Pendlerpauschale für Steuerjahr 2007

nachtlampe

Commander
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Habe gestern meinen Steuerbescheid erhalten und meine Km voll eingetragen (einfach 52Km).
Vom Finanzamt wurden mir bloß 32Km angerechnet.
Wie habt ihr das gemacht, das ihr die vollen Km angerechnet bekommt bzw. das Geld dafür zurück erstattet bekommen habt?

Laut Bund der Steuerzahler soll man Sie ja voll angeben. Reicht da ein einfacher Einspruch aus?

http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-35/_nr-52/_p-1/i.html
 
Es liegt dadran, dass es die Pentlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges nicht mehr gibt. In NRW bringt es auch nichts, die vollzähligen Kilometer anzugeben, oder einen Einspruch abzugeben.
 
Das ist so nicht ganz richtig. Der Bundesfinanzhof hat ja bereits verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer angemeldet und der Fall liegt bereits vor dem Bundesverfassungsgericht.

Siehe auch: http://www.tagesschau.de/inland/meldung491878.html

Es wird davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch dieses Jahr getroffen wird. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, der rechtlichen Einschätzung und der neusten positiven Resonanz von Seiten der CSU, des Bundesfinanzministers und schon lange der Linken gehe ich davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Entfernungspauschale bis zum 20. Kilometer als verfassungswidrig deklarieren wird.

Es sollten also alle Fahrten in der Erklärung für 2007 angegeben werden. Wenn der Bescheid des zuständigen Finanzamtes zeigt, dass die Entfernungspauschale nicht komplett anerkannt wurde, dann ist privat Widerspruch einzulegen. Der DGB hat dazu Musterschreiben verfasst:

http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/p/pendlerpauschale/index_html

Wird der Widerspruch abgelehnt, so muss leider privat geklagt werden.
 
werkam,
es ist der Bescheid für 2007 und Geld müßte nächste auf den Konto gebucht sein und Einspruch werde ich einreichen. Vorsichtshalber werde ich am Dienstag auch noch mal einen telefonischen Kontakt mit der Sachbearbeiterin führen.

Tankred,
danke für den Musterbrief und ich sehe das ich in meiner Annahme richtig lag.

Meine Annahme war, das das zuständigen Finanzamt dies auch weiß und dem entsprechend auch mit einbezieht (siehe Bundesfinanzhof).


Baumnarr,
was hat den das Finanzamt bei Dir als Begründung gesagt? :(
 
nachtlampe schrieb:
Meine Annahme war, das das zuständigen Finanzamt dies auch weiß und dem entsprechend auch mit einbezieht (siehe Bundesfinanzhof).

Das ist leider nicht der Fall. Die Finanzämter entscheiden völlig unabhängig darüber, ob sie die volle Entfernungspauschale unter Vorbehalt gewähren oder nicht.
 
Das FA in NRW schreibt dazu:
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=555
Wer bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 bei den Werbungskosten die Zeilen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausfüllt (siehe Abbildung), kann sicher sein, dass im Fall einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die ersten 20 Kilometer berücksichtigt werden. Denn bis das Gericht eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen hat, werden Einkommensteuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 hinsichtlich der Pendlerpauschale vorläufig ergehen (§ 165 der Abgabenordnung). Der Steuerfall bleibt damit bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „offen“, ein Einspruch wegen der Kürzung der Pauschale um die ersten 20 Kilometer ist daher nicht erforderlich. Kommt das Gericht zu einer für den Steuerzahler positiven Entscheidung, wird der Steuerbescheid durch die Finanzämter von Amts wegen, d.h. „automatisch“ geändert und der zu viel gezahlte Steuerbetrag erstattet.
 
werkam, das hört sich ja nicht so schlecht an.
Ich werde aber das Gefühl nicht los, das ich mit meiner Steuererklärung vielleicht noch hätte warten sollen.:p
 
Bedenke, wenn Du Einspruch einlegst, Dir das fehlende Geld ausgezahlt wird und das Gesetz nicht abgeändert wird, zahlst Du das Geld zurück mit Zinsen. Deshalb war die Frage ja ob es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt und welche Begründung dazu angegeben ist, da sollte drauf stehen, das ein Einspruch nicht nötig ist und das Geld wird dann ausgezahlt wenn die alte Regelung wieder in Kraft tritt, allerdings ohne Zinsen.
 
Oh, Oh..... wer lesen kann ist klar im vorteil (schäm mich)

Art der Steuerfestsetzung:

Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig

Ich glaube das meinst Du, werkam (wieder schäm mich)
 
Das genau meinte ich. :daumen:
Das steht immer drin, wenn sich Gesetzeslagen ändern könnten, brauchst also keine Angst ums Geld haben, es kommt vielleicht etwas später, aber dafür musst Du auch keine Rückerstattung leisten und evtl nach einer erneuten Prüfung sogar mehr zahlen als nur den Betrag der jetzt fehlt, weil sie die Angaben der Erklärung dann genauer überprüfen und den einen oder anderen Beleg evtl nicht mehr anerkennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Steuererklärung, wie oben angegeben, mit deinen vollen km eingereicht hast, bekommst du, wenn das Gesetz kippen sollte, den Rest auch noch ausbezahlt. Ggf nach Umsetzung des Urteils dann beim zuständigen Finanzamt nachhacken. Jetzt würde ich keine Kühe scheu machen, da es dir wirklich passieren kann, das du das einfordernde Geld mit Zins zurückzahlen musst. Und wenn das Finanzamt Geld haben will, geben die dir keine Zeit ;)
 
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