PC - Anerkennung beim Finanzamt

Foxqueen

Lt. Junior Grade
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Sep. 2007
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Hallo,
es ist ja nicht unbedingt ein Selbstgänger, dass das Finanzamt jeden PC tatsächlich auch als Werbungskosten anerkennt.
Probleme können entstehen, wenn Komponenten dabei sind, die einen Rechner spielefähig machen - z.B. teuere Soundkarten, Joystick, aber auch 3D-Grafikkarten, die zum Spielen geeignet sind.
Mit der neuen HD 3850 wird das sicherlich zutreffen.
Jetzt frage ich mich, was das Finanzamt über eine HD2600XT denkt. Oder muss man eine Ebene tiefer zur 2400XT greifen, um kein Misstrauen zu erwecken.
Was meint ihr?
Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?
Viele Grüsse
 
Mit welcher Begründung möchtest du denn den PC absetzen? Wird er beruflich genutzt? Eine Spielegrafikkarte wirst du nur (sicher) begründen können, wenn du prof. Spielentwickler bist.
 
ach käse. Sag du machst CAD und Viedorendering und bist auf HiDef angewiesen.
Wenn ich die news der letzten zeit richtig in erinnerung habe, hat doch die 3800er son neuen HD-Baustein drin.
Sag einfach, du brauchst den :D
 
tja, mein PC wird wirklich beruflich genutzt, zumindest teilweise. Denn ich arbeite auch einen Tage pro Woche von zuhause aus.
Allerdings mache ich nichts in Sachen CAD und Video, sondern vorzugsweise nur Office.
Und da brauche ich ne Graka, die gut genug ist, aber mit der man eigentlich nichts spielen kann und auch kein CAD usw. machen kann.
 
einfach einreichen... mach ich schon seit ein paar jahren so und es gab noch nie probleme!

du musst dir nur vom arbeitgeber bescheinigen lassen das du den rechner brauchst... fertig
 
du bekommst den rechnerpreis (bsp: 1200€) über 3 oder 4 jahre ausgezahlt... also pro jahr 400€ oder 300€...
 
Als "Software-Ingenieur" habe ich meinen Laptop mit 85% angegeben (Abschreibung: 4 Jahre) - das klappt ohne Probleme. Ansonsten gehen die pauschal von 50%/50% aus, da solltest du deinen PC für die Office-Verwendung keine Probleme haben. Alles darüber geht z.T. auch unbegründet, wenn - wie bei mir - der Beruf stimmt. Wenn du die Karte holst, solltest du nur auf einen seriösen Verkäufer achten. Wenn der Finanzknecht eine Rechnung von 1337-Gamerstore.de über die "ATI Hyper-Mega-Graphix XYZ with Power-Game-Bundle" vorliegen hat, könnte er ggf. drauf kommen, sie nicht anzuerkennen.
 
Muss ich die ganze Rechnung angeben, oder reichen einzelne Teile ...?
@home ... is halt nur Office Paket wichtig, Rest geht ohne VPN nich
 
morphium schrieb:
über 3 oder 4 jahre ausgezahlt

Naja, nicht ganz richtig. Für Rechner wird eine Nutzungsdauer vorausgesetzt. Du kannst demnach die jährlichen Abschreibungsraten geltend machen. D.h. dass die Abschreibungsraten jährlich auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden.

Ich habe meinen Rechner (siehe Sig) vollständig angegeben und das FA hat das anstandslos akzeptiert. Dazu muss ich aber sagen, dass meine Steuer von einem Steuerberater gemacht und eingereicht wurde, was die Bearbeitung bei den Finanzbehörden schon beeinflusst!
 
was muss ich für ne voraussetztungen haben, dass ich meinen rechner oder notebook abschreiben kann? musss ich selbständig sein?
 
Nein - du musst einen Beruf ausüben, der die Kriterien erfüllt, dass du einen Rechner zu Hause (für die ausübung beruflicher Tätigkeiten) benötigst.

Heisst: du bist z.B. Fachinformatiker -> hier kann das FA ganz unproblematisch den Bezug herstellen.

Bei anderen Berufen kann man es begünstigen, wenn man sich die Notwendigkeit eines Rechners daheim vom Arbeitgeber bescheinigen lässt.

Meine Frau ist Lehrerin - ich bin Informatiker: null Probleme (200%ig abgesichert) :D
 
ich bin arbeite auch viel von zu hause aus über VPN. Da ich eigentlich nur am Wochenend Software auf den Server installiern oder sie neustarten kann, habe aber auch 30km zu meinem Arbeitsplatz
 
@[Chefkoch]
Muss man nu genau schildern welche Programme für den Beruf gebraucht werden, oder reicht Beruf+Aufgabenfeld? Gibst du da nur an berufliche PC Nutzung (Beruf: Informatiker)?
[jetzt hab ich Lust auf e kühles Tannezäpfe ... merci :freak:]
 
Hmm, Beruf + Aufgabenfeld sollten eig. absolut ausreichend sein!
So schlau sollten (selbst) die Herrschaften vom FA sein ;)

@Tannenzäpfle: :D auf mich warten auch schon einige (stehen schön kalt), die ich mir dann heute Abend beim Spiel gegen Offenbach genehmigen werde :schluck:

@Daniel: du bist "???" - aber VPN + Server deuten auf Netzwerker :) Sollte locker reichen - aber hast du kein Firmennotebook? Allerdings kenne ich die steuerlichen Grundlagen bei euch in Österreich nicht!
 
wenn ich sage, ich brauche zb ein notebook 50% privat und 50% für die Arbeit, wieviel % kriege ich dann erstattet?
 
Nichts soweit ich weiß.. o_O


Man kriegt übrigens auch nichts erstattet.

das einfachste beispiel:
du setzt einen pc für 1000€ ab. Das bedeutet nicht, dass du irgendwie Geld bekommst, sondern nur, dass dein zu versteuerndes Einkommen des Jahres um 1000€ sinkt.
 
ich habe soeben mit einer jungen Dame in der Buchhaltung geredet und die sagt, dass ich ca. 20% vom kaufpreis weniger lohsteuer zahle
 
Ich weiß nicht wie das in Österreich gilt, aber in Deutschland gilt:

Bei einem Kaufpreis von unter 410€ (ohne UST) kann man das Ding komplett von der Steuer absetzen.
Ansonsten handelt es sich nicht um ein "geringwertiges Wirtschaftsgut," blablabla, normale Abschreibung über die Nutzungsdauer und jedes Jahr dann den Anteil anrechnen.
z.B. 800€ PC, 4 Jahre, 200€ pro Jahr. Aber auch nur wenn du das Ding voll anrechnen kannst. Also bei 90% Nutzung oder so.

Soweit ich das in Erinnerung hab.



Sicher, dass du 20% vom Kaufpreis weniger Lohnsteuer zahlst, oder doch nur, dass dein Einkommen um 20% vom Kaufpreis weniger versteuert wird? Das ist dann nämlich doch nen riesiger Unterschied.
 

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