil. Für ACAB auf der Hose ist bereits jemand zur Geldstrafe verknackt worden. Hierzu genauer: https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/aufschrift-auf-kleidung-ist-beleidigung.html
ACAB an sich ist bereits die Beleidigung und muss nicht durch weitere Handlungen einem Polizisten "persönlich" zugeordnet werden um als solche zu gelten.
 
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Interessant, denn zu dem FCKCPS gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2015, welches ein in 2013 ausgestelltes Urteil eines niedersächsischen Gerichtes wieder kassiert hat.
Dein Urteil ist aus 2014 - dürfte damit auch hinfällig sein.
 
Nur weil ein anderes Gericht zu einem späteren Zeitpunkt zu einem anderen Fall ein anderweitiges Urteil fällt, ist das Urteil nicht kassiert/hinfällig. Wir reden hier immerhin darüber, dass selbst das OLG München das Urteil bestätigt hat. Also ohne weitere Angaben und Details zu deinem angesprochenen Urteil und dem behandelten Fall ist die Aussage so nicht haltbar.
 
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