Nachzahlunsforderung für Handyvertrag rechtens?

M.(to_the)K.

Lieutenant
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Was ist davon zu halten? ist das überhaupt rechtens? Ich habe das Geld für das Handy (1 Euro) bereits am 30.12.2011 überwiesen. Die Kopie des Ausweises, der Bankkarte und den Vertrag habe ich am 2.01.210 losgeschickt. An diese Seite: http://www.handyschotte.com/
Der Vertrag ist dieser:

http://www.handyschotte.com/handyvertraege/telekom/telekom-special-complete-mobil-4-fach-flat.htm

in Verbindung mit diesem Gerät:

http://www.handyschotte.com/handy/h...elekom-special-complete-mobil-4-fach-flat.htm

Ist das in Ordnung das ich jetzt auf einmal noch 47 Euro dafür nachzahlen soll? Ich habe den Vertrag doch schon am 30.12 geschlossen.

Diese E-mail habe ich am 4.01.2012 erhalten:

Guten Tag Herr...,

Vielen Dank für Ihre Bestellung,

wir bitten dringend um Ihre Rückmeldung, da Sie ein Angebot aus dem Vormonat erworben haben und sich nun über den Monatswechsel die Konditionen verändert haben.

in welcher form hat sich der vertrag geändert? der vertrag existiert doch weiterhin zu konditionen von 29,95 pro monat.


Sehr geehrter...,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Das Gerät kostet jetzt aktuell 48,20€ in dem gewünschten Tarif (Special Complete Mobil - 4-Fach Flat + HTC Sensation XE mit Beats Audio carbon grey, T-Mobile Branding).

Bitte teilen Sie uns mit ob Sie dieses Angebot wünschen?
 
Natürlich ist das rechtens, wieso denn nicht?
Völlig korrekt wirst du ja auch gefragt, ob du dieses Angebot zu den anderen Konditionen wahrnehmen möchtest.
Wenn nicht, dann sag einfach nein.
 
Ich glaube die Frage ist welches Datum auf dem Vertrag eingetragen ist. Das sollte die Grundlage für den Preis sein. Wenn ich mich damit irre, dann zählt das Datum an dem der Vertrag zurückgeschickt wurde, und da das in diesem Monat liegt ist das vermutlich korrekt... Aber hier gibts sicher LEute die sich damit besser auskennen :D
 
Bei Handyverträgen IMMER die Fußnoten lesen!!!

Alle Preisangaben zum Tarif und den in dem Zusammenhang gemachten Angeboten zu Hardware, Auszahlung Gutschriften etc., gelten bis zum - in der Vertragsbeschreibung genannten Aktivierungsdatum und/oder verlieren am letzten Werktag des Kalendermonats automatisch Ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie Es zählt hierbei nicht der Kaufvorgang, sondern die Aktivierung des Vertrages beim Netzbetreiber.

Ist vollkommen rechtens und eigtl normal bei Handyverträgen.
 
achso, ich dachte weil ich den euro schon überwiesen hab wäre der kaufvertrag bereits geschlossen und dann kann ein Händler ja nicht mehr einfach den preis erhöhen. wenn ich was bei amazon für 100 euro kaufe und 2 tage später kostet das gerät 200 euro kann amazon ja auch nciht mehr sagen von ihene hätten wir nochmal gerne 100 euro weil das gerät jetzt mehr kostet.

Aber damit is die sache ja geklärt, danke schön ;)
 
Mit der Zahlung ist leider kein gültiger Vertragsabschluss entstanden. Das ist bei einer Zahlung eigentlich nie der Fall bzw. nur in ganz seltenen Fällen.
 
soblad du eine auftragsbestätigung erhalten hast, gilt das was du abgeshclossen hast (unter vorbehalt des 14 tägigen widerrufsrecht)
 
Es zählt der Tag der Lieferung und nicht der Bestellung, als vor ein paar Jahren die Mehrwertsteur von 16% auf 19% erhöt wurde haben sich ja auch vom 31.12 zum 01.01 einige sachen Deutlisch erhöht.

z.b Ein Auto was am 31.12 noch 30000€ gekostet hatte kostet nun am 01.01. 30900€

wenn ich mir jetzt am 28.11 damals ein Neuwagen bestellt habe der laut Listenpreis 30000€ gekostet hat, so musste ich ca 3Monate später als er dann geliefert wurde 30900€ dafür bezahlen, ob ich wohlte oder nicht.

Es zählt also immer der Preis vom Liefertag oder zustell Tag und wenn sie dir erst heute oder so das Handy schicken können weil sie es nicht früher konnten oder wollten so zählt der Preis von heute.

Sei froh das sie dich wenigstens darauf hinweisen und dir zur Verfügung stellen das du von dem Angebot zurücktretten kannst
 
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