o2 Vertrag widerrufen

Invoker

Lieutenant
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Hallo
Habe einen o2 Vertrag am 06.05.25 über Mediamarkt abgeschlossen, only sim kein gerät (alles online).

Ich würde den gern wiederrufen, hab heute bei o2 angerufen die hat mir eine email gegeben wo ich den widerruf hinschicken soll mit den vertragsdaten.

Ich bin nun aber iwie ziemlich unsicher ob das so eingegangen ist weil ich natürlich noch keine rückmeldung bekommen habe von denen.

kann ich mich iwie nochmals absichern das er fristgerecht storniert wird? man hat ja nur 14 tage zeit dafür.

mfg
 
Man schreibt in diese Mails mit „Bitte um Bestätigung.“
 
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Anrufen?
 
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TorenAltair schrieb:
Man schreibt in diese Mails mit „Bitte um Bestätigung.“
Oder man wählt im Zweifel doch nicht die E-Mail sondern eine Art, bei der man das Absenden (und den Zugang!) auch nachweisen kann. Denn das ist im Streitfall entscheidend.

Bei einem Widerruf per E-Mail sollten Sie die Nachricht speichern oder einen Ausdruck samt Sende- und Empfangsadressen, Datum und Inhalt aufbewahren. Fordern Sie eine Eingangs- sowie Lesebestätigung an, mit der Sie zusätzlich den Zugang belegen können.

Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden, wann eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr als zugegangen gilt (BGH, Urt. v. 06.10.2022, Az. VII ZR 895/21). Danach gilt eine E-Mail dann als zugegangen, wenn innerhalb der üblichen Geschäftszeiten die E-Mail auf dem Mailserver des Empfängers zum Abruf bereitgestellt wird - der tatsächliche Abruf ist damit nicht entscheidend.
https://www.verbraucherzentrale.de/...ege-wirksam-widerrufen-per-email-und-co-22947

Ansonsten: Geduld ist eine Tugend. Da sitzt keiner vorm PC und wartet auf DEINEN Widerruf. So ein paar Tage Zeit sollte man denen schon lassen.
 
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Bei mir bei meinen Internetanbieter Widerrufe war das nie ein Problem per E-Mail. Das kann auch dauern bis ne Antwort kommt. Vermutlich reicht auch der Sendungsausgang der E-Mail um Sicherheit zu haben.
Im Zweifel verwende ich ein Faxschreiben mit Sendebestätigung, das ist billiger und schneller als ein Brief.
 
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Du hast die Mail HEUTE geschrieben...

Wie wäre es mal mit ein wenig Geduld?
 
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Wenn du online den Vertrag abgeschlossen hast, müsstest du auch eine Art Vertragsbestätigung oder ähnliches und auch die AGBs bekommen haben. Dort muss auch etwas zum Widerruf stehen und wohin man das senden soll.
Das ist aus meiner Sicht der richtige Adressat. Wer weiß, ob die o2-Hotline die richtige Adresse genannt hat.

Des Weiteren würde ich zusätzlich per Einschreiben (Einwurf-Einschreiben) den Widerruf absenden, WENN in den nächsten Tagen keine Reaktion auf deine Mail kommt.
 
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Außerdem solltest du einen Bestätigungsmail über den Eingang deiner Mail (mit der Bitte um Geduld, Bearbeitung, trallala...) bekommen haben. Hast du das?
 
@yaegi Nein das habe ich nicht
 
@Invoker

Und Du bist Dir sicher, das der Vertag online abgeschlossen wurde? Im Normalfall gibt es bei Onlineabschluss, immer eine Bestätigungsmail.

CU
redjack
 
Invoker schrieb:
Nein das habe ich nicht

Im Spamordner nach gesehen bei der Adresse die zur Verlaengerung genutzt wurde?
 
"... über Mediamarkt" - also IM Mediamarkt?! Daten hast du auf Papier?!
Da ist nichts "online" abgeschlossen, sondern ein Vertragsabschluß IM Geschäft!
Also kein Widerruf!
 
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https://tarife.mediamarkt.de/widerrufsrecht/



Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (S-KON eKontor 24 GmbH, Gasstr. 4c, 22761 Hamburg, Telefonnr.: 040 80 80 10 414, E-Mail-Adresse: mediamarkt@ekontor24.info) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügteMuster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (tarife.mediamarkt.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
 
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Invoker schrieb:
über Mediamarkt abgeschlossen,

online oder im Mediamarkt?

denn wenn du es im MediaMarkt persönlich vor Ort abgeschlossen hast, hast du kein Widerrufsrecht
 
Muss nicht der Vertrasgabschluss Per Post / Brief kommen.
Verträge kann doch jeder abschließen der die eMail kennt.

Ein wirksamer Vertragsschluss wäre etwa dann denkbar, wenn Kund:innen am Telefon eine E-Mail-Adresse angeben, an die noch während des Telefonats die schriftliche Vertragszusammenfassung übermittelt wird. Erst wenn Sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande.

Das heißt Du must den Vertrag per eMail zustimmen, erst dann ist der bindend. Aber Du kannst 14 Tage lang von dem Vertrag zurücktreten, außer du hast Du zugestimmt das der Vertrag sofort aktiviert werden soll.

Dann biste an den Vertrag für die Laufzeit gebunden.
 
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Dermitlinux schrieb:
Des Weiteren würde ich zusätzlich per Einschreiben (Einwurf-Einschreiben) den Widerruf absenden.

Das ist nicht der richtige Weg, weil die Rechtssicherheit NICHT gegeben ist. Ist aber leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Ein (Einwurf-)Einschreiben besagt rein gar nichts was den Inhalt betrifft. Das nimmt dir jeder Jurist von deiner Argumenten-Liste. Auch der noch weiter verbreitete Unsinn mit Einschreiben-Rückschein. Das Geld kann man sich sparen.
 
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@John Sinclair Vertragsfreiheit? Eine Zustimmung kann natürlich auch telefonisch erfolgen. Verpflichtend ist inzwischen nur, dass dem Kunden eine Zusammenfassung per E-Mail zugesandt wird und man dem Kunden auch die Zeit gibt, die Konditionen zu überblicken.
Vorher war das so, dass diese Zusammenfassung erst postalisch zugesandt wurde. Der Vertrag war dann meist schon geschlossen.

Ansonsten gilt das Widerrufsrecht bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen ab Aktivierung des Mobilfunkvertrages. Das Widerrufsrecht erlischt hier nicht grundsätzlich. Man muss bei einem Widerruf lediglich die in Anspruch genommene Leistung bezahlen. Wenn ich nach 7 Tagen widerrufe bspw. 7/30 von den monatlichen Grundgebühren plus mögliche Zusatzleistungen (bspw. Telefonate ins Ausland)

Bei der Telekom sieht das im Widerrufsformular bspw. so aus:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Der grundsätzliche Verzicht auf das Widerrufsrecht ist hier meines Wissens gar nicht (mehr) möglich.
 
kachiri schrieb:
Der grundsätzliche Verzicht auf das Widerrufsrecht ist hier meines Wissens gar nicht (mehr) möglich.

https://www.verbraucherzentrale.de/...nn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117

Habe ich bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht?

Nein. Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass Händler generell verpflichtet seien, Widerrufe zu akzeptieren. Dem ist nicht so. Obwohl Verträge grundsätzlich rechtlich bindend sind, können Sie sich nur in einigen Fällen von geschlossenen Verträgen lösen. Der Gesetzgeber unterscheidet darin, wo Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Sie haben etwas online, an der Haustür oder am Telefon gekauft. Oder am Arbeitsplatz oder bei einer Kaffeefahrt.
Bei Verträgen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen, in denen Sie kein Widerrufsrecht haben. Welche das noch sind, lesen Sie im Abschnitt "Der Händler behauptet, es gäbe in meinem Fall kein Widerrufsrecht, kann das stimmen?".
Sie möchten widerrufen, aber der Online-Shop stellt sich quer? Wie Sie dann verfahren können, lesen Sie in diesem Artikel.
Sie haben etwas im Ladengeschäft gekauft.
Dann haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Sie im Nachhinein nicht zufrieden sind oder die Ware Ihnen nicht mehr gefällt. Allerdings zeigen sich Unternehmen meist kulant. Viele bieten den Umtausch oder die Rückgabe innerhalb einer bestimmten Frist an, z.B. binnen 30 Tagen.

Haben Sie etwas von einer Privatperson, z.B. über eBay, gekauft, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

Gut zu wissen: Etwas anderes ist es, wenn die Ware defekt ist. Dann stehen Ihnen, unabhängig davon, wo Sie die Ware gekauft haben, die sogenannten Gewährleistungsrechte zu.

@kachiri das ist Kulanz bei der Telekom

Im Allgemeinen wird überall versucht das Widerrufsrecht auszuhebeln.
Wie von Vodafone und 1u1 mit dem Schnellstartset bei einen neuen Anschluss, bei dem du aktiv auf dein Widerrufsrecht verzichtest, auch wenn dein Festnetzanschluss sich im Nachhinein als doch nicht so schnell herausstellt aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wie die Abfrage bei der Online Buchung ausgegeben hat.
Wie von Steam, die nun auch so einen Passus beim Kauf drin haben, das das Widerrufrecht sofort verwirkt ist mit den Abschluss des Kaufs.
Und da gibt es noch wesentlich mehr Fälle
 
Ein Anwalt meinte mal zum Thema der rechtssicheren Mailversendung: einfach im Mailprogramm über "CC" dabei eine Kopie an sich selbst versenden und diese als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes aufheben. Mails müssen auch bei Widersprüchen akzeptiert werden.
 
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