Ich weiß, dass dies natürlich ein Computer-Forum ist. Allerdings habe ich mich bisher bei keinem panderen Forum angemeldet, daher versuche ich es mal hier:
ALSO:
Mein Problem ist die Kündigungsfrist meines Mietvertrages. Die Frist ist so zu deuten:
Mieter A zieht zum 01.09.2009 ein. Mieter A kann NUR mit einer Frist von 3 Monaten am 01.09.2010 kündigen. Mit Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.
Im Klartext: Ich kann pro Jahr nur an einem bestimmten Tag kündigen, mit einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten. Also wie bei einem Handyvertrag.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass diese Klauseln seit der Mietreform vom 01.09.2001 nicht mehr gültig sind und man zu jedem Zeitpunkt kündigen kann, mit einhaltung der 3 Monate.
Gibt es einen bestimmten §, der diese Klausel für nichtig erklärt?
ALSO:
Mein Problem ist die Kündigungsfrist meines Mietvertrages. Die Frist ist so zu deuten:
Mieter A zieht zum 01.09.2009 ein. Mieter A kann NUR mit einer Frist von 3 Monaten am 01.09.2010 kündigen. Mit Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.
Im Klartext: Ich kann pro Jahr nur an einem bestimmten Tag kündigen, mit einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten. Also wie bei einem Handyvertrag.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass diese Klauseln seit der Mietreform vom 01.09.2001 nicht mehr gültig sind und man zu jedem Zeitpunkt kündigen kann, mit einhaltung der 3 Monate.
Gibt es einen bestimmten §, der diese Klausel für nichtig erklärt?