Bobbie Draper
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Feb. 2019
- Beiträge
- 41
Hallo,
nach dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sollen sich Unterhaltspflichtige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto an Pflegekosten beteiligen.
Was passiert bei solchen Regelungen an der Grenze? Angenommen die geforderte Beteiligung ist 5000€. Wird die Unterhaltspflichtige mit 100.001€ Jahresbrutto dann bei 95001€ landen? Oder -auch vorstellbar- bleiben die 100.000€ immer unangetastet?
Danke!
nach dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sollen sich Unterhaltspflichtige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto an Pflegekosten beteiligen.
Was passiert bei solchen Regelungen an der Grenze? Angenommen die geforderte Beteiligung ist 5000€. Wird die Unterhaltspflichtige mit 100.001€ Jahresbrutto dann bei 95001€ landen? Oder -auch vorstellbar- bleiben die 100.000€ immer unangetastet?
Danke!