Arcturus128
Captain
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- Apr. 2015
- Beiträge
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Interessant wäre es zu wissen, unter welcher Flagge das Schiff fuhr. Falls du es dir noch einmal anders überlegen willst, lies dir das durch:
http://www.123recht.net/Streit-mit-O2-Internet-Roaming-kosten-auf-der-Faehre-__f496410.html
Da stecken sehr viele nützliche Infos drin, auch auf den dort verlinkten Seiten.
Gruß
Ach ja, und der Provider lügt - es gilt sehr wohl weltweit und damit auch auf Schiffen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...n/InternRoaming/EURoaming/EURoaming-node.html
Wenn du also die SMS nicht bekommen hast, kann der Provider nur zu den sonst üblichen Tarifen abrechnen.
Hier noch einmal ein paar Links aus dem zuvor genannten Thread:
http://www.infodocc.info/datenroami...ung-von-rund-4-600-euro-vollstaendig-zurueck/
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32012r0531/15/
https://www.aboalarm.de/blog/telekommunikation/handy-schockrechnungen/
Ich an deiner Stelle würde das Geld nicht zahlen. Ich würde hart bleiben und der Rechnung widersprechen und die Mahnungen ignorieren. Buchen Sie das Geld vom Konto ab würde ich die Lastschrift zurückholen (widersprechen). Sobald Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, weise auch dort alle Forderungen zurück - beauftragen Sie einen Anwalt, weis auch da alle Forderungen zurück - jeweils mit Einschreiben.
Der Anbieter wird niemals vor Gericht ziehen, denn er ist schlichtweg nicht im Recht. Das Risiko der teuren Anwaltskosten bei Unsicherheit über den Sieg vor Gericht ist auch ein Provider nicht bereit zu tragen.
http://www.123recht.net/Streit-mit-O2-Internet-Roaming-kosten-auf-der-Faehre-__f496410.html
Da stecken sehr viele nützliche Infos drin, auch auf den dort verlinkten Seiten.
Gruß
Ergänzung ()
Ach ja, und der Provider lügt - es gilt sehr wohl weltweit und damit auch auf Schiffen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...n/InternRoaming/EURoaming/EURoaming-node.html
Diese Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming ist seit dem 1. Juli 2012 grundsätzlich auch weltweit gültig. Das bedeutet, dass die Kostenobergrenze beim Datenroaming auch im außereuropäischen Ausland greift. Die Regelung findet jedoch keine Anwendung, wenn der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Land außerhalb der EU es nicht zulässt, dass das Nutzungsverhalten des Roamingkunden in Echtzeit erfasst. In diesem Fall wird dem Kunden bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.
Wenn du also die SMS nicht bekommen hast, kann der Provider nur zu den sonst üblichen Tarifen abrechnen.
Hier noch einmal ein paar Links aus dem zuvor genannten Thread:
http://www.infodocc.info/datenroami...ung-von-rund-4-600-euro-vollstaendig-zurueck/
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32012r0531/15/
https://www.aboalarm.de/blog/telekommunikation/handy-schockrechnungen/
Ich an deiner Stelle würde das Geld nicht zahlen. Ich würde hart bleiben und der Rechnung widersprechen und die Mahnungen ignorieren. Buchen Sie das Geld vom Konto ab würde ich die Lastschrift zurückholen (widersprechen). Sobald Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, weise auch dort alle Forderungen zurück - beauftragen Sie einen Anwalt, weis auch da alle Forderungen zurück - jeweils mit Einschreiben.
Der Anbieter wird niemals vor Gericht ziehen, denn er ist schlichtweg nicht im Recht. Das Risiko der teuren Anwaltskosten bei Unsicherheit über den Sieg vor Gericht ist auch ein Provider nicht bereit zu tragen.