K
knoxxi
Gast
Hallo,
eine rein hypothetische Annahme:
Vermieter X möchte an Mieter Y vermieten, dieser ist ALG2 Empfänger. Diesem stehen nun nach Recht wegen Frau und 2 Kinder 75m2 zu (Zahl ist erfunden).
Die Wohnung ist in Wirklichkeit aber viel größer (120m2), könnte sich hier im Falle des aufdeckens seitens der Arge für den VERMIETER hieraus rechtliche Konsequenzen ergeben?
Das deutsche Recht kann ja manchmal sehr kreativ sein, daher fragt Vermieter X vorher lieber nach. 😁
Danke und Gruß
Tobias
eine rein hypothetische Annahme:
Vermieter X möchte an Mieter Y vermieten, dieser ist ALG2 Empfänger. Diesem stehen nun nach Recht wegen Frau und 2 Kinder 75m2 zu (Zahl ist erfunden).
Die Wohnung ist in Wirklichkeit aber viel größer (120m2), könnte sich hier im Falle des aufdeckens seitens der Arge für den VERMIETER hieraus rechtliche Konsequenzen ergeben?
Das deutsche Recht kann ja manchmal sehr kreativ sein, daher fragt Vermieter X vorher lieber nach. 😁
Danke und Gruß
Tobias