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Nebenjob Gesetzlichen Feiertag bezahlen?
- Ersteller TooShort
- Erstellt am
gh0st2k
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2006
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- 496
bluescript
Ensign
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 161
Arbeitsrechtlich ist die Lage völlig klar. Die Realität sieht aber oft ganz anders aus. Am wenigsten Probleme gibts meiner Erfahrung nach noch bei größeren Firmen, wohl weil die Problematik da schon mal aufgetaucht und abgeklärt wurde. Kleineren Betrieben fehlt da oft schlicht das Wissen und als Werkstudent hab ichs auch schon erlebt, dass mir sogar allen Ernstes Urlaubsanspruch abgesprochen wurde, von Feiertagsvergütung ganz zu schweigen. Hätte ich nicht mit fristloser Kündigung gedroht und das in meinem Fall empfindliche Kosten für den AG bedeutet, hätte ich das ohne Klage auch nie durchgebracht. Ein paar Monate später wurd ich dann wegrationalisiert und durch einen Praktikanten ersetzt - das ist BWL in Reinkultur...
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- Feb. 2005
- Beiträge
- 255
ich habe keinen wirklchen vertrag bekommen bin nur ne aushilfe also ich muss immer mo. , dien. und don. arbeiten und hätte auch den ostermontag worken müssen wäre es kein gesetzlicher feiertag.
@ gh0st2k
also hab ich defenitiv anspruch auf das geld wenn ich zb. krank bin, ok !
aber wie genau sieht das denn mit urlaub aus versteh die rechnungsweise nicht ganz, wie gesagt ich arbeite mo. die. und don. und das seid ca. oktober !
wieviel urlaubsanspruch hätte ich dann wenn ich den ganzen urlaub mitte oder ende juli nehme ? und der komplette urlaub wird dann bezahlt wenn ich zb. den ganzen juli über urlaub nehme?
mfg
@ gh0st2k
also hab ich defenitiv anspruch auf das geld wenn ich zb. krank bin, ok !
aber wie genau sieht das denn mit urlaub aus versteh die rechnungsweise nicht ganz, wie gesagt ich arbeite mo. die. und don. und das seid ca. oktober !
wieviel urlaubsanspruch hätte ich dann wenn ich den ganzen urlaub mitte oder ende juli nehme ? und der komplette urlaub wird dann bezahlt wenn ich zb. den ganzen juli über urlaub nehme?
mfg
Und dann ist auch noch die Frage, ob Du stundenweise bezahlt wirst (also diese klassischen Aushilfsjobs für Schüler/Studenten), also einen variierenden Arbeitslohn pro Monat hast oder ob Du zu einem festen Monatslohn angestellt bist.
Wenn stundenweise, dann bekommst Du eben auch nur die Zeit bezahlt, die Du auch tatsächlich gearbeitet hast.
Wenn zu einem festen Monatslohn, dann sind Feiertage/Urlaub natürlich mit dabei
Wenn stundenweise, dann bekommst Du eben auch nur die Zeit bezahlt, die Du auch tatsächlich gearbeitet hast.
Wenn zu einem festen Monatslohn, dann sind Feiertage/Urlaub natürlich mit dabei