Muss ich Schüler-Bafög zurückzahlen

blackstriker

Ensign
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Juni 2009
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Hallo User,

ich werde ab Donnerstag eine technische Fachoberschule besuchen und werde paralell ein Praktikum besuchen und von dort aus, 100.- bekommen. wird das bafög gekürtzt oder darf ich mir nebenbei bis 400.- verdienen? muss ich das bafög nach dem Studium zurückzahlen? im internet steht zwar, dass man es nicht zurückzahlen muss, aber auch nach dem Studieren?


Grüße
 
Bafög musst du generell erst zurückzahlen, wenn du eine Sozialversicherungspflichtige Stelle antritts, also einen Job hast. Ein Nebenjob als Student zählt da nicht und du darfst auch zum Bafög dazuverdienen.
 
Schülerabafög ist geschenkt. Wie viel du dazu verdienen darfst kannst du bei dem zuständigen Bafögamt erfragen und auf eine andere Aussage würde ich mich nicht verlassen.

Aber bist du sicher das du für die Fachoberschule nicht normales Bafög bekommst? Das musst du zurück zahlen (teilweise)
 
Schülerbafög muss man nicht zurückzahlen (habe damalas selber welches Erhalten).
400€ Nebenjob wird auch nicht angerechnet.
 
Praktikum ist aber kein Nebenjob und zumindest bei nem Pflichtpraktikum als Student wird das jeweilige Gehalt anteilsmäßig auf das Bafög angerechnet, da es eine direkte Studiumsunterstüzung ist (wie das Bafög auch).
 
Warum hat man denn ein Recht auf Bafög, wenn man bei den Eltern wohnt?
 
Z.B. weil die Eltern zu wenig verdienen um das Kind ausreichend fürs Studium zu unterstützen:

- Studiengebühren
- Bücher
- Fotokopien
- Semestersticket
- Blöcke, Stifte
- Notebook
- DSL

kostet alles Geld oder nicht?
 
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