Menschenfängernetz? ISPs und Rundfunkgebühren (ehem. GEZ)

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TommyG84

Ensign
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Servus,

schreibe aus aktuellem Anlass (und nach vorheriger Sichtung diverser Quellen: Gesetzestexte, Wikipedia und ältere Forenthreads)

Geht weniger um die Theorie sondern ganz praktisch:

Frage 1: Ist bei einem von uns irgendein Fall bekannt, wo die ehem. GEZ (jetzt ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice) eure Daten vom Mobilfunk-, Internet-,Telekom- oder Kabel- Provider bekommen haben muss?
Der herkömmliche offizielle Weg ist ja der erzwungene Datenabgleich ehem. GEZ mit Einwohnermeldeamt. Der andere einzige offizielle Weg ist die Selbstanmeldung per Formular.

Frage 2: Folgendes finde ich nicht im Gesetz und bekomme es auch nicht interpretiert:

  • Person A und Person B leben in einem Haushalt zusammen.
  • physisch besteht der "Haushalt" aus zwei Mietwohnungen. Luxus hin oder her (soll ja auch Leute mit mehr als einem Auto geben...)
  • Person A zahlt die "GEZ" einmal, für gesamten Haushalt.
  • Person B muss nicht extra "GEZ" Gebühr bezahlen, weil Person A das ja übernimmt
  • Person B steht jeweils als alleiniger Mieter in beiden Mietverträgen
  • Beide Mietwohnungen haben verschiedene Standorte (Adressen).


Alles Banane oder muss

a. Person B für Wohnung selbst "GEZ" zahlen?

b. Person A doppelt "GEZ" zahlen da zwei Wohnungen mitbewohnt?​


Frage 3:

Nach offiziellen Angaben wurde im Jahr 2013 die Gebührenfahnder/GEZ-Schnüffler (auf Provisionsbasis) abgeschafft/Verträge gekündigt:

Wie ist das heute? Gibts die immernoch nur inoffiziell und outgesourct? Kennt jemand einen Fall?



Bin gespannt auf eure Erfahrungen und den Wissensaustausch!

Danke im Vorab.

LG
 
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ad Frage 2: egal ob a. oder b., es müssen auf jeden Fall zwei Beiträge bezahlt werden. Von wem, das ist egal - beide jeweils einen oder einer eben beide. §3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zu den anderen Punkten weiß ich nichts, aber ein Zahler pro Haushalt reicht.
 
Ist GEZ nicht eine Haushaltsabgabe? Bei zwei Mietwohnungen schwer nach zu weisen, dass ea nur ein Haushalt ist oder? Mein ISP hat mWn keine Daten der GEZ gemeldet, da Haushaltsabgabe und keine Endgeräteabgabe. Es ist also nicht mehr Nutzungsbezogen wie früher. Ferne als wir noch nicht verheiratet waren, aber zusammen gelebt haben, habe ich GEZ geschrieben, dass sie die GEZ bezahlt uns mich aus dem Register rausnehmen lassen.
 
Es gibt nicht einen Haushalt sondern zwei Mietwohnungen. Für beide Wohnungen muss jeweils gezahlt werden. Fertig...
Da gibt es keinen Interpretationsspielraum und auch keinen Raum für Verschwörungstheorien.

Ich meine... da könnte ja jeder Wohnklo-Mietbunker behaupten ein Haushalt mit 37 Fernsehern zu sein...
 
Allerdings ist ein Haushalt auch nach definition auf eine Wohneinheit (Wohnung, Haus) bezogen.

Ein Haushalt auf zwei Wohnungen??? Du bist komisch
 
Zu 1: mir unbekannt
zu 2: ist eine Haushaltsabgabe. Man muss pro Adresse zahlen. Also auch eine Person muss 2 mal zahlen. Zum Beispiel bei einer Pendlerwohnung. Ich musste dann auch bezahlen.
Zu 3: keine Ahnung
 
Zumal es offensichtlich für beide Wohnungen einen eigenen Mietvertrag gibt... noch offensichtlicher geht es ja nicht.

Das sich die Wohnungen in selben Gebäude befinden ist Wurscht.
 
b. Person A doppelt "GEZ" zahlen da zwei Wohnungen mitbewohnt?

da wird nix doppelt bezahlt, sondern so wie es vorgesehen ist pro Haushalt/Wohnung!

Zahlt eure scheiss Gebühr wie es in der Gemeinschaft üblich ist, oder trettet auch überall da aus wo die Gemeinschaft sonst füreinander aufkommt! ( Krankenkasse; Rente, Arbeitslosen Sonstige Sozialleistungen )
in einem Sozialstaat kann man sich nicht nur das aussuchen was einem passt!

Euch Passt die Abgabe nicht, dann engangiert Euch in der Politik und sorgt für die Abschaffung! Solange das eine gemeinschafftlich getragene Abgabe ist gilt die auch für Euch alles andere wäre schmarotzen an der Gemeinschaft! Und komm mir nicht damit du nutzt das nicht (wie schreibst du sonst hier? )
 
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Daumen hoch @owned_you.
 
Einen ähnlichen Fall gab es hier in der Nachbarschaft. Eine Familie bewohnt hier ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten. 6 Wohneinheiten wurden über die Jahre von Familienangehörigen bewohnt, sprich die Kinder haben beim "Auszug" andere Wohnungen im Haus übernommen. Die sind auch seit der Geburt unter der selben Adresse geführt und trotzdem wurden diese angeschrieben wegen der Haushaltsabgabe. Also wird schon noch kontrolliert und ein Datenabgleich gefahren.
 
garfield_79 schrieb:
Der herkömmliche offizielle Weg ist ja der erzwungene Datenabgleich ehem. GEZ mit Einwohnermeldeamt. Der andere einzige offizielle Weg ist die Selbstanmeldung per Formular.

Was heißt erzwungen, im alten sächsischen Meldegesetz stand es als Absatz drin das die automatisch informiert werden und so kann auch jeder eine Anfrage stellen und bekommt Infos wenn man das nicht untersagt hat.
 
Was ist das für eine absurde Grundannahme. Zwei Personen in getrennten Wohnungen führen einen gemeinsamen Haushalt. Nirgendwo wird das akzeptiert wo es darum geht, wer wohnt in einem Haushalt zusammen. Und natürlich auch nicht bei der Rundfunkgebühr. Der Autovergleich hinkt, wie so oft. Wird der zweiten Person die KFZ Steuer, Benzinkosten, Anschaffungskosten und Versicherung erstattet? Weil es ja eigentlich nur ein Auto ist?
 
zu 1: Ist mir nicht bekannt.
zu 2:
garfield_79 schrieb:
Person A und Person B leben in einem Haushalt zusammen.
physisch besteht der "Haushalt" aus zwei Mietwohnungen.
Das sind zwei Haushalte und nicht einer. Du musst zweimal zahlen.
zu 3: Ist mir nicht bekannt.

Munsterbuster schrieb:
Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten. 6 Wohneinheiten wurden über die Jahre von Familienangehörigen bewohnt, sprich die Kinder haben beim "Auszug" andere Wohnungen im Haus übernommen. Die sind auch seit der Geburt unter der selben Adresse geführt und trotzdem wurden diese angeschrieben wegen der Haushaltsabgabe. Also wird schon noch kontrolliert und ein Datenabgleich gefahren.
Vermutlich aber nicht über Internet- oder Mobilfunkverträge, dort ändert sich ja nichts, wenn sich die Adresse nicht ändert. Ich gehe davon aus, dass die Familie für jedes Familienmitglied Mietverträge führt, z.B. zu Steuerzwecken und die "GEZ" daher von den verschiedenen Haushalten weiß.

PS: Vielleicht waren die Vormieter angemeldet und die "GEZ" fragt nach einer Abmeldung bei Auszug, wer jetzt neu einzieht.
PPS: Eine leerstehende Wohnung verursacht keine "GEZ"-Gebühren.
 
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@TE, mit deinem unsachliche Eingangspost disqualifiziert du dich. Die Antworten hättest du dir selbst erarbeiten können.
 
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