Neukunde bei DSL Vertragsabschluss trotz Data Comfort Free Vertrag?

Kunel

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Feb. 2011
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Guten Abend Telekom Support,
ich hätte ne Frage, ich hab ungefähr vor einem Jahr 1 Data Comfort Free Vertrag abgeschlossen und noch nicht gekündigt, gelte ich nun beim Abschluss eines DSL Vertrag nun noch als Telekom Neukunde? Ich bin bisschen verwirrt, da die deutsche Telekom und T-mobile irgendwie zusammengehören.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

Mit freundlichen Grüßen
Kunel
 
Guten Morgen Kunel,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Du bist im Festnetz-Bereich ein Neukunde. Mach dir also keine Sorgen. :) Gibt es noch Fragen zum gewünschten Tarif oder kann ich dir irgendwie bei der Abwicklung helfen? Melde dich dann bitte einfach hier.

Ich wünsche dir noch einen schönen Donnerstag.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Telekom Support :),

danke für Ihre Antwort, ist es eigentlich möglich einfach von einen höherem Tarif auf einen nächst kleineren Tarif zu wechseln, wenn man mit dem Speed nicht zufrieden ist. Also z.B. von Magenta Zuhause M auf Magenta Zuhause S. Fallen dann noch extra Gebühren an?

Mit freundlichen Grüßen

Thang Bui
 
Ein Downgrade ist nur zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Wenn du dir unsicher bist, suche dir lieber erst den kleineren Tarif aus und gehe dann nach oben. So geht es ohne zusätzliche Kosten und auch recht schnell. :)

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
okay gut zu wissen, wie läuft das ab wenn man umzieht und dort schon einen Internetanschluss hat.
 
Kunel schrieb:
okay gut zu wissen, wie läuft das ab wenn man umzieht und dort schon einen Internetanschluss hat.

Dann bist du kein Neukunde mehr. Laut Telekommunikationsgesetz wird der alte Vertrag mit der vorhandenen Mindestvertragslaufzeit übernommen, sofern er am neuen Standort verfügbar ist.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
ich hab mich falsch ausgedrückt, ich wollte fragen wie es im Fall wäre, dass ich nach einen halben Jahr umziehe, also nachdem mein Internetanschluss geschaltet wurde. Ich habe ja ne Vertragslaufzeit von 24 Monaten, was würde passieren, wenn ich in eine WG ziehe, die schon einen Internetanschluss, bei einen anderen Anbieter hätte.
 
Dann haben wir uns ein bisschen missverstanden. :)

Generell passt meine Antwort schon sehr gut. Es wird im Normalfall geprüft, ob eine Schaltung möglich ist. Im besten Fall gibt es vor Ort einen Telekom-Anschluss. Dann ist das weitere Vorgehen sehr unkompliziert. Falls es einen Anschluss beim Mitbewerber (außer Kabelanbieter) gibt und nur eine Leitung, greift die Kündigung nach dem Telekommunikationsgesetz.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
trotz googlen , habe ich nicht genau verstanden, was die Kündigung nach dem Telekommunikationsgesetz genau bedeutet, könnten Sie mir das nochmal im Detail erklären?
 
Wenn im neuen Wohnort es Telekom Anschlüsse gibt, wird der Anschluss einfach umgezogen und dann hast du dort weiterhin deinen Telekom Anschluss. Mit etwas Pech auch mit einer langsameren Bandbreite.
Wenn es dort aber keine Telekom Anschlüsse gibt, wird er eben gekündigt unabhängig von deiner Restvertragslaufzeit.
 
@Kunel: Brauchst mich nicht mit "Sie" anzusprechen. Ergänzend zu freshprince2002: Vor einiger Zeit wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. Vorher entstand am neuen Standort einfach ein neuer Anschluss mit neuer Laufzeit nach einem Umzug. Mittlerweile wird der aktive Vertrag mit an den neuen Wohnort genommen. Die Mindestvertragslaufzeit und die Tarifoptionen bleiben identisch. Du kannst am neuen Wohnort aber auch dennoch, zum Beispiel einen höherwertigen Tarif bekommen, wenn du es möchtest. Gibt es keine Verfügbarkeit wird der Tarif zu drei Monate zum Monatsende gekündigt.

Ist am neuen Wohnort kein zweiter Anschluss möglich, weil es keine weitere Leitung gibt, steht dir also auch eine Kündigung zu drei Monate zum Monatsende ohne weitere Kosten außer der monatlichen Grundgebühr zu.

Verständlicher?

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Okay soweit habe ich alles verstanden, es war schön verständlich, danke euch beiden. Aber wenn ich zum Beispiel momentan den Magenta Zuhause M habe , aber am neuen Wohnort nur die Leistung eines Magenta S möglich ist, kann ich meinen Vertrag also nicht downgraden?
 
Kunel schrieb:
Okay soweit habe ich alles verstanden, es war schön verständlich, danke euch beiden. Aber wenn ich zum Beispiel momentan den Magenta Zuhause M habe , aber am neuen Wohnort nur die Leistung eines Magenta S möglich ist, kann ich meinen Vertrag also nicht downgraden?

Wenn du ausdrücklich einverstanden bist, dann kann diese Änderung vorgenommen. Durch den komplett anderen Vertrag entsteht eine neue Mindestvertragslaufzeit. Bist du nicht einverstanden, hast du Anrecht auf eine Sonderkündigung.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
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