Netzteil vermutlich defekt - Überprüfung mit digitalem Multimeter möglich?

soyd schrieb:
Ich würde mal sagen ohne Vorkenntnisse kannst du das vergessen =)
Mit der Beschreibung in dem Link kannst du nur messen ob die Spannungen unbelastet anliegen, viel interessanter ist ob im belasteten Zustand die Spannung einbricht. Dazu hängt man einen Lastwiderstand an die Spannungsquelle die man testen will, und misst gleichzeitig Strom + Spannung...
Um die 12V Leitung ein bißchen unter Druck zu setzen belasten wir mal mit 10A -> 120W, R=U/I = 12V/10A =1.2Ohm.
P=R*I² = 1.2*100=12W.
Ich bezweifel dass du einen Widerstand annähernd in dieser Leistungsklasse hast ;)
Und nen Widerstand mit z.B. 1K bringt nicht viel, Strom ~ 0.01A, P ~ 0.1W -> keine Last
Nur mal so ganz grob zum Vorgehen.

Nur mit dem Multi die Spannungen zu messen bringt nicht viel.
Spannung nicht da -> kaputt
Spannung da -> vielleicht kaputt -> weitere Messungen nötig...


Wenn du nur am ATX STecker misst nicht lebensgefährlich, an der 12V Leitung kann man sich aber unter Umständen schon weh tun ;)

gruß
soyd

Wuerde ich so nicht sagen

Habe besonders schlechte Erfahrungen, vorallem mit Hochspannungstrafos bei Kaltlichtkathoden gemacht
 
Finger weg vom Netzteil. Als elektrotechnischer Laie hast Du nichts daran zu suchen.

Du hast ein Ersatzgerät ausprobiert, und der Rechner sprang an und lief fehlerfrei, auch längere Zeit: Mehr darfst Du auch nicht machen. Aufschrauben oder unter Spannung Messungen durchführen und dann gar noch Reparaturversuche starten, das darfst Du nicht. Mal ganz davon abgesehen, daß bei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen und darauffolgenden Sachschäden die Versicherung nicht mehr zahlt und Du bei Personenschäden dann drei geregelte Mahlzeiten pro Tag und eine Stunde Auslauf genießen darfst.
 
TRBS 1203, Begriffsklärung Elektrofachkraft, EuP und Laie (auch in Bezug auf DIN VDE 1000)

Du kannst natürlich auch auf die zahlreichen BGIs zurückgreifen, die es bilderreicher erklären und Handlungshilfen bieten.

Explizit verboten ist es zwar nicht, fahrlässige oder grob vorsätzliche Handlungen, wie etwa auch Eingriffe in die Betriebssicherheit stehen dennoch unter Strafe.

Du kannst zwar in den eigenen vier Wänden quasi machen, was Du willst, etwa in Vollmondnächten Säuglinge auf deinem heimischen Altar opfern und in deren Blut ein paar Jungfrauen schänden, blöd ist's nur, wenn's jemand mitkriegt oder gar jemand dadurch gefährdet wird.

Handlungen an Geräten und Maschinen ohne nachweisliche Kenntnisse und Erfahrungen gehören zu den Dingern, die eher indirekt verboten sind. Sämtliche Änderungen oder Tätigkeiten, auch in Privathaushalten, müssen den gültigen Regeln und Normen entsprechen, der durchführende muß über diesbezügliche Kenntnisse verfügen und diese auch ggf. nachweisen können. Daher wurde eben besagte TRBS mit ebendieser Begriffs- und Verantwortungsklärung geschaffen. Gestützt wird dies u.a. auch durch entsprechende berufsgenossenschaftliche Verordnungen und Regeln, wie aber auch z.B. das GPSG, das auch wieder Bezug auf Technische Regeln, Normen und Verordnungen nimmt.

Ich kann zwar versuchen zu erklären, warum etwas generell zwar nicht verboten, aber dennoch eine dumme Sache ist und kann dann darauf hoffen, daß der geneigte Leser dies versteht, oder ich kann von vornherein sagen: Du darfst das nicht, laß es bleiben. Letzteres ist die verständlichere Aussage, die weit weniger kognitive Fähigkeiten voraussetzt, sondern schlichtweg eine klare Handlungsanweisung ist, die auch ein Laie versteht. Wenn er/sie sich mehr in das Thema hereingearbeitet hat und mehr Fachkenntnisse besitzt, dann kann man es erklären, für jemanden ohne Kenntnisse muß erst einmal zum Schutze unbeteiligter die klare Handlungsanweisung ausgesprochen werden.
 
Zuletzt bearbeitet: (ergänzt um Erklärung indirekter Verbote)
Gut mich hätte jetzt eher was in Richtung Privatperson interessiert. Konkret was einer Privatperson verbietet z.B. mit dem Multimeter sein Netzteil durchzumessen.
 
Sublogics schrieb:
Gut mich hätte jetzt eher was in Richtung Privatperson interessiert. Konkret was einer Privatperson verbietet z.B. mit dem Multimeter sein Netzteil durchzumessen.

Wie in der Ergänzung meines Vorposts geschrieben: Direkt verboten ist es nicht, für einen Laien, der nicht weiß, was er tut, ist es dennoch keine gute Idee. Zu seinem eigenen Schutze, zum Schutze eigenen und fremden Besitzes sowie zum Schutze unbeteiligter dritter lautet die klare Aussage: Du darfst es erst, wenn Du weißt, was Du tust und dies auch sicher durchführen kannst sowie die Betriebssicherheit des Produktes sowie der verwendeten Hilfsmittel nicht gefährdest. Oder kurz: Mit (nachweisbarer) Fachkenntnis.

Dazu kommt, daß es gewisse Berufsgruppen gibt, die beschriebene Handlungsweise auch als Privatperson nicht empfehlen dürfen.
Strom ist kein Spielzeug, und wenn ein nicht ganz korrektes "Du darfst das nicht" jemanden am Leben erhält, so ist mir dies lieber als Wortklaubereien und juristische Spitzfindigkeiten. Ein Kleinkind kann auch nichts damit anfangen, erklärt man diesem die chemischen und biologischen Prozesse, die in dessen Hand auf der heißen Herdplatte ablaufen. Auch hier muß erst einmal ein einfaches "Du darfst das nicht" genügen. Allerdings ist auch die Sterblichkeitsrate bei der heißen Herdplatte deutlich geringer als bei Elektrounfällen...
 
Tipps wie man sicher arbeitet und Unfälle vermeidet sind sicher ehrenwert. Was aber nicht geht ist Unwahrheiten zu verbreiten nur damit Argumente bekräftigt werden, übertreiben und erwachsene Mitmenschen wie Kleinkinder zu behandeln. Lass das bitte. Danke.
 
Bedenke Deinen Tonfall.

Meine Äußerungen waren keineswegs Unwahrheiten, und auch bin ich keinesfalls der einzige, der diese Äußerungen tätigt. Du kannst nämlich ein ähnliches "Du darfst das nicht" auch von offizieller Stelle bekommen, wie etwa dem BAuA, den Fachverbänden Elektrotechnik wie etwa dem VDMA, VDE, o.a, oder auch den gesetzlichen Unfallversicherern. Es gibt ebenfalls genügend Präzendenzfälle, in denen auch die Richter ein verschäftes "Dies war Dir nicht gestattet" retrospektiv aussprachen. Denn wenn Du mit mangelnder Kenntnis und ohne Gefahrenbewußtsein eine Tätigkeit ausführst, die auch noch weitere Gefährdungen verursachen kann, die Du aufgrund Deiner mangelnden Kenntnis ebenfalls weder absehen noch verhindern kannst, ist Dir diese Tätigkeit in der Tat versagt, denn es ist mindestens eine grob fahrlässige Handlung.

Für den Elektrobereich gilt für auszuführende Tätigkeiten als Richtsatz die TRBS1203 bzw. die DIN VDE 1000. Hier kannst Du klar nachlesen, was Du darfst, wie Du einzustufen bist und was Du zu unterlassen hast. Ausführlich ergänzt wird dies durch Infomaterial der gesetzlichen Unfallversicherer und zählt auch als Maßstab für Strafverfahren und Haftungsfälle im Privatbereich.

"Du sollst nicht töten" steht auch nur explizit in der Bibel, nicht im Gesetz. Es ist dennoch nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen von der Gesetzgebung erlaubt.
 
Twostone schrieb:
Meine Äußerungen waren keineswegs Unwahrheiten, und auch bin ich keinesfalls der einzige, der diese Äußerungen tätigt.
Doch, hast du sogar selbst im vorangegangenen Beitrag zugegeben.

Du kannst nämlich ein ähnliches "Du darfst das nicht" auch von offizieller Stelle bekommen.
Wieder eine Unwahrheit. Du legst anderen deine Argumente in den Mund.

Und: deine "Richtsätze" beziehen sich nur auf gewerbliche Anwendung. Das ist der Unterschied.
"Du sollst nicht töten" steht auch nur explizit in der Bibel, nicht im Gesetz. Es ist dennoch nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen von der Gesetzgebung erlaubt.
Wieder eine Unwahrheit. Hier findest du gleich eine ganze Reihe verschiedener Gesetzesgrundlagen dazu und tiefergehend mitsamt Paragraphen und allem was dein Möchtegern-Richterherz begehrt: http://de.wikipedia.org/wiki/Tötungsdelikt

Bedenke Deinen Tonfall.
Wenn man dir Kontra gibt ist das also ein unmittelbares Vergreifen im Tonfall. Auch eins deiner Gesetze?
Bedenke du jetzt mal lieber deine zukünftigen Aussagen. Gegen gutgemeinte Tipps und Hinweise wäre, wie gesagt, nichts einzuwenden.
 
Sublogics schrieb:
Doch, hast du sogar selbst im vorangegangenen Beitrag zugegeben.

Bitte unterscheiden zwischen direktem und indirektem Verbot. Und genau lesen.

Sublogics schrieb:
Wieder eine Unwahrheit. Du legst anderen deine Argumente in den Mund.

Kurios. Wahrscheinlich träume ich mein Leben nur. Man kann Dir nur wünschen, daß Du auch mal einen Schadensfall aufarbeiten darfst.

Sublogics schrieb:
Wieder eine Unwahrheit. Hier findest du gleich eine ganze Reihe verschiedener Gesetzesgrundlagen dazu

Es steht zwar unter Strafe, aber auch hier gibt es kein explizites Verbot. Durch das unter Strafe stellen bestimmter Handlungsweisen lässt sich jedoch für Einzelfälle und generelle Handlungen ein impliziertes Verbot herleiten, mit dem ein solches Fehlverhalten vermieden werden soll bzw. welches bestimmte Handlungen als unterlassungswürdiges Fehlverhalten definiert. Explizite, ausformulierte Verbote gibt es in der Rechtsprechung eher wenige, das Gesetz kann und darf nicht so simpel sein wie beispielsweise die zehn Gebote oder die Bild-Zeitung.

Beispiele für indirekte (implizierte) Verbote gibt es wie Sand am Meer. Mir fällt jedoch kein direktes (explizites) Verbot ein.

Insofern gibt es auch für den elektrotechnischen Laien kein (rechtlich) explizites Verbot, Handlungen an elektrischen Anlagen, Geräten und Einrichtungen durchzuführen. Es lässt sich auch hier lediglich ein impliziertes Verbot herleiten.

Um es einfacher zu formulieren und den Bezug zu Deiner Vorfrage wieder herzustellen:

Sublogics schrieb:
Konkret was einer Privatperson verbietet z.B. mit dem Multimeter sein Netzteil durchzumessen.

Die Privatperson muß (nachweislich) über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, elektrische und sonstige Gefährungen, die sich aus den Tätigkeiten ergeben, abschätzen zu können und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, diese Gefährdungen zu vermeiden (Sprichwort: "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"). Kann die Privatperson dies nicht, sind die Handlungen zu unterlassen bzw. kann sich ein Straftatbestand ergeben.

"Du darfst das nicht" ist kurz, prägnant und für jeden verständlich. Warum eine Handlung jedoch nicht direkt verboten ist, aber ggf. indirekt verboten gewesen sein kann, ist deutlich schwerer verständlich darzulegen. Du scheinst ja auch immer noch der Ansicht zu sein, daß ich mir widerspreche, obwohl Du eine differenzierte Darlegung über das für und wider des "Du darfst das nicht" gewünscht hattest.

Abschließend bleibt zu sagen, daß dieses "Du darfst das nicht" eine Vereinfachung/Ableitung zur besseren Verständlichkeit darstellt. Es ist eine Zusammenfassung aus den Eingeständnissen des TE, entsprechenden Schlußfolgerungen zum Kenntnisstand sowie möglichen Konsequenzen, die sich aus den beschriebenen und wahrscheinlichen Tätigkeiten ergeben könnten. Diese vier Worte sind unmißverständlicher als lange Ausführungen über das für und wider oder direkte und indirekte Verbote. In dreieinhalb Jahren lernt die angehende Elektrofachkraft eben nicht ausschließlich und vor Allem, eine Leitung von A nach B zu legen, sondern soll vor allem lernen, Arbeiten sicher ausführen zu können und Gefährdungen/Schäden zu vermeiden und welche Konsequenzen eigene Handlungen haben können. Ersteres kann man innerhalb wenigen Minuten lernen, Letzteres ist deutlich umfangreicher und würde auch den Rahmen einer Forendiskussion deutlich sprengen.
 
Also kann ein Laie niemals herausfinden, ob sein Netzteil noch funktioniert, es sei denn, er
  • a) verbaut ein anderes Netzteil (und kann ggf. im Umkehrschluss Schlüsse daraus ziehen)
  • b)begibt sich in höchste Lebensgefahr?
 
Wenn der Laie ein anderes Netzteil verbaut hat, und der Rechner anschließend funktioniert hat, hat er herausgefunden, daß das ursprüngliche Netzteil vermutlich einen Fehler hat. Diese Erkenntnis sollte dem Laien dann auch reichen, oder aber er gibt das Netzteil zu einer Fachkraft zur weiteren Überprüfung und eventuellen Reparatur.

Als Laie selber Hand anzulegen ist nicht nur wegen möglicher Gefährdungen eine dumme Idee. Ich würde nicht dazu raten (allerdings würde ich auch nicht dazu raten, wahllos Leute niederzumetzeln, seinem Nachbarn einen Strafbescheid auszustellen oder sich ein Martinshorn mit Blaulicht auf's Auto zu setzen).
 
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