Offtopic - Unfall mit Leasingfahrzeug

1337LEET

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Hallo Leute,

das hat hier zwar eigentlich nichts mit dem Forum zu tun - aber ich benötige mal euer Schwarmwissen.

Ich fahre einen Leasingwagen und hatte damit einen unverschuldeten Unfall.
Ich habe den Unfall an den Leasinggeber gemeldet der aber überhaupt nicht reagiert hat.

Das Fahrzeug wurde repariert und ich habe von der gegnerischen Versicherung die Wertminderung erhalten die im SV-Gutachten festgestellt wurde.
Mein Anwalt hat den Betrag an mich persönlich ausgezahlt.

Frage:
Müsste der Betrag der Wertminderung nicht eigentlich direkt an den Leasinggeber gehen?

Was mache ich wenn der Leasinggeber bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine höhere Wertminderung durch den Unfall ermittelt?

Danke schon mal :)
 
Sowas steht in den AGB des Leasingggebers. Der Betrag gehört i.d.R. dem Leasinggeber.
Die Minderung wurde doch über einen Gutachter ermittelt?
Wir hatten dann nie Probleme mit der Leasinggesellschaft. Wobei wir immer Leasing mit Laufleistung hatten.
 
1337LEET schrieb:
Müsste der Betrag der Wertminderung nicht eigentlich direkt an den Leasinggeber gehen?

Was mache ich wenn der Leasinggeber bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine höhere Wertminderung durch den Unfall ermittelt?
1.) Ja, die Wertminderung steht dem Leasinggeber zu.
2.) Dann ist das in erster Linie ein Problem für den Gutachter, denn dieser garantiert als amtlich anerkannter Sachverständiger für die korrekte Einschätzung von Schaden, Restwert und Wertminderung. Sollte es theoretisch so kommen - was praktisch nie passieren wird - würde es ein Nachgutachten geben und die neue, korrigierte Wertminderung wieder von der Versicherung eingefordert.

Was Punkt 2 betrifft bist du also safe, allerdings solltest du dich bezüglich Punkt 1 um Klärung bemühen. Wenn deine Schadensmeldung dort schlichtweg untergegangen ist und die bei der Fahrzeugrückgabe eine erfolgte Unfallreparatur feststellen, von denen die nichts wissen, kann das in die Hose gehen. Zuerst würde man das deiner Person anlasten, vielleicht sogar mit dem Vorwurf einen Schaden verschweigen zu wollen. Natürlich kannst du dich erklären und sicherlich auch deine Meldung an die Leasinggesellschaft nachweisen, allerdings würde ich jetzt schon im Vorfeld versuchen das korrekt abzuklären. Das spart dir Nerven und Ärger ;)
 
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Vielen Dank an alle :)
 
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