kleineridefix
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Sep. 2024
- Beiträge
- 54
Eine Arbeitskollegin von mir hat sich ein neues iPhone bei einem kleinen Händler bestellt.
Das iPhone ist mit einem Displaybruch bei ihr angekommen? Der original Apple iPhone Karton war schon geöffnet.
Nun beruft sich der Händler auf § 447 Abs. 1 BGB.
Wir kannten § 447 Abs. 1 BGB gar nicht.
Aber tatsächlich, unter § 447 Abs. 1 BGB steht:
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."
Das hat der Händler leider auch vor dem Kauf in seinen AGBs so angegeben. Sie hat die ABGs nur nicht richtig gelesen, wie es die meisten Kunden nicht machen.
Jetzt ist die Frage: Was ist der "Erfüllungsort"? Ist der Erfüllungsort der Ort an den die Ware normalerweise geschickt werden sollte, also die Anschrift der Kundin oder des Kunden?
Oder ist der Erfüllungsort der Ort des Händlers. Dann hätte der Händler Recht und kann sich darauf berufen, dass die Kundin die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versenden lassen hat.
So etwas habe ich bis gestern noch nie gehört. Ich dachte immer der Händler ist dafür verantwortlich, dass die Ware ordentlich beim Kunden ankommt.
Das iPhone ist mit einem Displaybruch bei ihr angekommen? Der original Apple iPhone Karton war schon geöffnet.
Nun beruft sich der Händler auf § 447 Abs. 1 BGB.
Wir kannten § 447 Abs. 1 BGB gar nicht.
Aber tatsächlich, unter § 447 Abs. 1 BGB steht:
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."
Das hat der Händler leider auch vor dem Kauf in seinen AGBs so angegeben. Sie hat die ABGs nur nicht richtig gelesen, wie es die meisten Kunden nicht machen.
Jetzt ist die Frage: Was ist der "Erfüllungsort"? Ist der Erfüllungsort der Ort an den die Ware normalerweise geschickt werden sollte, also die Anschrift der Kundin oder des Kunden?
Oder ist der Erfüllungsort der Ort des Händlers. Dann hätte der Händler Recht und kann sich darauf berufen, dass die Kundin die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versenden lassen hat.
So etwas habe ich bis gestern noch nie gehört. Ich dachte immer der Händler ist dafür verantwortlich, dass die Ware ordentlich beim Kunden ankommt.