Nachweise/Rechnungen in Bezug auf Bafög

juansohn

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Feb. 2013
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Hallo,
meine Schwester liegt momentan über der BaFÖG Freigrenze aber braucht vor dem Studium noch einige Sachen wie einen Laptop, nun ist meine Frage muss die Rechnung des Computers auf meine Schwester laufen oder kann ich auch für sie das Gerät bestellen und die erkennen das entsprechend an, ich red nicht von einem Geschenk oder so, aber meine Schwester ist computer und bestelltechnisch wenig interessiert und kennt sich daher auch nicht aus....Sie würde mir das Geld dann entsprechend in bar geben oder überweisen....Danke für die Antworten
lg juan
 
Deine Ausgaben haben fürs Bafög erstmal keine Relevanz, das richtet sich
a) Nach dem Einkommen der Eltern (siehe Steuerbescheid)
b) Dem Einkommen deiner Schwester (entsprechend anzugeben)
c) ggf. Vermögen deiner Schwester (bis ca. 4k € anrechnungsfrei)
 
Was genau soll eine Anschaffung mit dem bafög zu tun haben ? (sofern man unter der freigrenze ist, davon gehe ich mal aus)
 
Er hat doch eben geschrieben, dass sie über der Freigrenze von 5200 € ist und mit dem Notebook-Kauf unter die Freigrenze kommen will.

Meiner Meinung nach sollte sie schon das Notebook bestellen, denke nicht dass das Amt das sonst anerkennt. Sonst könnte man ja irgendwelche Rechnungen bringen und dann sagen "Ja, das hat zwar mein Bruder gekauft, aber benutzen tu ichs".

Außerdem ist es gar nicht gesagt, dass du die Ausgaben nachweisen musst. Bei mir (Studentenwerk München) ist es ausreichend, den Kontostand zum Stichtag (d.h. Datum der Antragsstellung) nachzuweisen. Bei anderen Ämtern muss man aber die Kontobewegungen der letzten 6 Monate nachweisen.
 
Juhu endlich mal einer der kapiert was ich sage, danke stwe ....
Es geht nicht darum das Sie es jetzt nachweisen muss, aber das Bafög Amt kann später immernoch kommen und entsprechende Nachweise verlangen, deswegen meine Frage...
 
sicher ist sicher, wobei ich auch schon sachen über meinen namen bestellt habe und mein vater die umsatzsteuer übers finanzamt abgesetzt hat. (kleingewerbe wegen zu großer solaranlage auf dem dach) :D

also wenn ihr im selben haushalt lebt. und du über deinen namen bestellst und sie dir das geld überweist mit entsprechendem verwengunszweck, sollte das durchaus durchgehen...
aber keine gewähr.
 
Sind Lehrmittel und Werbungskosten nicht schon pauschal in den Freibetrag mit eingerechnet soi das man da garnichts zusätzlich absetzen kann ?
 
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