Neue Bußgelder bei älteren Fällen

jonesjunior

Lt. Commander
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Okt. 2008
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Hallo,

diskutiere gerade mit einem Kumpel über eine rechtliche Frage: Er hat Ende März keinen Parkschein gehabt und wurde erwischt, die Strafe ist eigentlich 5€.
Am 1. April wurde der Betrag auf 10€ erhöht und das wird auch von der Stadt verlangt!
Auf ein freundliches Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme hat wie erwartet niemand reagiert, stattdessen kam jetzt ein neuer Brief mit der Forderung nach 33,50 wegen der Bearbeitungsgebühr.

Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten oder sind die im Recht? Man kann doch nicht neue Bußgelder auf alte Fälle anwenden, richtig dreist...

MfG
Jonas
 
Das Problem ist hier ja offensichtlich, dass ein Verwarngeldangebot nicht angenommen wurde und deshalb ein Bußgeldbescheid mit entsprechenden Gebühren ergangen ist. Allerdings darf sich die Höhe des Bußgeld m.E. wegen § 4 OWiG nur nach der Rechtslage bei Beendigung der Tat richten.
 
Ich stimme Doc zu.

Du kannst natürlich wegen den 5 € Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, dazu braucht man auch keinen Anwalt. Anschrift und Frist sollten in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid stehen.
 
Ein Widerspruch wurde auch direkt eingelegt, aber ohne Reaktion kam halt der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Frist.
 
Ich blicke gerade nicht durch. Gegen was wurde Widerspruch eingelegt? Das Verwarnungsgeld? Gegen das kann man meines Wissens nach keinen Widerspruch einlegen, erst gegen den Bußgeldbescheid.
 
Ok stimmt, ich merks gerade. :D Danke euch.
 
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