Nach PC Beschlagnahmung Aushändigung der hardware ?

Pandora

Admiral
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Nein mein Rechner wurde nicht beschlagnahmt, aber die Frage interessiert mich trotzdem ...

Also, bei Hausdurchsuchungen werden ja meist die Rechner beschlagnahmt und verbleiben dann oftmals extrem lange, so lange das es immer heist man könne die Rechner praktisch abschreiben, da die Polizei mal wieder feststellt, das man gecryptete Systeme wohl doch nicht mal eben so auswerten könne, bei der Polizei.
Nun frage ich mich ob man nicht auf Aushändigung der hardware "klagen" könnte, denn die Daten sind ja nur auf den Festplatten und kaum auf der GPU oder anderen Teilen ...

Und wie steht es eigentlich um Persönliche oder Arbeitsrelevante Daten auf den Systemen, sind die dann auch weg oder darf man diese sichern und wie darf man diese dann sichern ?

mfg
 
Klagen darf man immer und dagegen bestimmt auch. Aber wenn Kinderschänder und so bescheuerte mit Kiddi PrOns aufn Platten habens nich anders verdient. Glaube kaum dass man dann noch was wieder bekommt.
 
Manche Durchsuchungskommandos geben sich wohl damit zufriedend, wenn sie die Festplatte mitnehmen.

Du kannst natürlich gegen die Beschlagnahmung der Hardware vorgehen, ob das was wird und wie schnell ist aber die andere Frage. Kommt manchmal auch wirklich auf die Laune der jeweiligen Staatsdiener an. Realistisch gesehen dürfte ein sofortiger Hardware-Neukauf am Sinnvollsten sein.
 
Wirst du sehr lange warten...
Und nein die nehmen meistens den Ganzen Rechner mit.
Kannst ja mal Googlen gab ne gute Vorlesung von nem Jura Prof. dazu.
 
rede mit deinem anwalt. ein freund hatte schon mal so einen fall, weil er illegal software sharing von teuren CAD programmen betrieben hat. eines morgens standen lauter polizisten vor seiner türe^^ die rechner sind ja immernoch dein eigentum und du hast ein recht es wiederzubekommen
 
wenn der rechner als tatmittel gilt, bekommt man ihn nicht wieder. da ist es egal, ob man kipo gesaugt hat oder lieder, filme, spiele oder sonstigen dreck - tatwerkzeuge werden in aller regel nicht wieder freigegeben, was ich persönlich auch gutheisse. und das einzige, was truecrypt & co bringen ist, dass die kosten der datenermittlung in die höhe geschraubt werden und einem diese vorgehensweise negativ angelastet werden kann.
 
Heretic Novalis schrieb:
was truecrypt & co bringen ist, dass die kosten der datenermittlung in die höhe geschraubt werden und einem diese vorgehensweise negativ angelastet werden kann.

Es kann einem negativ angelastet werden, wenn man seine Daten vor Zugriffen Dritter (nicht zwangsläufig die Polizei) schützen will? :freak:
 
r0b-tbo schrieb:
... negativ angelastet ... wenn man seine Daten ... schützen will? :freak:

Nein, und lass dich nicht von den anderen blöden Kommentaren beeinflussen, wer TrueCrypt nutzt schützt nur seine Privatsphäre und hat Sinn und Gefühl für Datensicherheit. ALLE sollten TrueCrypt (oder ähnliches) nutzen.

Ob der gesamte Rechner oder nur die Festplatte mitgenommen wird ist wohl Glückssache oder liegt im Ermessen der Ermittler. Eine Herausgabe kann IMO aber erst nach Abschluss der Untersuchung und nach negativer Feststellung (also deine Unschuld) der Sachlage erfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gab mal einen Fall, wo Beamte nicht dazu gekommen sind, die Daten auszuwerten.
Der Eigentümer hat geklagt und Recht (sowie PC) wiederbekommen.
Es waren da 9 Monate.
Aber ich weiß nicht, wo das in Deutschland war.
 
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