Mietwohnung Schlüssel zurückgegeben. Übergabe erfolgt?

while (true)

Lt. Junior Grade
Registriert
Jan. 2009
Beiträge
356
Hallo,

wir haben zum 30.11. ein Mietverhältnis einer von uns bewohnten Wohnung gekündigt. IM Laufe der Zeit sind einige kleinere Abnutzungsspuren und Beschädigungen hinzugekommen (z.B eine Türklinke ging kaputt).
Gestern wollte meine Frau die Wohnung an die Vermieterin übergeben. Die Vermieterin war ziemlich über drauf und hatte an allem etwas rumzumeckern, weil z.B. die Türklinke nicht ersetzt worden war (zur Info: Die Klinke ließ sich auch mit Gewaltanwendung nicht austauschen, ohne die Tür dauerhaft zu beschädigen, weswegen ich alles so belassen hatte. Eine neue Klinke - allerdings in unterschiedlicher Optik - habe ich besorgt.). Auch wäre der Balkon ja nicht gefegt (es ist Herbst...) und so weiter. Auch der Tonfall war wohl ziemlich daneben, so dass meine Frau schon ziemlich erschüttert war.
Die Vermieterin sagte nur ständig, sie würde das alles lieber mit mir klären und hat meine Frau quasi gar nicht für voll genommen.
Ein weiterer Punkt war die Küche. Diese hatten wir vom Vormieter übernommen. Da sich noch kein Nachmieter gefunden hat, erklärte sich die Vermiertein bereit, die Küche zu übersehenen (Kostenpunkt: 0€ - war eh schon alt). Gestern sagt sie dann: Wenn ein potentieller Nachmieter eine Küche mitbrächte, müssten wir dann nochmal anrücken und die Küche ausbauen, in dem Fall würde sie die Küche dann nicht übernehmen, "das ginge ja gar nicht". Was ist denn das bitte, für eine Aussage? Entweder übernehme ich das so, oder nicht?!

Am Ende wollte die Vermieterin jedenfalls alle uns überlassenen Schlüssel haben, welche meine Frau ihr auch aushändigte. Leider war meine Frau durch die Situation so überrumpelt, dass sie sich hat kein Protokoll oder Quittung oder sonstiges ausstellen lassen, sondern die Schlüssel einfach so zurückgab.
Daher ist jetzt meine rage, inwieweit jetzt noch was von uns gemacht werden muss, da wir die Wohnung ja jetzt nicht mehr betreten können, ist die Wohnung für mein Verständnis in dem aktuellen Zustand zurückgenommen. ich kann ja nicht mehr kontrollieren, was jetzt noch dort passiert, habe also auch keine Verantwortung mehr für Schäden, etc. Diese könnten ja theoretisch auch erst heute entstanden sein. Ebenso ist die Küche damit für mich übernommen. Anwesed waren nur meine Frau, unsere Tochter und die Vermieterin, also keine weiteren Zeugen.

Kann da mal jemand seine Einschätzung zu abgeben?
Danke!
 
Nun, wer etwas möchte, der muss den Beweis führen.

Habt ihr eure Kaution schon wieder?
 
Wenn die Wohnung als 'ohne Küche' angemietet wird, obwohl eine vorhanden ist, dann ist man halt in der Situation, dass man erstmal eine geringere Miete zahlt, beim Auszug dann aber dafür sorgen muss, dass die Küche leer ist.
Geben - Nehmen
Passiert das nicht, ist es richtig, wenn der Vermieter für die Entrümpelung eine Rechnung stellt - Hättet Ihr ja auch selber machen können (bzw müssen)
Ähnlich bei den anderen Dingen über die Du Dich beklagst.
Schönheitsreparaturen sind vom Mieter durchzuführen (wird wahrscheinlich im Mietvertrag stehen) und das Problem mit der Türklinke hättet Ihr simpel lösen können, wenn Ihr nicht selber versucht hättet, diese zu ersetzen, sondern einen Handwerker beauftragt hättet (im Zweifelsfall halt eine neue Tür rein).
Und selbstverständlich hat ein Balkon beim Auszug gereinigt zu sein.

Wenn es die Wohnungsübergabe am Ende der Mietzeit war, ist die Schlüsselübergabe vollkommen richtig und hinterher habt Ihr in der Wohnung nichts mehr zu suchen.

Ich vermute mal, das war das erste Mal, dass Du aus einer Wohnung ausgezogen bist, oder?

Bezüglich der Kaution:
Kommt halt drauf an, was in der Wohnung jetzt alles gemacht werden muss, um sie in einen Zustand zu bringen, in dem sie erneut vermietet werden kann.
Ein Übergabeprotokoll wird sicherlich (unterschrieben) existieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hamju63

Bei Schönheitsreparaturklauseln muss man erstmal die Wirksamkeit prüfen.

Und sobald ein Handwerker beauftragt wird, ist man in der Regel über die zulässig wirksame Kleinreparaturklausel, also ein Aufwand für den Vermieter. Hier muss der Mieter allerdings schnellstmöglich melden.


Ich sehe das nicht so deutlich zu Lasten des TE wie du.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Ich beklage mich nicht über Schönheitsreparaturen, natürlich haben wir die Wohnung gestrichen, etc. Was man halt so macht, wenn man auszieht.
Der Balkon war auch gereinigt, aber seit dem Wochenende ist bis gestern halt wieder Laub draufgeflogen. Kann im Herbst ja durchaus mal vorkommen.
Auch ansonsten war die Wohnung sauber und leer, ein paar Kratzer im Laminat und halt die Klinke. Ich habe ja extra nicht versucht, das selbst zu beheben, um die Tür nicht zu beschädigen.

Zur Küche: Die Vermieterin hatte sich zuvor in einem Gespräch bereit erklärt, die Küche für 0€ zu übernehmen. Jetzt möchte sie plötzlich, dass wir die Küche ausbauen, falls der Nachmieter seine eigene Küche mitbringt. Meine Auffassung ist: Entweder nimmt sie die Wohnung jetzt so ab, oder nicht. Und da sie die Schlüssel schon haben wollte, haben wir ja auch gar keine Möglichkeit mehr, die Kühe auszubauen. Daher sehe ich die Wohnung jetzt als so übergeben (mit Küche).

Daher meine Frage, wie das "rechtlich" zu sehen ist, sobald der Schlüssel übergeben ist. Denn dann hat man ja keine Kontrolle mehr über den Zutritt zur Wohnung, und Schäden können dann nicht mehr ausgebessert werden, bzw. uns nicht mehr zugeordnet werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Ok, das mit der Küche verstehe ich - wenn es denn schriftlich fixiert ist.

Und zur Schlüsselabgabe.
Dafür existiert halt eben das Übergabeprotokoll.
Da stehen die Mängel drin.
 
Und wer ein Beweisproblem haben könnte wenn es kein Protokoll gibt und/oder wie eine Schlüsselübergabe zu werten ist, kann man googlen. :) Das führt dann hier nämlich womöglich bereits recht weit.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und while (true)
Problem ist jetzt natürlich das ihr keinen Schlüssel mehr habt und es somit nicht möglich ist was auszubessern - dadurch wird die Vermieterin mit Sicherheit die Kaution behalten mit Begründung "Renovierung".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: while (true)
Dürfte bzw. könnte der Vermieter dann die Kosten für die Entsorgung der Altküche auch über die Kaution mit abdecken?
Ich weißt nicht, was man mit der einbehaltenen Kaution alles machen darf.
 
Wenn nachweislich vereinbart wurde, dass die Küche entfernt werden muss, womöglich schon.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und Hylou
Also schriftlich wurde überhaupt nichts festgehalten Kein Protokoll oder sonstwas.
Das kann ja jetzt eher zu unseren Gunten ausgehen, wenn ich hier zwischen den Zeilen lese.

Ich habe nun auch noch einmal mit der Vermieterin gesprochen und sie war mir gegenüber eigentlich sehr nett. Die Kaution will sie am Wochenende überweisen, so dass dann zumindest dieses "Tor" erstmal geschlossen ist. Abzuwarten was dann noch über Schadensersatzfordungen reinkommen wird.
Aber da ja kein Protokoll vorliegt...
Mal abwareten, ob die Kaution tatsächlich zurück kommt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: --//--
while (true) schrieb:
Mal abwareten, ob die Kaution tatsächlich zurück kommt.
Falls ja: dann bist ja fein raus
Schlüssel hast keine mehr und Kaution würde ich als alles in Ordnung interpretieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: while (true)
Die Schlüsselübergabe ist in diesem Fall sowieso der Punkt, der am meisten Beachtung finden sollte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: while (true)
while (true) schrieb:
Ich beklage mich nicht über Schönheitsreparaturen, natürlich haben wir die Wohnung gestrichen, etc.
Was man halt so macht, wenn man auszieht.
Ursprungszustand abzüglich Abnutzung durch normalen Gebrauch. Klingt sauber.

while (true) schrieb:
Der Balkon war auch gereinigt, aber seit dem Wochenende ist bis gestern halt wieder Laub draufgeflogen. Kann im Herbst ja durchaus mal vorkommen.
Absolut. Wegen ein paar Blättern im Herbst, soll die Vermieterin mal keinen Wind machen. Vertretbarer Aufwand würde ich hier sagen.

while (true) schrieb:
Auch ansonsten war die Wohnung sauber und leer, ein paar Kratzer im Laminat und halt die Klinke. Ich habe ja extra nicht versucht, das selbst zu beheben, um die Tür nicht zu beschädigen.
Klingt in Ordnung. Kratzer im Laminat können durchaus durch normalen Gebrauch entstehen. Wenn man sich darüber streiten will… Kommt natürlich auf die Mietdauer an.
Die Geschichte mit der Türklinke scheint ein sauerer Apfel zu sein. Man kann natürlich frech und riskant pokern und das über die Kaution begleichen lassen. Es kann ja effektiv nur der Maximalbetrag für Schönheitsreparaturen abgezogen werden ansonsten wäre es ja keine Schönheitsreparatur mehr. ;)

while (true) schrieb:
Zur Küche: Die Vermieterin hatte sich zuvor in einem Gespräch bereit erklärt, die Küche für 0€ zu übernehmen. Jetzt möchte sie plötzlich, dass wir die Küche ausbauen, falls der Nachmieter seine eigene Küche mitbringt. Meine Auffassung ist: Entweder nimmt sie die Wohnung jetzt so ab, oder nicht.
Auf eine "falls" Klausel würde ich gepflegt pfeifen. Genau wie Du sagst: Mit der Abnahme ist die Wohnung übergeben der Vertrag beendet. Sofern nicht noch verborgene Schäden auftauchen (z.B. Überstrichener Schimmel), seid Ihr raus. Eine Küche wird man kaum übersehen können.

while (true) schrieb:
Und da sie die Schlüssel schon haben wollte, haben wir ja auch gar keine Möglichkeit mehr, die Kühe auszubauen. Daher sehe ich die Wohnung jetzt als so übergeben (mit Küche).
Frag doch mal nach, ob sie euch schriftlich bestätigen kann, dass die Übergabe erfolgt und der Mietvertrag beendet ist. Frist setzen (14 Tage sollten fair sein) und verklausulieren, dass die Sache bei Verstreichen als erledigt angesehen wird und die Freigabe/Überweisung der Kaution erfolgen soll.

while (true) schrieb:
Daher meine Frage, wie das "rechtlich" zu sehen ist, sobald der Schlüssel übergeben ist. Denn dann hat man ja keine Kontrolle mehr über den Zutritt zur Wohnung, und Schäden können dann nicht mehr ausgebessert werden, bzw. uns nicht mehr zugeordnet werden.
Ich habe einen Hinweis gefunden, dass ein ehemaliger Mieter für "versteckte Mängel" bis zu 6 Monate nach Ende des Mietvertrags haften muss. Dazu muss natürlich hinreichend bewiesen werden, dass der ehemalige Mieter den Mangel auch zu verschulden hat.

Da ihr anscheinend eine private Vermieterin hattet, kann man je nach Ausmaß versuchen, die Sache kooperativ anzugehen. Falls Kooperation nicht klappt, muss man sich stur stellen und 3-6 Monate und ggfs. bis zu einem Jahr auf die Auszahlung der Kaution warten, bis man sie endgültig einfordern kann.
Ultimativ kann entweder die Kaution aufgeben (nach 3 Jahren kann man sie anscheinend nicht mehr einfordern, aber bis dahin kann man ordentlich nerven) oder sich je nach Streitwert von einem Anwalt beraten lassen.

Sollten noch Mängel gemeldet werden, bewertet am besten, ob ihr dafür verantwortlich gewesen sein könntet oder streitet es ab. Alles sammeln! Wenn deutlich wird, dass die Vermieterin willkürlich versucht euch auszunehmen, erhöht das eure Gewinnchancen vor Gericht falls es soweit kommt.

Soweit zumindest meine unprofessionelle Einschätzung. Hat sich in der Zwischenzeit noch irgendetwas getan?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: while (true)
Verfasse ein EINSCHREIBEN als Übergabeprotokoll!
Checkliste hier runterladen

Schreib dazu, dass sie diesem Protokoll innerhalb 7 Werktagen widersprechen kann.

Liste alle Euch bekannten Schäden auf zB Türklinke und benenne den Tag der Schlüsselübergabe (gestern)

Schreib der Vermieterin zur Küche folgendes:
"Wir hatten die vorhandene Einbauküche bereits im langjährig genutzten Zustand als gebraucht vom Vormieter übernommen und sie war bei Schlüsselübergabe am (gestern) noch nicht ausgebaut.
Wir bieten die Küche einem potentiellen Nachmieter kostenlos zur Übernahme an. Diesem haben Sie (die Vermieterin) zugestimmt.
Sollte der Nachmieter die Küche nicht übernehmen wollen, so bitten wir um Terminabsprache, um sie selbst auszubauen. Erfolgt ein Ausbau ohne uns informiert zu haben übernehmen wir höchstens eine Pauschale von 1 Arbeitstag für 2 Personen (200 EUR). Die Küche soll nach Abbau unverzüglich mit dem nächsten Sperrmüll entsorgt werden. Sie kann für die Übergangszeit im zur Wohnung gehörenden Kellerraum für uns kostenlos zwischengelagert werden."

Klingt umständlich - aber ich hatte genau so einen Fall wo ich 2 kleine Einbauschränke "hinterlassen" hatte und der Nachmieter die dann aber nicht wollte.
Ich hatte meinem Ex Vermieter gesagt die seien dann Sperrmüll und er kann sie im Keller solange abstellen....
Bei Kautionsrückzahlung meinte mein Ex Vermieter dann kaltschnäuzig "er hätte von mir ja nichts gehört und daher EXTRA einen Raum angemietet, um dort meine Möbel zu lagern!" und präsentierte mir eine selbstgeschriebene Rechnung über die Unterbrinung in SEINEM privaten Keller....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: while (true)
Penman schrieb:
Soweit zumindest meine unprofessionelle Einschätzung. Hat sich in der Zwischenzeit noch irgendetwas getan?

Nein, bis jetzt kam noch nichts. Die Kaution haben wir auch noch nicht zurück erhalten.
GoetzCebu schrieb:
Verfasse ein EINSCHREIBEN als Übergabeprotokoll!
Checkliste hier runterladen

Schreib dazu, dass sie diesem Protokoll innerhalb 7 Werktagen widersprechen kann.

Liste alle Euch bekannten Schäden auf zB Türklinke und benenne den Tag der Schlüsselübergabe (gestern)

Schreib der Vermieterin zur Küche folgendes:
"Wir hatten die vorhandene Einbauküche bereits im langjährig genutzten Zustand als gebraucht vom Vormieter übernommen und sie war bei Schlüsselübergabe am (gestern) noch nicht ausgebaut.
Wir bieten die Küche einem potentiellen Nachmieter kostenlos zur Übernahme an. Diesem haben Sie (die Vermieterin) zugestimmt.
Sollte der Nachmieter die Küche nicht übernehmen wollen, so bitten wir um Terminabsprache, um sie selbst auszubauen. Erfolgt ein Ausbau ohne uns informiert zu haben übernehmen wir höchstens eine Pauschale von 1 Arbeitstag für 2 Personen (200 EUR). Die Küche soll nach Abbau unverzüglich mit dem nächsten Sperrmüll entsorgt werden. Sie kann für die Übergangszeit im zur Wohnung gehörenden Kellerraum für uns kostenlos zwischengelagert werden."

Danke für den Tip, das werde ich so machen!
Die Formuliereung passt auch haargenau. :-)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GoetzCebu
Überraschenderweise kam die Kaution am Freitag zurück. Für die defekte Klinke hat sie 20€ berechnet, der Rest passt.
Damit ist ja dann eigentlich alles erledigt, zum Glück! :-)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon, DTFM, Tinkerton und eine weitere Person
Zurück
Oben