Nebenjob neben Ausbildung--> Anschreiben/Geschäftsbrief

andiak

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2010
Beiträge
1.036
Ich habe vor neben meiner Ausbildung abends noch einen kleinen Nebenjob zu machen (Pizzabringdienst).

Ich wollte gerne einen Geschäftsbrief für meinen Ausbilder/Ausbildungsleiter aufsetzen, indem ich ihn von dem vorhaben in Kenntnis setze.

Könnt ihr mir dabei helfen?! Dass das Anschreiben etc. der Brief ordentlich ist ?!

Auf was muss ich achten? Bzw. gibt es für solche briefe im Internet brauchbare vorlagen?!
 
@SaarL
z.b. könnte das im Ausbildungs-/Arbeitsvertrag stehen, dass der AG daüber zu informieren ist.

@TE: hast Du schon mit deinen Ausbilder oder der Personalabteilung gesprochen?
je nach größe der Firma gibt es dafür auch Formulare die auszufüllen sind.
 
Weil er dazu in der Regel verpflichtet ist. Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden, schau in deinen Ausbildungsvertrag. Achte darauf, dass du die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit mit dem Nebenjob nicht überschreitest. Im Urlaub kann das mit der Nebentätigkeit auch kritisch werden (§8 BUrlG).

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_5.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso willst du denn dafür ein Schreiben aufsetzen? Arbeitest du in einer solch großen Firma, dass du keinen Kontakt zu deinem Ausbilder hast? Geh einfach zu deinem Ausbilder/Chef hin und sag ihm, dass du einen Nebenjob antreten willst, klär ab, dass es deine Arbeitskraft nicht einschränkt (Hauptarbeitgeber ist ja dein Ausbildungsbetrieb) und lass dir schriftlich bestätigen, dass dein Ausbilder/Chef damit einverstanden ist. Wenn dieser nein sagt, darfst du den Nebenjob nicht annehmen. Tust du es doch ist das ein Kündigungsgrund.

Mündlich ansprechen und dann schriflich festhalten halte ich für einen besseren Weg als komplett schriftlich. Das würde mir als Ausbilder sagen, dass du Angst davor hast mit ihm zu sprechen.
 
Wenn dieser nein sagt, darfst du den Nebenjob nicht annehmen. Tust du es doch ist das ein Kündigungsgrund.

Das ist so aber nicht korrekt, soweit ich informiert bin.

Solange du nicht bei der Konkurrenz/im selben Gewerbezweig den Nebenjob anfangen willst, kannst du diesen auch durchführen.
Der Hauptarbeitgeber sollte davon in Kenntnis gesetzt werden. Erst, wenn der Nebenjob deine Leistung in deiner Ausbildung mindert, kann das folgen für dich haben.

Aber ich lasse mir gerne einen Gesetztetext zeigen, der was anderes sagt =)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, verboten werden kann ein Nebenjob erstmal nicht, auch nicht bei einem Azubi. Wir genehmigen diese Anfragen unter Vorbehalt, so lange keine Leistungsverschlechterung eintritt. Die Meldepflicht kann im Vertrag oder der Arbeitsordnung stehen. In meinem Link oben stehen ja eigentlich alle Infos drinnen. Wie schon geschrieben sind Arbeitszeitverletzungen und Jobben im Urlaub kritisch.
 
Ja, du hattest recht. Der Arbeitgeber muss informiert werden, kann es aber nur verbieten, wenn die Arbeitsleistung negativ beeinflusst wird oder man für Konkurrenzfirmen arbeitet.
 
Zurück
Oben