Mietwohnung - Fenster austauschen, Fragen bei Defekt -> Nachreparatur.

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Lt. Junior Grade
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Hallo,

ich habe ein Badezimmerfenster wo man noch an der Seite ein Griff hat, der umgelegt werden muss, wenn man das Fenster auf kipp oder ganz öffnen möchte.
Dieser Hebel ist verostet und läßt sich sehr schwergängig öffnen. Der Handwerker meint, diese Fenster mit Griffe gibt es seid 20 Jahren nicht mehr und möchte nun ein neues Fenster inkl. Rahmen einbauen.
Meine Sorge ist, das dabei auch die Fliesen kaputt gehen könnten. Diese Fliesen hat die Wohnungsgesellschaft aber nicht mehr.
Meine Frage ist nun, wenn der Handwerker die Fliesen beschädigt, reicht es aus, die beschädigte Fliesen durch ähnliche Fliesen ersetzen zu lassen oder muss das ganze Badezimmer neu geliesst werden, damit das Badezimmer einheintlich ausschaut und nicht mit verschiedene Fliesen zugepflastert wird. (Das Badezimmer ist über 25 Jahre alt, seid der letzten Renovierung.)
Die Wohnungsgesellschaft will nur die Fliesen gegen ähnliche austauschen, wenn etwas beschädigt wird, auf keinen Fall neu fliesen.
 
Die Wohnungsgesellschaft will nur die Fliesen gegen ähnliche austauschen, wenn etwas beschädigt wird, auf keinen Fall neu fliesen.
Damit hast du doch schon deine Antwort. Laß dir das noch einmal von der Wohngesellschaft schriftlich bestätigen.
 
Meiner Meinung müsste aber neu geliest werden. Wir sind ja nicht bei den Asozialen, ich möchte schon mein Badezimmer vernünftig haben, und nicht mit verschiedene Fliesen!
Die Wohnungsgesellschaft sagt aber, das Sie kaputte Fliesen dann gegen ähnliche Fliesen tauschen, da diese Fliesen nicht mehr gibt. Das geht meiner Meinung gar nicht. Deswegen wie sieht es rechtlich aus?

Der Hohn ist, wenn ich ausziehen würde, dann würden Sie das komplette Badezimmer! renovieren, das haben Sie bei den Nachbarn auch gemacht.
 
Wie lange wohnst du schon in der Wohnung?

Den Handwerker hast du beauftragt oder die Wohnungsbaugesellschaft?

Hast du in deinem Mietvertrag eine Klausel zur Beseitigung von Schönheitsreparaturen? Wenn ja, starre Fristen oder bewegliche Fristen, eventuell die Klausel zitieren?


Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Vermieter die Mietsache dergestalt halten muss, dass der Mieter darin ohne Beeinträchtigung wohnen kann, § 535 Abs. 1 BGB. Ich persönlich würde da bei ein paar anderen Fliesen keine Nutzungsbeeinträchtigung sehen, das kommt aber sicherlich auf den Umfang und die Qualität der Arbeit an.
 
14 Jahre wohne ich in der Wohnung.
Die Wohnungsbaugesellschaft hat den Handwerker beauftragt.

Klausel:
Außerdem sind vom Vermieter nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung:
die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Nrn. 4 und 11 AVB)

Nähere Infos zu vgl. Nrn. 4 und 11 AVB habe ich nicht gefunden, da ich darüber nichts erhalten habe.


Da ich aber erst das Badezimmer renoviert (Gestrichen) habe, sehe ich nicht ein, das ich nochmal alles selber mache, Sie haben auch geschrieben, das wenn die Tapete beschädigt wird, die arbeiten erledigen. (ggfs. neu streichen)
Aber Fliesen wechseln gehört ja nicht zu Schönheitsreparaturen, sowas kann ein ungelernter meist ja nicht selber machen.
Und wenn eine andere Fliese reingemacht wird, sehe ich das als Schönheitsmangel an.
Deren Wohnungen (Baumeister ect.) sind bestimmt auch in Ordnung und wird nicht so gepfuscht.

Irgendwo habe ich mal gelesen, das ein Bad alle 25 Jahre renoviert werden müsste, mein Badezimmer ist schon älter als 25 Jahre, da könnten Sie gleich das Bad neu machen und nicht erst wenn ich mal ausziehe.

Alle im Haus haben ein neueres Bad wie unser einer. Man wird ja quasi bestraft, wenn man Langzeitmieter ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist üblich, dass dann nur die defekten Fliesen ersetzt werden. Ist bei mir genauso, ich hab nen Bad aus ende der 80er Jahre in diesem schönen hellen braun, was damals total angesagt war. Die Fliesen in der Farbe gibt es nicht mehr, deswegen hab ich an einer Stelle auch 4 Fliesen die heller sind in der Wand.
Wenn Sie dein Bad renovieren, während du dort wohnst, kommen höhere Kosten auf die Wohnungsgesellschaft zu, als wenn du ausziehst und jemand dann neu einzieht. Du kannst dein Bad eine gewisse Zeit nicht nutzen, minderst die Miete dadurch oder wohnst sogar im Hotel für die Zeit. Das kostet, da ist es einfach zu warten bis du ausziehst, dann das Bad zu machen und es kommt jemand neues rein.
 
Wie geschrieben, einen Anspruch auf Sanierung des Bades hast du nicht. Du kannst aber natürlich versuchen dich irgendwie mit der Verwaltung zu einigen, zum Beispiel, in dem du anbietest einen Teil der Kosten zu übernehmen und für die Zeit in den Urlaub zu fahren/bei Freunden zu wohnen.

Angemerkt sei, dass du als Altmieter zwar auch ein altes Bad hast, dafür wahrscheinlich aber auch deutlich weniger Miete zahlst als Neumieter.
 
Ich verstehe nicht warum das DEIN Problem ist mit den Fliesen. Wenn das Fenster defekt ist, ruf den Vermieter an und schildere den Fall. Im Zweifelsfall ist das doch SEIN Fenster und SEINE Fliesen. Oder gehts hier rein um die Kosmetik mit einheitlichen Fliesen?

Wir wohnen auch zur mieten bei einer großen Baugesellschaft. Wenn was defekt ist in der Wohnung, ruf ich da an und sie schicken mir einen passenden Handwerker.
 
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