Muss ich eine rechnung ausstellen?

rainbowxxl

Ensign
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hallo, ich gebe jemandem privat gitarrenunterricht der in einer wg/heim wohnt. anstatt wie bei allen anderen einfach das geld zu erhalten oder auf einer quittung maximal zu unterschreiben soll ich extra für ihn rechnungen anfertigen mit allem drum und drann. bin ich dazu eigentlicg verpflichtet? die anderen wgs handhaben das nämlich nur mit einer unterschrift meiner seite, denn ich denke, dass die finanzierung deren und nicht mein problem ist. weis jemand wie das gesetzlich geregelt ist?
 
Sicher musst Du eine Rechnung ausstellen, wenn Du eine Dienstleistung erbringst. Und wie die genau aussehen muss und was sie beinhalten muss, das liegt primär daran, wie Deine Dienstleitung vom Finanzamt gesehen wird und wie Du sie mit dem Finanzamt abrechnest. Stichwort, MwSt, ja oder nein. Kleinunternehmerregelung usw.
 
Du musst für deine Tätigkeit ganz normal ein Gewerbe anmelden und deine Einnahmen versteuern.

Das macht in der Praxis nur oft keiner, was natürlich nicht legal ist.

Ich würde den evtl. einfach nicht annehmen, wenn der eine Rechnung haben möchte und du zur letzeren Gruppe gehörst.
 
laut mehreren websites muss man als privatperson für sowas kein gewerbe anmelden. bei nachhilfe für schüler macht das doch auch niemand, da die beträgr weit unter dem limit liegen. mwst muss ich auch nicht zahlen.
 
Kann sein, dass es unter Freiberuf fällt.

Aber die Einkünfte sind zu versteuern.

Ob du dann tatsächlich auch steuern bezahlst, steht auf einen anderen Blatt.
 
Gitarrenunterricht in dieser Form ist kein Gewerbe, sondern eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit. Nach § 3 Nr. 26 EStG gibt es einen Freibetrag bei der Einkommensteuer i.H.v. 2400 € im Jahr.
Wenn man unter diesem Betrag bleibt, ist es zumindest keine Steuerhinterziehung, wenn man es bei der ESt-Erklärung nicht angibt, besser wäre es aber, es anzugeben. Wie gesagt, zahlt man dafür keine Einkommensteuer, wenn es nur diesen geringen Umfang hat.
Umsatzsteuerlich liegt man ebenfalls deutlich unter der Freigrenze (17.500 €)
Zu deiner Frage: Eine gesetzliche Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen gibt es natürlich für dich nicht. Trotzdem darfst du natürlich gerne freiwillig eine Rechnung ausstellen. Daraus ergeben sich keine zusätzlichen Konsequenzen. Allerdings darfst du auf keinen Fall Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) auf der Rechnung ausweisen, weil du diese ja nicht abführst, jemand anders aber mit einer Rechnung diese als Vorsteuer geltend machen könnte.

Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Quittung mit deinem Namen und dem Namen des Schülers und Datum und Betrag sollte für beide Seiten kein Problem sein, d.h. für die Buchführung des Heims sollte das ausreichen. Wie gesagt: KEINE Umsatzsteuer ausweisen! Das wäre falsch!
Wenn du bis maximal 2400 € im Jahr damit verdienst, zahlst du auch keinen Cent an Einkommensteuern. Ich empfehle aber natürlich auch bei einem höheren Verdienst, das bei deiner Steuererklärung anzugeben.
 
c0mputerMensch schrieb:

laut dem paragraph von dem post nach deinem post muss man dies. (letzter satz)




wo gints denn in diesem board hier ne zitateinfügfunktion?! das ist ja echt in jedem forum woanders versteckt.
 
Ok, war vielleicht missverständlich..

Richtig, Quittung ist keine Rechnung, denn ansonsten würde das BGB nicht den Begriff benutzen. Das HGB gilt nur für Kaufleute, falls jemand auf die Idee kommt, daraus zu zitieren.
Es bleibt also dabei, dass es keine rechtliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung gibt und das war ja die Frage. Mag kleinlich klingen, aber laut erstem Post war die Quittung ja kein Problem?! Pflicht zur Quittung gibt es. Im Grunde ist der Unterschied nur die Aufstellung der Leistung. Einkommensteuerrechtlich ist es schnurz, weil beide Belegen die Einnahmen offenlegen. Wenn die Gegenseite die Kosten absetzt, läuft man Gefahr, durch eine Kontrollmitteilung aufzufliegen, wenn man die Einnahmen nicht versteuert.

Deshalb der Hinweis, dass, wenn man unter 2400 € bleibt, finanziell nichts zu befürchten hat. Ob der Name dabei auf einer Rechnung oder Quittung auftaucht ist vollkommen egal.
Fazit: Der Schüler kann eine Quittung verlangen, aber das schien laut erstem Post ja kein Problem zu sein. Kann es aber, falls du es schwarz macht. Eine Quittung muss natürlich den Namen und die Anschrift des Ausstellers enthalten.

Der Rest war ein gut gemeinter Rat. Am besten alles angeben, Lügen haben kurze Beine...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
seltsamerweise behauptet der chef des heimes, das ich verpflichtet bin eine rechnung auszustellen
 
Der Chef des Heims kann behaupten, was er will. Da du kein Kaufmann bist, musst du auch keine Rechnung ausstellen. Der Heimleiter braucht natürlich irgendetwas Schriftliches, das er bei sich verbuchen kann. Vermutlich trennt er die Begriffe Quittung und Rechnung auch nicht scharf. Wenn du ihm eine Quittung ausstellst, auf der dein Name, das Datum, der Betrag, "Gitarrenunterricht" und deine Unterschrift steht, dann sollte er keine Probleme mehr damit haben.
Wenn er noch weitere Formalitäten erfüllt haben möchte, dann mache das mit dir aus, ob du auf freiwilliger Basis eine Rechnung erstellen möchtest, die er akzeptiert. Ein Dokument am Rechner ist schnell geschrieben und kann in der Folge immer wieder ausgedruckt werden. Wichtig ist nur, dass du keine Umsatzsteuer ausweist. Das wäre in deinem Fall auch auf freiwilliger Basis einfach falsch.
 
Um meine Deutschkenntnisse ist es zwar nicht so gut bestellt, aber ich vermute, bei Dir geht es nicht um eine bei Kaufleuten übliche Rechnung, sondern um eine Honorarrechnung. Hier ein Link dazu (hab ihn nicht genauer studiert) :

http://bildungsbibel.de/honorarrechnung-vorlage-oder-muster-fuer-dozenten-lehrer-oder-freiberufler

Ich denke schon, dass die verlangt werden kann.

Und vergiss bitte nicht : eine Unterschrift bedeutet, dass das Honorar beglichen ist !

Edit : ich weiss nicht, wie das in D ist, aber in der Schweiz ist jedes Einkommen steuerpflichtig. Einen Freibetrag gibt es nur bei den Sozialabgaben (CHF 2'300.‒).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke für dich wäre es ratsam ein Kleinunternehmen anzumelden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 20 Euro und innerhalb von 20 Minuten ist das beim Gewerbeamt auch erledigt. Alles andere ist Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
 
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