Mindfactory will 15€ für Garantieabwicklung über den Hersteller :(

Alufoliengrille

Commander
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Mein Netgear DG834PNB Router hat sich verabschiedet, morgens waren alle Lichter aus. Erst nach längerem ziehen des Netzsteckers haben wieder einige Lichter geleuchtet aber es hat dann verbrannt im Router gerochen. Das Gerät ist 17 Monate alt. Wundert mich das es den noch gibt, kostet inwischen nur noch 60€ neu.

Mindfactory will jetzt 15€ für Garantieabwicklung über den Hersteller, es könnten auch weitere Folgekosten im Rahmen der Garantieabwicklung entstehen.

Tolle Wurst :freak: Ich schätze ich kann das Ding in den Torf drücken.
Hab mir einen ASUS WL-600g geholt und bin bisjetzt sehr zufrieden. Der hat viel bessre Reichweite und der Netgear hatte öfters mal Verbindungsabrüche.



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Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Reklamation haben.

Der von Ihnen eingesandte Artikel ist älter als 12 Monate.
Wir gehen nicht von einem Gewährleistungsfall aus, da hierfür Voraussetzung
ist, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Da der Artikel mehr als 12 Monate in Betrieb war, ist davon auszugehen, dass
ein nachträglicher Mangel aufgetreten ist.
Für Ihren Artikel besteht eine Herstellergarantie, somit ist die Möglichkeit
gegeben, diesen über den Hersteller abzuwickeln.
Diesen Garantieanspruch wickelt die Mindfactory AG gerne für Sie über den
Hersteller ab.
Für diese Dienstleistung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe
von 15,00 Euro je Artikel.

Wünschen Sie eine Garantieabwicklung über den Hersteller durch uns, dann
füllen Sie bitte den im Anhang befindlichen Serviceauftrag aus und senden
uns diesen zurück.
Auf dem Serviceauftrag ist auch die Vorgehensweise aufgeführt.
Sollten wir nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang dieses
Schreibens weitere Anweisungen von Ihnen erhalten, werden wir den Artikel
unbearbeitet zu unserer Entlastung zurückschicken.,


Mit freundlichem Gruß

Ihre Kundenbetreuung

Mindfactory AG
Petra Clemen (Vorstandsvorsitzende)
Preußenstr. 14a-c
26388 Wilhelmshaven
Telefon: 0180 / 5 266 263 (14 Cent/min aus dem Festnetz der deutschen
Telekom)
Fax: 04421 / 9131 - 250
Amtsgericht Oldenburg HRB 130461
www.mindfactory.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst die Garantie auch direkt beim Hersteller einfordern dann wirst du nur auf den Versandkosten sitzen bleiben.
 
Alternative ist in der Tat sich direkt an den Hersteller zu wenden. Problem..die bieten nicht immer Endkundensupport, sprich...Garantieabwicklung dann nur über Händler oder Distributor, womit er wieder am Anfang stünde.

Ansonsten hat MF leider recht. Aus der Gewährleistungspflicht sind sie lange raus (eigentlich schon 6 Monate nach Kauf), alles was danach noch kommt ist Kulanz und die muss nicht kostenlos sein.
 
Würd mich direkt an Netgear wenden...
http://www.netgear.at/Support/hotline.html

Selbstverständlich können Sie sich im Servicefalle auch an Ihren Händler wenden, der die Service-Abwicklung gerne für sie übernimmt. Bitte rechnen Sie jedoch damit, dass eine Abwicklung über den Händler in der Regel deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die direkte Abwicklung über den NETGEAR-Kundendienst.
 
eigentlich sollte man sich immer direkt an den hersteller wenden wenn man das produkt im inet gekauft hat. der einzige grund mich an den händler zu wenden wäre wenn das produkt schon direkt bei der lieferung kaputt ist, bzw. wenn du es das erste mal in betrieb genommen hast.
 
Das gleiche Problem habe ich zu Zeit mit vv-computer und meiner 7800GS das Problem hier ist, dass MSI keinen Endkundensupport hat dementsprechend dürfte ich 14€ dafür hinblättern- hier hast du es besser, nach meiner Erfahrung hat Netgear nämlich einen hervorragenden Endkundensupport einfach anrufen und dir wird geholfen.
 
Tja das ist der Preis des Internetkaufs.
 
Das hat doch damit nix zu tun. Auch beim Händler vor Ort kann Dir eine "Servicepauschale" oder wie man das nennen mag drohen, wenn er deinen defekten Krempel zum Hersteller schicken soll.
 
Was hat denn die Zeit von 12 Monaten mit der Gewährleistung zu tun? Bisschen unlogisch von MF, auch nach 12 Monaten könnte es ein Gewährleistungsfall sein. Allterings nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflich um und du müsstest beweisen, dass der defekt schon beim kauf bestand (was sehr schwierig ist) aber unlogisch ist es trotzdem.

@Tomy:
aus der Gewährleistung sind sie nicht raus, erst nach 24 Monate, vorrausgesetzt du kannst beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand.

@Topic:
Wende dich direkt an Netgear! bei denen geht das eigentlich ganz einfach. Die haben mir einen WLAN Stick getauscht mit Produktionsfehler, wenn ich ne Kreditkarte (zur Sicherheit) gehabt hätte, hätten die mir den sogar vorab ausgetauscht.
 
Rechtlich sind sie nicht raus, ja. Aber praktisch ;)

Die Fälle wo man einen Defekt später noch als zum Kaufzeitpunkt vorhanden nachweisen kann, tendieren gen Null. Ein Beispiel was mir nur einfällt ist, dass der Hersteller konkret zugibt oder warnt, dass bei weiß ich der Ware XY ein Serienfehler aufgetreten ist. Dann hat man Glück, wenns derselbe Fehler ist und kann nachweisen, dass man bereits im Kaufzeitpunkt eine Art "schleichenden Plattfuß" hatte und das Teil kaputtgehen musste. Ansonsten ist man im Grunde in allen Fällen als Verbraucher ab dem 7. Monat blank gezogen und muss gucken, dass der Hersteller nen Netter ist, sonst heißt es "Neukauf"
 
Zuletzt bearbeitet:
aber ein hersteller der sich nach dem 6. monat alles nachweisen lässt wird nicht ganz lange am markt vorhanden bleiben, sowas spricht sich rum, insbesondere wenn die produkte die eigenschaft haben nach 8 monaten kaputt zu gehen und trotz der "2 jahre garantie" nicht ersetzt werden. dann heissts erst minderwertige qualität und dann auch noch vorsicht vor dem hersteller. und soetwas kann sich bei der heutigen konkurenz kein hersteller leisten. also tomy, eigentlich kann man davon ausgehen dass der hersteller ein "netter" ist.
 
Tomy schrieb:
Das hat doch damit nix zu tun. Auch beim Händler vor Ort kann Dir eine "Servicepauschale" oder wie man das nennen mag drohen, wenn er deinen defekten Krempel zum Hersteller schicken soll.
Ein Händler kann das vielleicht machen, aber Händler wie MM oder Saturn tun so etwas einfach nicht.

Im übrigen haben in Europa die Hersteller für gewöhnlich mindestens ein jahr Herstellergarantie und nicht nur 6 Monate.
Bitte nicht immer Garantie mit Gewährlesitung durcheinanderbringen.
Und ein jahr Garantie können sich die Hersteller sehr wohl leisten, auch wenn die Produkt teilweise nur 18 Monate halten. Bestes Beispiel dafür ist Canon.
 
Du muesstest nur nachweisen, dass dieses Modell was du hast, in aller Regel nicht nach 17 Monaten keine Funktion zeigt und verbrannt riecht. Dieser Beweis duerfte nicht all zu schwer zu fuehren sein. Wenn ein solches Geraet einfach im Normalbetrieb nach 17 Monaten seinen Geist auf die Art aufgibt wie bei Dir, ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies auf einen Materialfehler zurueck zu fuehren ist, der von Anfang an in Deinem Geraet bestand. Ansonsten haette es ja so lange gehalten wie ueblicherweise derartige Geraete halten. Alles andere waere unlogisch.

Allerdings weiss ich wirklich nicht was dich davon abhaelt, dich direkt an den sehr guten Support von Netgear zu wenden. Der wird m.E. nur noch von Belkin uebertroffen. Wenn man eh ein Geraet mit der Post wegschicken muss..... Wenn der Haendler im Laden vor Ort waere, sind die 15 Euro eigentlich noch guenstig. Dafuer hat man den Versandstress nicht


(Alle Angaben ohne Gewaehr)
 
Zuletzt bearbeitet:
Notebug schrieb:
Du muesstest nur nachweisen, dass dieses Modell was du hast, in aller Regel nicht nach 17 Monaten keine Funktion zeigt und verbrannt riecht. Dieser Beweis duerfte nicht all zu schwer zu fuehren sein. Wenn ein solches Geraet einfach im Normalbetrieb nach 17 Monaten seinen Geist auf die Art aufgibt wie bei Dir, ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies auf einen Materialfehler zurueck zu fuehren ist, der von Anfang an in Deinem Geraet bestand. Ansonsten haette es ja so lange gehalten wie ueblicherweise derartige Geraete halten. Alles andere waere unlogisch.
Das ist keine Beweisführung, allenfalls einen Indizienführung, die auf wackeligen Beinen steht, denn auch externe Effekte, können die Lebensspanne eines solchen Geräts beeinflussen. Sei mechanische Einwirkung oder thermische oder elektrische wie Überspannungen im Stromnetz.
 
Da der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, dass so eine Beweisfuehrung moeglich ist, obwohl sie nach gesundem Menschenverstand ja unmoeglich scheint (nach 23 Monaten "beweisen", dass ein nach 23 Monaten auftretender Defekt schon bis zum 6. Monat da war), muss ja eigentlich eine Indizienfuehrung ausreichen. Was denn sonst.

Denn ansonsten ist eine Aussage wie "Im 23. Monat trat ein Defekt auf, der in den ersten 6 Monaten auftrat", kompletter Nonsens. Somit waere das betreffenede Gesetz Nonsens. Und sowas moechte ich den Gesetzgebern nun doch nicht unterstellen, dass sie voelligen Nonsens in Gesetzbuecher schreiben :) (oder doch?)

Letztlich koennte ein Hersteller dann sagen, wenn man nun erst nach 23 Monaten mit einem Defekt ankommt, der einem schon kurz nach dem Kauf bekannt war, dann haette man eben in den ersten 6 Monaten damit ankommen muessen


Das hier ist die Aussage des Haendlers:
"Der von Ihnen eingesandte Artikel ist älter als 12 Monate.
Wir gehen nicht von einem Gewährleistungsfall aus, da hierfür Voraussetzung
ist, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Da der Artikel mehr als 12 Monate in Betrieb war, ist davon auszugehen, dass
ein nachträglicher Mangel aufgetreten ist."

Wenn man sich diese Aussage ganz genau logisch betrachtet, entspricht sie m.E. nicht dem Gesetz. Denn das Gesetz sagt ja sinngemaess, dass auch ein Artikel der 12 Monate in Betrieb war, einen eventuell beweisbaren Mangel haben kann, der nach 12 Monaten auftritt, aber bei der Uebergabe schon vorhanden war. Somit waere dies was der Haendler da geschrieben hat, dem Gesetzestext nach "falsch"



(Alle Angaben ohne Gewaehr)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber im Grunde entspricht die Beweisführung des Händler der deinen.
Nach dem Moto " wenn ein solches Gerät durchschnittlich 48 Monate hält, hätte es nicht nach 17 Moanten kaputtgehen dürfen, also musste der Fehler von Beginn an bestanden haben?

Der Gesetzgeber hat doch auch ein für viele Bereiche schwachsinniges Gesetz geschaffen. Dieses Gesetz entstand als Kompromiss zwischen den rechter eines Verbrauchers, der Händler und der Hersteller.
Man hat es dem Verbraucger sogar besonders schwer gemacht. Erstens tritt die Beweislast nach 6 Monaten in Kraft (insofern war die Aussage von Mindfactory schon großzügig und entspricht den Bedingungen für gewerbliche Kunden) und desweiteren ist davon auszugehen, dass ein Mangel der nach Ablauf von 6 Monaten auftritt, ein versteckter Mangel war, bzw. dieser beim Kauf erst "angelegt" war.

Das Geetz ist eigentlich auch nicht für preiwerte Güter geschaffen worden, sonden für teue, hochwertige, denn bei teuren Gütern lohnt sich die Investition in ein unabhängiges Gutachten, was als Beweis anerkannt wird.

Darum liebe Leute, vergesst die 2 Jahre Gewährleistung, schaut vor dem kauf, wie lange die Herstellergarantie läuft, das sollte kaufentscheidend sein und nicht der (Irr)-Glaube, man hätte soweiso zwei Jahre Sicherheit.
 
Man stelle sich vor, die Hersteller wuerden ueberhaupt gar nicht deartige Garantien geben, dann wuerde ja nur das Gewaehrleistungsgesetz zur Verfuegung stehen. Und regelmaessig wuerden alle Haendler nach 6 Monaten sagen: es "ist davon auszugehen" dass wir da nichts mehr mit am Hut haben
 
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