Monitor zurück geschickt, Webshop meldet sich nicht mehr? Was nun?

Lupex

Lt. Commander
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Hi!
Ich habe folgendes Problem: Ich habe in einem Webshop einen Dell2709 bestellt, ihn erhalten und nach wenigen Tagen Widerruf angemeldet. Am 5.Februar wurde das Gerät per GLS abgegolt.
Seitdem habe ich nichts mehr von der Firma gehört.
Ich habe mehrere Mails geschrieben auf die ich keine Antwort erhalten habe.
Heute habe ich von der Arbeit aus versucht dort anzurufen. Weder mittags noch am Abend ging dort jemand ans Telefon.

Ich habe ziemlich den Kaffee auf.

Was würde ihr machen??
 
AW: Monitor zurück geschickt, Webshop meldet sich nicht mehr??? Was nun?

Ich würde denen einen Brief (am besten per Einschreiben) zukommen lassen und mit der Einleitung rechtlicher Schritte drohen, dann sind die meistens ganz fix ;)
 
AW: Monitor zurück geschickt, Webshop meldet sich nicht mehr??? Was nun?

Ich habe denen gerade eine weitere Email geschrieben. Ich habe denen aufgezählt in welchen HArdware und PC-Foren ich insgesamt aktiv bin und denen mitgeteilt, dass ich ab morgen damit beginnen werde in allen Foren vor deren Webshop ZU WARNEN.

Ausserdem, sollte bis Freitag nix passieren, werde ich Strafanzeige wegen Betrugs stellen, habe ich geschrieben.
Ich habe keinen Bock erst zur Verbraucherzentrale zu latschen, ich geh direkt zur Polizei, das wird ja wohl mein gutes Recht sein, wenn mir jemand mein Geld nicht zurück gibt.

Was meint ihr?
 
AW: Monitor zurück geschickt, Webshop meldet sich nicht mehr??? Was nun?

Welcher Webshop war es denn? Wenn der vielleicht insolvent ist hast du Pech gehabt.
 
AW: Monitor zurück geschickt, Webshop meldet sich nicht mehr??? Was nun?

Das sag ich dir erst morgen.
Der Laden hat aber noch auf, viele Artikel sind auch noch "lagernd"
 
Denen zu sagen du würdest ihren Namen schlecht machen wenn sie dir nicht bald antworten ist Nötigung. Pass lieber auf das du nicht selbst zur Zielscheibe wirst. Jeder gute Jurist kündigt erst im zweiten Schreiben etwaige rechtliche Schritte an, der erste soll eine "freundliche" Erinnerung sein.
 
Hi!
Ja, hast wohl recht, aber ich habe die bereits 3 mal angeschrieben - ohne Antwort...
 
Pict schrieb:
Denen zu sagen du würdest ihren Namen schlecht machen wenn sie dir nicht bald antworten ist Nötigung. Pass lieber auf das du nicht selbst zur Zielscheibe wirst. Jeder gute Jurist kündigt erst im zweiten Schreiben etwaige rechtliche Schritte an, der erste soll eine "freundliche" Erinnerung sein.

solange er bei den fakten bleibt - und davon gehen wir doch alle aus - ist das keine nötigung.

gruß
 
Er kann dann aber trotzdem mal ganz schnell eine einstweilige Verfügung mit einer Unterlassungsklage wegen übler Nachrede/Geschäftsschädigung am Hals haben.

Ob berechtigt oder nicht, er hat dann auf jeden Fall mehr Ärger als jetzt und auch ein gewisses Prozeßrisiko, also ich wäre da sehr vorsichtig mit der Drohung über Foren oder so etwas zu verbreiten.
 
slickride schrieb:
solange er bei den fakten bleibt - und davon gehen wir doch alle aus - ist das keine nötigung.

gruß
Das was du meinst ist wohl eher Velumdnung und Üble Nachrede wo Aspekte wie Tatsachenbehauptungen eine Rolle spielen.

Nötigung setzt sich hauptsächlich aus zwi Umständen zusammen:
1) Das Drohen mit einem empfindlichen Übel, dabei muss das Übel eine erhebliche Intensität erreichen. Da Händler zu einem großteil von ihrem Ruf leben, und eine Herabsetzung dessen in der Zeilgruppe ( wir sind schließlich die relevanten Kunden ). Es kommt natürlich auch auf den Umfang an, sprich schreibt er darüber in einem oder mehreren Foren.
2) Der Nötigungserfolg. Hat der Kunde den Wunsch den Absatz der Firma zu senken ? Selbst wenn er nur andere warnen will, ist die Grenze zur kriminellen Energie schnell überschritten durch ein überproportionales Verhalten.

EDIT:
Sprich, konsultiere einen Anwalt und / oder erstatte Anzeige. Nach 3 unbeantworteten Anfragen und keiner Meldung ihrerseits könnte ein Betrug (/Versuch ) in betracht kommen. Aber guck das du ihnen nicht "drohst", du kannst immernoch in Foren schreiben: "Ich habe bei dieser Firma einen Monitor bestellt, bekommen, war kaputt, eingeschickt, nie wieder was bekommen von denen. Ich werde nicht mehr mit denen handeln." Nur setz da nichts rein wie: "das sind Verbrecher! Handelt nicht mit denen !"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute!
Zunächst mal, ich hatte nicht vor Unwahrheiten zu verbreiten.
Für mein Empfinden spricht nichts dagegen Abläufe und Erfahrungen bei Bestellungen mit einem Shop/Webshop zu beschreiben. Man tut dies im Guten - und wie jeder Seller weiss, 10x so oft mit negativen Erfahrungen (das ist mittlerweile Allgemeinwissen).

Den Weg zum Anwalt kann ich als normalbürger nicht gehen. Dazu ist mein Einkommen zu gering und mein Wissen über die dort entstehenden Kosten ebenfalls. Von den 600 Euro Rückerstattungskosten gehen dann 250 an den Rechtswalt. Nein, danke.
Daher wäre mein Weg direkt zur Polizei gewesen - das wird ja wohl mein Recht sein, einen solchen Vorfall dort zur Anzeige zu bringen. Ggf. wäre ich halt zur Verbraucherzentrale gegangen (so lange es die noch gibt - und noch nicht von den Lobbyvertretern in CDU, FDP und auch SPD beseitigt worden sind)

Ich habe heute Antwort erhalten, eine Gutschrift ist auf den Weg gebracht.
Na mal sehen, ich hoffe das Geld kommt nun problemlos an.

Ich werde den Webshop nicht nennen, ich denke, das verbietet die Fairness.

In gewisser Weise tun die mir ja auch leid, das Fernabsatzgesetz ist bestimmt eine nervige Angelegenheit für die.
Aber andererseits: Versucht mal einen Monitor im Laden zu kaufen (nicht MM oder Satan) und mit den Händlern eine Rückgabezeit auszuhandeln und sei es nur 1 Tag - das machen die nicht und insofern ist das Widerrufsrecht ein riesen Auftragsbeschaffer für die Webhändler.

Grüsse und danke für eure Anteilnahme und Tipps!!

Ralf
 
Am 5.Februar wurde das Gerät per GLS abgegolt.

...womit der Webshop bis heute noch nicht einmal außerhalb irgend einer Frist wäre.
Den Shops wird gesetzlich eine Bearbeitungszeit von bis zu 30 Tagen zugestanden.
Siehe BGB. Steht genau an der gleichen Stelle wie dein 14 tägiges Widerrufrecht, und mittlerweile sicher auch in jeder AGB eines jeden Shops unter "Widerrufsrecht".

Erst denken, dann informieren, dann nochmal denken, und erst dann mit Polizei bei irgendjemandem die Tür eintreten.
 
Hallöchen!

In meinem letzten Posting zu diesem Thema gab ich an, der Webshop hat sich gemeldet und mit die Gutschrift meines Geldes mitgeteilt.

Das war am 18. Februar - bis heute weder was angekommen, noch auch nur eine weitere Nachricht von denen erhalten.

Ob ich sauer bin??
 
Musst halt 30 Tage drauf warten.

Und sonst - Anrufen, eMails und ggf. einen Rechtsanwalt bitte, ein kleines Schreiben an den Shop zu richten. Das ist i.d.R: kostenlos, nur der Fall selbst musst dann eben von diesem Rechtsanwalt begleitet werden.

mfg,
Markus
 
Hi!
30 Tage ab Rücksendung, sprich ab Abholung des Gerätes?

Habe gerade kurz in deren AGBs gelesen, aber nix dazu gefunden.
 
Also ich finde du hast nicht ganz optimal reagiert. Du hättest denen nicht drohen sollen! Ein paar Mails sind ok, aber danch ist ganz wichtig ein Einschreiben zu schreiben, in dem du auf den kaufvertrags hinweist, dein Rückgaberecht und dann kannst du auch eine Frist setzen bis zu der du das Geld wiederhaben willst. Das sollten 2 Wochen sein, damit es realistisch ist. Und ganz unten dann solltest du mit rechtlichen Schritten, wie Anzeige / Anwalt drohen. Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du zur Polizei gehen, die wollen nämlich auch sehen das du dich ordentlich verhaltnen hast, was besonders wichtig ist, falls es tatsächlich vor Gericht gehen sollte. Also was ich damit sagen will ist, immer die Ruhe bewahren und den Rahmen einhalten. Wenn es hart auf hart kommt, dann bist du auf der sichereren Seite.

Du hast 14 Tage Rücktrittsrecht ab erhalt der Ware! Dieser Rücktritt muss keine Grund haben, solltest dies aber schirftlich mitteilen, oder eine Mitteilung in das Paket legen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallöchen!

Stand der Dinge: am 5. Februar abgeholt - heute, am 8. März immer noch kein Geld gesehen und auf ca. 7 oder 8 Kontaktaufnahmen nur 1 Antwort erhalten: s.o. eine Email mit der Ankündigung einer Gutschrift.

Ich rechne noch 3 Tage ein für die Bankvorgänge: Wenn am Mittwoch den 11. März kein GEld bei mir angekommen ist, stelle ich Strafanzeige wegen Betrugs.

Da mich dei Sache doch wirklich nervt und ich mich sorge, dass auch ihr solche Probleme in der Abwicklung bekommt, nenne ich dann heute mal den Shop der, zumindest in meinem Fall, absolut keinen Respekt vor seinen Kunden zeigt:
Notebooknet.de

Ich kann nur sagen, die Kaufabwickelung dort ist in meinen Augen eine Zumutung. Also, wer Bock auf Stress bei Onlineeinkauf hat, der kann es gerne mal da probieren.

Ich für meinen Teil werde dort nicht mal mehr ein USB-Kabel kaufen.
 
Und weiter gehts - Geld natürlich noch nicht erhalten.

Der Shop erscheint mir im übrigen auch noch aus anderen Gründen dubios: Ich habe jetzt ca. 6-8 Versuche unternommen unter der angegebenen Geschäftstelefonnumer jemanden zu erreichen - nie ging jemand dran, obwohl die Geschäftszeiten extra angegeben sind.

Willst du Trouble: Nimm "Notebooknet.de"
 
Okay, ich gestehe - ich gehe auch nicht optimal vor...!!

Wenn die Geschäftszeiten/Telefonzeiten mit 9.00 bis 17.00 Uhr angegeben sind, dann versuche ich um 9.10 Uhr und, soeben, um 16.50 Uhr dort jemanden ans Telefon zu bekommen.
Das ist natürlich nicht richtig.
Besser wäre es, einen oder zwei Tage Urlaub zu nehmen und es zu verschiedenen Tageszeiten zu probieren. Stimmt`s?

Ich werde mich morgen direkt darum bemühen - was meint ihr: Reichen 3 TAge oder soll ich gleich die ganze nächste Woche Urlaub nehmen, um dort jemanden ans Telefon zu bekommen?
 
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