Notebooksbilliger gibt Ware nicht raus.

MasterChief117

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Hoffe das Richtige bin. :( wenn nicht verschieben Danke :)

Hallo

Ich habe mir am 20.4.14 bei notebooksbilliger.de mir Headset gekauft und zwar das Sennheiser PC363D für 170€

Erst hieß es 2 bis 4 Werktage
Dann 19 Kalenderwochen
Dann 21 Kalenderwochen

Heut 23.5.14 heißt es würde nicht mehr Produziert werden ich WETTE sie wollten es nicht für die 170€ rausgeben, nur komisch ist das Persönlich von Sennheiser gesagt bekommen habe das sie es noch Produzieren? Die habe auch nach Anruf das Headset von der Seite genommen und ich glaub dass sie es wieder auf die Seite schalten werden wenn ich mein Geld wieder habe?

Kann ich als Kunde da nichts machen? :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nuttenbockbilliger gibt Ware nicht raus.

mal ganz von deiner problematik abgesehen machst du dich gerade starfbar...
 
AW: Nuttenbockbilliger gibt Ware nicht raus.

genau die machen sich wegen dir die Mühe etwas aus dem Shop zu nehmen und wieder einzustellen. Hast du von NBB eine Auftragsbestätigung bekommen? Wenn ja, geh und klag das Ding ein, wenn nicht, lass dir dein geld auszahlen.
Übrigens sind solche Überschriften weder witzig, noch laden sie zur Hilfe ein, sie sind einfach nur peinlich.
 
Ja darum hälten man mich 1 Monat, hin und heut heißt es sorry habe die Ware nicht mehr obwohl es auf Seite noch die ganze Woche angeboten wurde ist komisch.
 
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Das kann passieren. Wir haben das gerade mit Netzteilen durch, 750 St. bestellt, dreimal wurde der Liefertermin verschoben, dann hieß es vom Hersteller, gibt's nicht mehr. Das kann immer passieren. Sennheiser wird in De von einem Distributor vertrieben, der Rest läuft über direkte Verträge mit Sennheiser, wenn der Distributor nicht ran kommt, hat der Händler ein Problem. Passiert mir täglich, dass Ware angeblich verfügbar ist und wenn man dann bestellt, ist es nicht mehr lieferbar.
 
Ja aber die habe mir gesagt die hätten mehr Lieferanten, kann nicht sein das alle auf einmal nix mehr haben?
 
Klar kann das passieren. Genau in dem Moment wo ein Händler alles aufkauft. Ich hatte vor ein paar Wochen einen Auftrag über 30 Notebooks, die habe ich auch von mehreren Händlern zusammen gekauft. Lagerbestand in De war danach auch erstmal null. So ist das halt.
 
1. Frage: Wurde der Kaufvertrag denn schon vom Händler angenommen?
Du solltest also eine Auftragsbestätigung bekommen haben, und nicht nur die Bestellbestätigung.

2. Frage: Gibt es das gleiche Headset denn lieferbar bei anderen Händlern?
 
Taltos schrieb:
1. Frage: Wurde der Kaufvertrag denn schon vom Händler angenommen?
Du solltest also eine Auftragsbestätigung bekommen haben, und nicht nur die Bestellbestätigung.

2. Frage: Gibt es das gleiche Headset denn lieferbar bei anderen Händlern?

1. Ja

2. Ja http://geizhals.at/de/sennheiser-pc-363d-504567-a834260.html nicht für die 170€

methadron schrieb:
Klar kann das passieren. Genau in dem Moment wo ein Händler alles aufkauft. Ich hatte vor ein paar Wochen einen Auftrag über 30 Notebooks, die habe ich auch von mehreren Händlern zusammen gekauft. Lagerbestand in De war danach auch erstmal null. So ist das halt.

Kann ja alle sein, aber dann nicht mal Entschädigung zu geben und nur sagt Sorry Pechgehabt find ich nicht Ok.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann muß der Händler auch liefern.

Eine Ersatzlieferung ist ja nicht unmöglich, da das Headset schlimmstenfalls
bei der Konkurrenz besorgt werden kann.
 
Ja aber komm dann damit mit AGBs


6. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls wir ohne eigenes Verschulden auf absehbarer Zeit zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein sollten, da der Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, das ist mir entgangen.

Dann wird man nichts machen können.
 
Was ist wenn die Ware wieder Online ist, könne mir doch nicht sagen dass sie das Pc363D nie mehr bekommen würden?

Die habe ja mein Geld von daher ist der Vertag ja noch vorhanden solang ich es nicht zurück Überweisen lasse?
 
Hast du eine Auftragsbestätigung bekommen? Dann gibt es idR auch einen gültigen Vertrag.
Welches Lieferdatum stand in der Auftragsbestätigung? Wann und wie hast du von der Verzögerung der Lieferung erfahren? Wenn sie dich nicht "unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informier[t]" haben, kannst du sie womöglich noch etwas ärgern.

Ansonsten musst du mal googlen wie die "Nichtlieferbarkeit" bzw. "Nichtverfügbarkeit" in § 308 Nr.8 BGB ausgelegt werden. Das Headset ist schließlich bei anderern Händlern verfügbar.
 
@Woods, das wurde doch etwas weiter oben schon geklärt.
Wofür denn eine Entschädigung? Ganz ehrlich, ich verstehe das Drama hier echt nicht. Geld zurück zahlen lassen und gut.
 
Was wurde geklärt? Dass es hin und wieder Lieferengpässe gibt? Geschenkt!
Wenn es einen gültigen Kaufvertrag gibt, sehe ich keinen Grund, weswegen man diesen von vornherein in den Wind schlagen und auf seine Ansprüche verzichten sollte.
 
MasterChief117 schrieb:
Ja aber komm dann damit mit AGBs


6. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls wir ohne eigenes Verschulden auf absehbarer Zeit zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein sollten, da der Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten.

Diesen Teil nochmal lesen und verstehen.
NBB wird sich da quer stellen und für sowas zum Anwalt rennen?
Geld zurück zahlen lassen, abhaken und gut. Der Aufwand steht doch in keinem Verhältnis zu dem Warenwert.
 
Besten Dank für den Hinweis. Bereits gelesen und sogar verstanden.
Drum hatte ich auch bereits geschrieben, dass der TE 1. prüfen muss, ob es einen wirksamen Kaufvertrag gibt und 2. ob er unverzüglich informiert wurde und 3. wenn die ersten beiden zutreffen, wie Nichtlieferbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit ausgelegt werden.

Von Anwalt war glaub ich nie die Rede und alles weitere ist doch dich Sache des TE. Was dieser mit den Infos macht, um die er gebeten hat, bleibt ja ihm überlassen!
 
Sollte ein Händler mit solch einem Verhalten häufiger auffallen, könnte es durchaus passieren das er von Mitbewerbern oder der Verbraucherzentrale abgemahnt wird. Als Verbraucher selbst ist man nicht in der Lage viel dagegen zu tun. Außer eben an die Verbraucherzentrale eine Beschwerde schreiben.
 
Kann man es auch selber der Verbraucherzentrale melden?
 
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