Hallo,
ich kaufte vor kurzem in einem großen Onlineshop ein Tablet. Aufgrund von 2 kleineren optischen Mängeln habe ich den Händler angeschrieben, der mir einen Preisnachlass anbot. Diesem habe ich zugestimmt und ging davon aus, dass mir dieser Betrag zurückerstattet wird. Fehlanzeige, folgende Antwort bekam ich:
"Die Gutschrift wurde zur Verrechnung mit einer Ihrer nächsten Bestellungen erstellt.
Eine Auszahlung ist leider nicht möglich."
Ist das rechtens? Eine Retour bei 14tägigen Widerruf muss auf Kundenwunsch ja auch ausgezahlt werden, warum soll sich das bei Preisnachlässen anders verhalten?
Vielen Dank für Eure Meinung.
ich kaufte vor kurzem in einem großen Onlineshop ein Tablet. Aufgrund von 2 kleineren optischen Mängeln habe ich den Händler angeschrieben, der mir einen Preisnachlass anbot. Diesem habe ich zugestimmt und ging davon aus, dass mir dieser Betrag zurückerstattet wird. Fehlanzeige, folgende Antwort bekam ich:
"Die Gutschrift wurde zur Verrechnung mit einer Ihrer nächsten Bestellungen erstellt.
Eine Auszahlung ist leider nicht möglich."
Ist das rechtens? Eine Retour bei 14tägigen Widerruf muss auf Kundenwunsch ja auch ausgezahlt werden, warum soll sich das bei Preisnachlässen anders verhalten?
Vielen Dank für Eure Meinung.