Nichtbezahlung bei fristgerechter einreichung der krankmeldung

Ich_AG89

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Wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber zu seinem Arbeitnehmer sagt "die woche die du krankgeschrieben warst, bekommst du nicht bezahlt, weil die krankenkasse nicht zahlt." die problematik liegt darin das ich erst 3 wochen in dem betrieb bin und dann wegen eines muskelfaserrisses eine woche krankgeschrieben wurde. die krankmeldung wurde allerdings fristgerecht dem arbeitgeber mit der post zugeschickt und die arztpraxis schickte den gelben zettel zur krankenkasse.
was ich nicht verstehe, die krankenkasse zahlt doch erst ab der 7. woche das krankengeld, wenn man es beantragt.
darf der arbeitgeber denn einfach sagen, diese woche bekommst du nicht bezahlt? zumal kein arbeitsvertrag vorhanden ist und diesbezüglich gibt es auch keine mündliche absprache.

was kann ich jetzt tun?
 
du arbeitest also ohne arbeitsvertrag und hast damit auch keine abgaben bzw. der arbeitgeber genauso wenig weil du nicht ordnungsgemäß gemeldet bist ?!
 
Sofern mündlich nichts anderes vereinbart wurde gilt die gesetzliche Regelung.

Nach dem Gesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz) erhältst Du Deinen Lohn für die Dauer von bis zu 6 Wochen bei Krankheit fortgezahlt. Allerdings entsteht der Anspruch erst, wenn Du 4 Wochen ununterbrochen in dem Arbeitsverhältnis stehst.

§ 3 Abs. 3 EFZG
Der Anspruch auf [Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Das Krankengeld ist aus dem gleichen Grund für Dich ausgeschlossen. In § 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V steht sinngemäß, dass keinen Anspruch auf Krankengeld Arbeitnehmer haben, die noch nicht 4 Wochen im Arbeitsverhältnis stehen.

Ich_AG89 schrieb:
was kann ich jetzt tun?

Kurier' Dich! Gute Besserung!


SeeKerle schrieb:
du arbeitest also ohne arbeitsvertrag und hast damit auch keine abgaben bzw. der arbeitgeber genauso wenig weil du nicht ordnungsgemäß gemeldet bist ?!

Er hat einen Arbeitsvertrag...nur (noch) nicht schriftlich. Das muss auch nicht am Anfang geschehen. Allerdings ist er dann unbefristet eingestellt und unterliegt der gesetzlichen Kündigungsfrist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muß keinen Arbeitsvertrag haben! Dann gelten die gesetzlichen Vorgaben! War bei mir lange Jahre auch so.
Was aber die "Krankheit" betrifft, ich kann es von hier nicht beurteilen, was Du machst und wie wichtig da ein Muskelfaserriss ist, aber ich habe mit einem Muskelbündelriss Monate gearbeitet, nur in der Zeit als ich gar nicht gehen konnte war ich krank geschrieben, die Zeit habe ich dann vom Urlaub abgezogen - damals war ich auch gerade erst in dem Job, halte ich für selbstverständlich, nicht in den ersten 3 Monaten krank zu machen.

Bei ernsten Krankheiten ist das natürlich was anderes.......

Und gesetzlich bist Du auch im Recht, aber überleg mal, was Dein Chef für einen Eindruck hat, wenn der neue Kollege gleich wegen einem "Muskelfaserriss" krank macht!
edit: nach oben, richtig, gilt erst ab 4 Wochen im Betrieb, hatte ich ganz vergessen!
 
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