FliegerAss
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- März 2008
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Hallo!
mein bruder hat sich vor ca. einem jahr eine maus (razer diamondback) bei media markt gekauft, nun funzt der laser ohne grund nicht mehr und die maus stockt und setzt aus.
problem: er hat den bon nicht mehr.
hab damals nen beitrag bei stern tv gesehn, das man, wenn man zeugen für den kauf hat, keinen kassenbon für die rückgabe vorlegen muss.
stimmt das so?
denn ein kumpel und ich sind dabei gewesen.
nun stellt sich die frage kann ich da so einfach hin und denen das so sagen das wir die zeugen sind und er den bon nicht braucht?
brauch ich evtll. auch noch das datum wann die maus gekauft wurde? das weiss ich nämlich nicht mehr genau.
bitte um antworten
thanks
mein bruder hat sich vor ca. einem jahr eine maus (razer diamondback) bei media markt gekauft, nun funzt der laser ohne grund nicht mehr und die maus stockt und setzt aus.
problem: er hat den bon nicht mehr.
hab damals nen beitrag bei stern tv gesehn, das man, wenn man zeugen für den kauf hat, keinen kassenbon für die rückgabe vorlegen muss.
stimmt das so?
denn ein kumpel und ich sind dabei gewesen.
nun stellt sich die frage kann ich da so einfach hin und denen das so sagen das wir die zeugen sind und er den bon nicht braucht?
brauch ich evtll. auch noch das datum wann die maus gekauft wurde? das weiss ich nämlich nicht mehr genau.
bitte um antworten
thanks