Partyfotograf in Disco.. Objektiv/Blitz?

Rockhound

Lt. Commander
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Hi Leute, ich wurde gefragt ob ich nicht ab und dann mal in einer Disco ein paar Partypics machen könnte.
Hab noch eine Canon 550D mit dem Standardobjektiv drauf (18-55mm 1:3,5 - 5,6).

Nun hab ich mir 2 Objektive rausgesucht um die 300€
Canon 50mm 1:1,4
Canon 35mm 1:2,0

Welches eignet sich denn besser? Das 50mm macht ja bei weniger Licht schärfere Bilder und beim 35mm muss ich nicht soweit "Abstand halten" wenn ich diese Partypics mache. Disco's sind ja bekanntlich immer etwas dunkel, außer auf der Tanzfläche vielleicht.

Oder ist ein Blitz, den ich nach "Oben" stelle und indirekt Blitz, einfach Pflicht?
Canon Speedlite 430EX II

Hoffe auf Profis die mir Feedback geben können.

Danke im Voraus :)
 
Das 18-55mm reicht auf jeden Fall, wenn du ein tolles anderes Objektiv suchst, dann mit genügend kurzer Brennweite. Das 17-55mm bietet immer noch Flexibilität (Zoom) bei einer Lichtstärke von 2.8. Die Festbrennweiten eignen sich nur, wenn du schon genau weisst was du Fotografieren möchtest.

Mit der 550d kannst du die ISO werte je nach Geschmack bis 1600 oder leicht darüber verwenden, mit offener Blende und einer Verschlusszeit von ca 1/20 solltest du auch den Hintergrund genügend hell bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für'n Anfang reicht das 18-55. Mich hat irgendwann lediglich die Lichtstärke gestört,falls du Iwann meinst das 18-55 reicht nicht dann Schau dir das Tamron 17-50 (vc?) an.
Was viel wichtiger ist,ist der Blitz!hol dir den ex430. Von der Leistung her wurde bereits der kamerainterne reichen,allerdings muss der immer fokussierblitze ausblitzen was die partygäste die du fotografieren willst sehr irritiert.der ex430 sendet Infrarot Strahlen oder sowas aus zum messen(scharf stellen),das irritiert nicht.

Zu deinen herausgesuchten objektiven :vergiss beide. Brennweiten sind zu lang,die meisten Bilder mache ich im Bereich 17-25 an meiner crop kamera(7d)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe halt die Befürchtung das wenn ich einen Blitz benutze die Discoatmosphäre völlig untergehen wird. Bei einem 35mm mit Blende 2,0 bräuchte ich keinen Blitz denke ich... oder lieg ich falsch? :/
 
doch doch, den blitz brauchst du für gewöhnlich. Ich betreibe seit ca 2 jahren discofotografie(jedes WE), bisher sind sehr sehr wenig bilder ohne blitz entstanden.
das man die stimmung totblitzt sagen viele, stimmt aber nicht.
Modus M,blende 2,8 - 5,6, belichtungszeit 1/4 - 1/20 und iso 800-3200. stiimmung ist 1A zu erkennen :)
 
Tamron 17-50 2.8 (mit oder ohne VC) und 430EXII (oder Metz AF-1 50) sollte da die beste Kombi sein.
 
Auf jeden Fall den Blitz, das Kit sollte für den Anfang eigentlich reichen. Du wirst sowieso abblenden müssen, da du in der Disse Gruppen fotografierst, und da sollte schon jedes Gesicht einigermaßen scharf sein.

Ohne Blitz wird auch deshalb schwer, da durch die Partybeleuchtung nur ein sehr eingeschränktes Lichtspektrum besteht, was in Verbindung mit der geringen Lichtintensität zu extremen Rauschen führt. Der Blitz sorgt für ein breites Spektrum (weißes Licht)
 
Danke Leute für das viele Feedback.
Habe mir nun das Tamron 17-50 mit Bildstabi und den 430 EXII Blitz bestellt bei Amazon.
Am Donnerstag gehts schon los. Ich poste mal ein Bildchen dann hier rein ;)
 
Wo ist das Problem? Einfach nur Leute ablichten, die erkennbar nichts dagegen haben. Ich halte davon aus fotografischer Sicht auch nicht viel, aber so schwarz malen muss man es nun auch nicht.

Ich habe sowas mal einen Abend für (im Rückblick viel zu wenig) Geld gemacht, dort wurden die Leute von der Frontlinse magisch angezogen, ich wurde im Schnitt einmal die Minute um ein Foto gebeten.
 
@Rockhound:
Ich poste mal ein Bildchen dann hier rein

Ich find's faszinierend und zugleich bedenklich, wie scheinbar sorglos Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Bildnisschutzrechte etc. verletzt werden.

Die deutsche Rechtslage dürfte, was ich Fotozeitschriften wie etwa Profifoto entnehmen kann, die aktuell speziell diesbezüglich gerade berichten, sich hier nicht wesentlich von der österreichischen unterscheiden.

Beim Recht am eigenen Bild geht's um den Schutz des Abgebildeten und nicht den Schutz des Lichtbildherstellers. Ich rate Dir, Dich zuvor entsprechend schlau zu machen und abzusichern. Im schlimmsten Fall siehst Du Dich mit einer Klage konfrontiert.

Beispiel: Ein Discobesucher will von Dir fotografiert werden (ist betrunken). Du stellst das Foto ins Nezt oder verbreitest es auf sonstige Art und Weise. Der Fotografierte (wieder ernüchtert) bekommt Wind davon, sieht sich auf komprimittierende Art und Weise abgelichtet und klagt. Schriftliche Einverständniserklärung in der die Bildnutzungsrechte geklärt sind, wirst kaum haben.

Beispiel 2: Derselbe Discobesucher lässt sich von Dir ablichten, unterschreibt Dir einen entsprechenden Vertrag. Im Hintergrund ist Person X erkennbar. Person X findet ihr Foto im Netz oder einem Printmedium und klagt ...

Ich will Dich hier weder einschüchtern, noch Angst machen, lediglich sensibilisieren. Bei uns gab's heuer einen Fall, wo auf einem Volksfest eine ausländische Trachtengruppe fotografiert worden ist (von einem Berufsfotografen). Er hatte die schriftliche Einverständniserklärung zuvor eingeholt. Ein paar Wochen später wird eines der Fotos für eine breit angelegte Werbekampagne verwendet. Dummerweise hat die darauf abgebildete Person nicht zur Trachtengruppe gehört, was der Fotograf nicht wissen konnte.

Das Ganze wurde medial hochgepushed und letztlich ging's um einen fünfstelligen Streitwert. Soll nur als Beispiel dienen, wo Risiko lauern kann, obwohl man sich vermeintlicherweise rechtlich abgesichert hat und korrekt vorgegangen ist.

Ich glaube nicht, dass Du auf der Party Einverständniserklärungen in schriftlicher Form bekommen wirst ... musst halt abwägen, ob und inwiefern Du hier ein potentielles Risiko ausmachst.
 
tbird700 schrieb:
Beispiel 2: Derselbe Discobesucher lässt sich von Dir ablichten, unterschreibt Dir einen entsprechenden Vertrag. Im Hintergrund ist Person X erkennbar. Person X findet ihr Foto im Netz oder einem Printmedium und klagt ...
Beiwerk - Pech gehabt. Außerdem dürfte solange du die Erlaubnis vom Betreiber hast die Disco eine öffentliche Veranstaltung sein, genauso wie Fahrstuhlfahren oder anderer Käse :<
 
@Fetzie:
Beiwerk - Pech gehabt. Außerdem dürfte solange du die Erlaubnis vom Betreiber hast die Disco eine öffentliche Veranstaltung sein, genauso wie Fahrstuhlfahren oder anderer Käse :<

Ganz so simpel ist es auch bei Euch nicht, siehe Link von Lars_SHG (#9).
Auszug:
Grundsätzlich muss der Betroffene der Veröffentlichung von Fotos – mit gewissen Ausnahmen natürlich – die Einwilligung zur Veröffentlichung ausdrücklich oder schlüssig vorher erteilt haben.Das Gericht hatte zu klären, ob der Besuch grundsätzlich als Einverständnis in die Anfertigung und Veröffentlichung derartiger Fotos zu werten sei, zumal es heutzutage durchaus üblich ist, dass auf größeren Veranstaltungen Fotos der Teilnehmer gemacht werden, die anschließend auf irgendeine Seite ins Internet gestellt werden.
Das erkennende Gericht sah dies jedoch anders. Auch wenn es heutzutage üblich ist, dass auf zahlreichen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden, ist dies nach Auffassung des Amtsgerichts noch nicht geeignet, die Anforderungen, die an das Einverständnis zur Ablichtung und insbesondere Veröffentlichung zu stellen sind, herabzusetzen.Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, da das Recht am eigenen Bild doch ein sehr hohes Gut ist.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Generell sollte es aber darum gehen, sich als Fotograf vor bösen Überraschungen zu schützen. Sollte also in den AGB's des Discobetreibers kein entsprechender Passus anzufinden sein, sitzt man als Fotograf bei Verbreitung von Fotomaterial und gleichzeitiger Bildrechtsverletzungen am kürzeren Ast.
 
Was aber nichts an deinem zweiten Beispiel ändert. Wenn er offensichtlich Beiwerk ist, sprich die Person die unterschrieben hat das klar zu erkennende Motiv ist, hat er eben Pech gehabt.

Es gab mal ein Verfahren, ich weiß nicht mehr wo und wann es war, da wurde ein Bild veröffentlicht auf dem im Hintergrund unter anderem ein Herr beim Händchenhalten mit einer Dame zu sehen war. Es wurde veröffentlicht, die Frau des Herrn reichte die Scheidung ein - er klagte. Allerdings brachte ihm das nichts da auch das Gericht erkannte dass er nicht das Motiv sondern nur Beiwerk war. Zur falschen Zeit am falschen Ort.

Gruß
 
Ist generell eine "hakelige" Sache. Bei uns in Österreich sieht die Rechtssprechung wie folgend aus:
"Bildnisse von Personen" - Unter Personenbildnissen sind nicht nur Portraits zu verstehen, sondern jedes Foto, auf dem der Abgebildete erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann trotz eines Balkens über der Augenpartie gegeben sein. Bei der Beurteilung der Erkennbarkeit sind nicht nur die Abbildungen selbst, sondern auch der Begleittext, die Art der Verbreitung und der Rahmen der Veröffentlichung, also das Gesamtbild zu berücksichtigen.

Weiters "Auf die Anzahl der abgebildeten Personen kommte es nicht an; auf bei Aufnahmen von Massenszenen (zB Blick ins Stadion) kann, unter der Voraussetzung der Erkennbarkeit, das Recht am eigenen Bild verletzt werden."

Daher ist meiner Meinung nach so etwas wie Party- und Disco-Fotografie mit anschließender breiter Veröffentlichung der Bilder immer mit einem theoretischen Risiko verbunden, wo man hoffen muss, dass es nicht schlagend wird. Von daher mein Rat: maximal Absicherung, um mögliche Risken weitgehend ausschalten zu können.

off topic:
Du hast ein Leaf Aptus Rückteil in Deiner Signatur angeführt. Wie bist zufrieden bist Du damit? Verwendest Du das an Deiner Großformatkamera?
Lg,
tbird700
 
@Rockhound

1. du brauchst für partyfotos mehr lichtstärke. f,28 oder besser ist pflicht.

2. ein ettl fähiger blitz ist pflicht. es muss nicht der canon 430 ex ii sein, aber genau dieser blitz ist eigentlich das beste gerät. gebraucht für 120 bis 140 euro zu haben und absolut empfehlenswert. ohne blitz könnte ich nicht.
tipp: nach oben stellen und gegen die decke (oder eine wand) blitzen. indirektes licht sieht IMMER am besten aus. noch besser: du verwendest farbfolien die den hauttönen schmeicheln, das ist aber schon high-end fotografie und bedarf extrem viel erfahrung im umgang mit dem blitz und der lichtwirkung.

3. festbrennweiten sind schön, aber unflexibel. gerade für partyfotos finde ich abwechslungsreiche bilder wichtig. festbrennweiten sind für studiofotografie das einzig wahre, aber für partyfotos würde ich zu einem zoom greifen. meine empfehlung: tamron 17-50/2,8 vc für ebenfalls 300 euro. lichtstark, scharf und vor allem preisgünstig.
solltest du aber wirklich eine festbrennweite wollen, nimm die 35mm, manchmal wird es etwas enger und für gruppen sind 50mm definitiv zu viel.
 
Ich habe halt die Befürchtung das wenn ich einen Blitz benutze die Discoatmosphäre völlig untergehen wird.

Wenn es darum geht, neben dem Blitz auch die normale Beleuchtung einzufangen, könnte der langzeitsynchronisierte Blitz interessant sein (bei meiner Nikon wird der z.B. in der Motivwahl Nachtportrait verwendet). Im Grunde geht es darum, dass normalerweise mit Blitz eine maximale Belichtungszeit von ca. 1/50 Sekunde verwendet wird, da der Blitz eh nicht länger leuchtet. Bei der Langzeitsynchronisierung wird dieses Limit umgangen, womit auch mehr Hintergrundlicht eingefangen wird (z.B. farbige Lichter der Tanzfläche). Da das Hauptmotiv vor allem durch den Blitz ausgeleuchtet wird, ist die Verwackelungsgefahr geringer als komplett ohne Blitz.
 
@Faluröd

du hast vergessen zu erwähnen dass man längere belichtungszeiten verwenden kann, da der blitz bewegungen einfriert. man kann also belichtungszeiten von 1/30 oder sogar 1/15 ohne probleme verwenden. ich hab damals immer 1/30 verwendet und möglichst hohe iso werte. so 1600 dürfens ruhig sein. da partybilder in der regel eh nur in maximal 1000x667 pixel (entspricht 0,66 megapixel!) gezeigt werden ist das bildrauschen egal.
 
@tbird700
In Deutschland ist die Rechtssprechung ja etwas anders und ich ging davon aus dass der TO hier wohnt/fotografiert.
Zum off-topic:
Sowohl an der Mamiya als auch an der Linhof. Eine Empfehlung kann ich auch nicht unbedingt aussprechen. Es ist lahm (Aufnahme, Bedienung, Menüführung), das Display ist sehr dürftig und zur Bildbeurteilung sollte man wenn möglich direkt auf den Rechner schießen. Andere ältere Backs sind im Prinzip gleich. Wenn das nicht stört kann man ruhig zugreifen. Die Bildqualität ist natürlich klasse. Kleiner Tipp: Probier nie die IQ Serie (140, 160, 180) von Phase One aus. Danach willst du jedes andere Back gegen die Wand schlagen.

Gruß
 
Das Kit genügt für den Anfang. Auf den Blitz gehört eine LEE 204 Folie, dann Kamera auf M, ISO 800-1600, Blende 5.6, Weißabgleich Kunstlicht und Belichtungszeiten musst du dir je nach Location und Licht experimentieren, 1/15s ist für den Anfang vlt. ganz passend. Dadurch bekommst du das Umgebungslicht gut drauf und der Blitz friert trotz langer Belichtungszeit deine Motive ein. Dann einfach experimentieren wie es am besten wirkt. Du kannst auch 1s Belichtungszeit nehmen, kommt dann zu mehr oder weniger interessanten Farbwischern. Ausprobieren. Ists dann immer noch zu düster hilft nur ISO weiter rauf oder doch mehr Lichtstärke. Wobei der Ausschuss bei noch weniger als f2.8 (geringe Schärfentiefe) grad an den Einsteigercams trotz Fokuslicht am Blitz deutlich ansteigt.
 
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