Neuer mitbewohner welche Auswirkungen?

Fry

Lt. Commander
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März 2002
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Hallo,

ein Kumpel von mir möchte gerne bei uns einziehen.
Da er zuhause kein Arbeitslosengeld 2 empfangen kann, da der Vater zuviel verdienen würde.

Er möchte aber gerne auf eine Volkshochschule um seine Noten zuverbessern und eine Lehrstelle zufinden. Das Projekt nennt sich glaube ich "Lernen und arbeiten" und sieht so aus:
Es werden 2 Klassen erstellt mit jeweils 15 Mann. Dann hätte er immer 2 Wochen Schule und 2 Wochen Praktikum usw. Nun kann er aber nicht in diese Klasse, da er dafür Arbeitslosengeld 2 empfangen muss.

Jetzt hat er gefragt ob er bei uns einziehen kann.
Wir sind wie seine 2te Familie.

Er sagte bei Eigentum würde sich nichts ändern für uns, wenn ein weitere Bewohner gemeldet wird.
Stimmt das ? Kenne mich damit abzolut nicht aus.

Bei uns sieht es so aus:
Vater (Rentner)
Mutter (Arbeit)
Schwester (Hat eine eigene Wohnung)
Ich (Arbeit)
Und unser Haus ist eben Eigentum.

Welche Auswirkungen hätte es jetzt für uns bzw. für meine Eltern, wenn mein Kumpel bei uns einziehen würde ?
Ich meine ändert sich da Steuerlich nichts ?
Und natürlich würde er umsonst hier wohnen wir hätten also keinen nutzen davon.

Hoffe der Thread ist hier richtig aufgehoben. Meiner Meinung nach passte er in dieser Rubrik am besten rein.
 
AW: Neuer mitbewohner welche Auswirkungen ?

Es würde nichts ändern da sein Vater immernoch zuviel verdient!
 
seine Erziehungsberechtigten sind ja immernoch seine leiblichen Eltern
und nur diese werden angerechnet, ganz egal wo er wohnt

damit sichetwas ändert, müssten deine Eltern ihn schon adoptieren und ich denke mal, das gehtdann doch ein wenig zu weit
 
Hi,

danke erstmal.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, könnte Er jetzt in eine eigene Wohnung ziehen und diese würde Er dann bezahlt bekommen plus eben dieses Arbeitslosengeld 2. Die Eltern kommen solange für Ihn auf wo er auch zuhause wohnt.

Man man ist das kompliziert.
 
die gesetzeslage hat sich mitlerweile seit mitte des jahres etwas geändert.
mach dich mal etwas schlau über die neuen regelungen für "unter 25jährige".
derzeit sieht es etwa so aus das gar nichts mehr bezahlt wird, da man laut den ämtern ja bis 25 bei den eltern wohnen könnte, bzw von denen unterstützt werden kann.
ich weiss nicht wie es aussehen würde, wenn er ne eigene bude hat, aber ich könnte mir denken das sich die ämter dann die unterstützende kohle von den eltern wiederholen, sollte der antrag überhaupt durchkommen, was ich unter den voraussetzungen stark bezweifle.
 
Kl0k hat vollkommen recht
aber 1. Juli 2006 gibt es ein neue HartzIV-Regelung, welche extra wegen deinem beschrieben Fall eingeführt wurde
bis zum 30.06.2006 war es für U25 nämlich noch möglich sich eine eigene Wohnung durch den Staat finanzieren zu lassen
da diese Gesetzeslücke aber sehr stark ausgenutzt wurde, wurde das Gesetz dementsprechend geändert und seit dem 01.07.2006 haben U25 keinen Anspruch mehr auf HartzIV, da sie ja (wie schon gesagt) von den Eltern gehaushaltet werden können (ob das nun in jedem Fall möglich ist, bleibt jetzt erstmal dahingestellt)
 
Hey!

Habe mich für einen Freund mal über solche Dinge informiert, alle Ämter besucht und die ganze show.

Es sieht so aus, nach neuem Gesetzt wie schon genannt wurde, zählen Leute unter 25 für das Amt bzw. für den Staat als Jugentliche, das hat zur Folge, das er sich allein gar net Arbeitslos melden kann, sondern das müssen seine Eltern mit ihm zusammen machen.

Auch wenn er 25 Jahre Alt wäre könnte er den Gang zum Amt zwar alleine machen aber das muss nicht heißen dass er ALG bekommen würde sofern seine Eltern ihn unterstützen könnten nur in ganz bestimmten Fällen. Dabei ist es unabhängig ob er zu Hause oder alleine wohnt.

Für dich und deine Familie wäre es überhaupt kein Thema ihr hab ja das Recht da euer Eigentum ein Zimmer oder eine Wohnung zu vermieten. Ihr würdet lediglich als Vermieter auftreten. Aber das Amt sollte nicht unbedingt Spiz bekommen das er ein indirektes Familienmitglied ist, könnte großes Misstrauen aufkommen.
 
Und die Schwester und der Bruder werden auch durchleuchtet, am besten keinen Mietzuschuss beantragen;)
 
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