Nork-IT will 20 Euro Schadenersatz von mir

ro-sa22

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Norsk-IT will 20 Euro Schadenersatz von mir

Hallo

Ich hoffe ich habe das richtige Forum erwischt.

Also das Problem ist folgendes:

Ich habe vor 4 Wochen eine Grafikkarte bei Norsk-IT bestellt ( jaja, ich weiss :( )
Als nach 3 Wochen immernoch nichts bei mir ankam, habe ich einfach woanders bestellt.

Dann bekamm ich eine Woche später eine Mail von Norsk-IT, in der mir mitgeteilt wurde, das meine Ware nun da sei (nach 4 Wochen) und ob ich die noch haben möchte.

Ich habe natürlich eine kurze Mail zurückgeschickt, in der ich mein Nicht-Interesse mitteilte.

Nun aber habe ich Gestern einen Brief von Norsk-IT bekommen, in dem stand, das ich 20 Euro zahlen müsste, weil ich das Grafikkarten-Paket nicht angenommen habe.

Ich habe aber weder einen gelben Zettel von der Post oder sonst irgendeinem Paketunternehmen erhalten.
Dh. ich weiss garnix von irgendeinem Paket.


Wie genau sieht die Rechtslage aus?
Die Mails die ich Norsk-IT geschickt habe, habe ich nicht mehr, weil ich mittlerweile einen neuen PC habe.

Ich finde das irgendwie heftig.
Muss ich die 20 Euro zahlen?

danke
ro-sa22
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin mir nicht 100 %tig sicher, aber abnehmen müstest Du die Ware nur, wenn es eine Sonderanfertigung ist. Ich zweifelsfall könntest Du dich auch auf das 14-tägige Rückgaberecht bei Online-Geschäften berufen, da können die nichts machen. Vll kann Blutrichter mehr dazu sagen, würde das aber entspannt sehen. Das scheinen aber übliche Praktiken bei denen zu sein, war mal ein Artikel in der ct drüber.

Würde mal sagen: Nein
 
14 tägiges bedeutet imo aber nicht, dass du das Paket nicht annehmen bzw. die Bestellung bezahlen musst.

Hast du wenigstens die Bestellung storniert, bevor du anderswo bestellt hast ?

Die haben wirklich gefragt ob du deine Bestellung noch haben willst ? Wenn ja, dann würde ich das rechtlich wie ne Stornierung betrachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, die haben eine Mail geschickt und gefragt ob ich die Ware noch haben will.
Aber ich hatte keinen Zettel im Briefkasten, und die Stornierungsmail habe ich auch nicht mehr.
 
stand denn in der mail drin, dass, wenn du die karte nicht nimmst, diesen schadensersatz zahlen musst? viell. kannst du dich ja noch erinnern, ist natürlich etwas blöd, dass du die mails nicht mehr hast.

wenn das nicht drin stand, wäre das eine eine ziemlich dreiste methode von norskit.
 
Klingt mal wieder sehr dubios ;)...

Verlange doch von NorskIT eine Beweis für eine Lieferung. Verweise gleichzeitig darauf hin, das jene eine Falschlieferung wäre. (Ein schriftlicher Beweis deinerseits für eine Stronierung o.ä. wäre natürlich gut...ich hoffe, du lernst daraus...)
Sonst checke mal die AGBs von denen, ob da irgendwas über Strafzahlung o.ä. drinsteht. Wenn nicht, verweise auf jene und formuliere im Konjunktiv, das eine "rechtliche Prüfung" des Vorgangs möglich wäre...
 
Normaleweise musst du ja bei dem Postmann unterschreiben wenn du das Paket nimmst und wenn mans nicht annimmt, musst du auch nicht unterschreiben. Also musst du eigentlich garnix bezahlen, wenn du das Paket nicht angenommen hast und somit nicht unterschrieben hast. Wenn Sie dir keine Annahme nachweisen können, musst du auch nicht bezahlen.

Hab mal bei Amazon bestellt und habe das Paket nicht angenommen, weil ich es nicht mehr wollte und das ganze wurde einfach storniert und Amazon hat das Paket wieder zurückbekommen...

PS: 14-tägiges Rückgaberecht: Norsk-IT ist kein deutsches Gechäft, deswegen kann es da mit dem Rückgaberecht Probleme geben. Mehr weiss ich dazu auch nicht.

MfG
 
Da sich der Sitz des Kunden in Deutschland befindet, gilt auch deutsches Recht.
ABG Auszug:
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
11.2.
Der Kaufvertrag wird nach geltendem deutschen Recht geschlossen.
 
hab ich das denn zu Vertreten, wenn ich von der Post keine Benachrichtigung im Postkasten hatte?

Mir kommt das alles Spanisch vor.
 
Der von Werkam gequotete Paragraph aus der AGB von Norsk-IT verstößt gegen deutsches Recht und ist damit belanglos. Solange du keine Ware erhalten hast, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn du die Ware angenommen hättest, würden dir nach deutschem Recht 14 Tage Rückgabefrist zustehen, innerhalb derer du die Ware ohne Gründe und bei einem Warenwert >40€ sogar zu Kosten des Händlers zurückschicken kannst.

Norsk-IT ist bekannt dafür, mit dieser und ähnlichen Maschen Kunden abzocken zu wollen. Am Besten wendest du dich einfach mal an den Verbraucherschutz, denen sollte der Name Norsk-IT ein Begriff sein.
 
Sahneknuffi schrieb:
Der von Werkam gequotete Paragraph aus der AGB von Norsk-IT verstößt gegen deutsches Recht und ist damit belanglos. Solange du keine Ware erhalten hast, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn du die Ware angenommen hättest, würden dir nach deutschem Recht 14 Tage Rückgabefrist zustehen, innerhalb derer du die Ware ohne Gründe und bei einem Warenwert >40€ sogar zu Kosten des Händlers zurückschicken kannst.

Norsk-IT ist bekannt dafür, mit dieser und ähnlichen Maschen Kunden abzocken zu wollen. Am Besten wendest du dich einfach mal an den Verbraucherschutz, denen sollte der Name Norsk-IT ein Begriff sein.

Da kann ich nur zustimmen.
 
Danke für die ganzen Antworten.
Ich werde morgen mal beim Verbraucherschutz anrufen, und dann hier berichten was die gesagt haben.

vielen dank
ro-sa22
 
@Sahneknuffi

Sag mal hast du einen Link für den Verbraucherschutz?
Kann man da auch anrufen?
Ich hab da nämlich wirklich nicht viel gefunden, ausser 2 Dailerseiten und
einer Seite für Lebensmittel :D

vielen dank
ro-sa
 
es gibt auch die ÖRA, musst mal die gelben seiten durchforsten und 2. ich bin zwar nicht so ein paragraphenreiter, aber ich kenne es noch aus restaurant-bereich, das ich auch nur das bezahlen muss, was ich gegessen habe. natürlich auch nur bei einem kompletten essen. so das ich bei einer bestellten pizza, die den bestellten schinken nicht hat, nicht annehmen muss, und nicht essen muss, und erst recht nicht bezahlen muss.
in deinem fall gab es wohl die email, auf die du geantwortet hast, das du die ware nicht mehr möchtest. dann soll dir norsk erstmal beweisen, das sie die mail nicht erhalten haben :) und schon hat sich die sache.

mfg firexs

ps: ich bin ein chaot, erwartet nicht, das man mein text oben verstehen kann :)
 
Öhm ja, diese Adresse hätte ich dir auch genannt. :)
 
Zum Thema: Wann ist ein Kaufvertrag geschlossen?

Schon ein mündliches Übereinkommen der Vertragsparteien ist als Vertragsabschluss zu definieren.
Folgender Ablauf ist hier zu berücksichtigen:
1. der Händler bietet eine Ware an
2. der Käufer nimmt dieses Angebot an indem er den Händler zu Lieferung beauftragt

Falls hier jemand glaubt der Kaufvertrag kommt erst mit Annahme der Ware zustande irrt sich leider gewaltig! Mit Annahme des Angebotes ist ein rechtsgültiger Titel (Kaufvertrag) entstanden und der Käufer verpflichtet sich zur Gegenleistung (Kaufpreis) bei Leistungserbringung (Lieferung) durch den Verkäufer. auch genannt "Zug-um-Zug" Leistung.
Ganz eindeutig ist deinem Fall ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
In der Folge ist es jedoch allenfalls zum Leistungverzug durch der Verkäufer gekommen, welcher damit endete, dass der Verkäufer dich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass die Ware nun geliefert werden kann --- falls du sie noch willst.

Wenn sie wirklich geliefert wurde, warst du nun im Annahmeverzug bzw hast die Annahme gänzlich verweigert und musst sohin gem den AGB eine Pauschale für diese Annahmeverweigerung bezahlen, das ist leider fix.

Fraglich ist wie die Anfrage, ob du die Ware noch willst, zu bewerten ist. Aber leider hast du diese Nachricht ja schon gelöscht, weil damit könnte man den Verkäufer unterstellen er wusste von seiner Leistungsverzögerung und hat angenommen, dass du bereits ein gleichwertiges Geschäft wo anders abgeschlossen hast. Damit stünde es schlecht um seine 10%-Forderung für die Annahmeverweigerung, zumindest wenn in der betreffenden email nichts darüber geschrieben stand.

Anderenfalls muss der Verkäufer nicht zusenden, wenn der Käufer schriftlich die Annahmeverweigerung bestätigt. Dh er hätte dir gar nicht zustellen müssen, da du ja geäußert hast, die Ware nicht mehr zu benötigen.
In einem solchen Fall ist er trotzdem berechtigt dafür eine Unkostenpauschale zu berechnen, er muss nun schließlich einen neuen Käufer suchen oder bleibt auf der Ware sitzen.

Dies sind nur mal schnell gesagt ein paar wichtige Fakten, aber ich werde mir die Sache mal genauer ansehen. Scheinbar macht dieser Online-Anbieter ja doch fragwürdige Angebote bzw Verrechnungen.
 
Und, gibt's was neues von der Front?
 
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