Pentium tray > boxed +10€, warum beim D820 gleich 40€ ? Besondere Unterschiede?

chris-22

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Hallo,

also der Unterschied zwischen Pentium Tray und Boxed ist mir klar (Bulk vs Retail), der Boxed hat den Intel Kreischlüfter und 3 Jahre Garantie. Hat der Tray gar keine Garantie?

Der Unterschied ist bei den anderen Pentium´s immer so 5~10 EUR, nur beim D 820 ist er gleich 40 EUR. Auch ist die Anzahl der Händler bei den Tray´s deutlich geringer.

Hat das einen besonderen Grund, sind die D 820er Tray´s vielleicht ältere Steppings oder sowas?

mfg
 
tray heißt einfach "ohne box und lüfter"
du bekommst dann halt die CPU in ner pappschachtel
und natürlich ist auf die CPU garantie, warum auch nicht?
 
kennyalive schrieb:
tray heißt einfach "ohne box und lüfter"
du bekommst dann halt die CPU in ner pappschachtel

Das ist dem Temenstarter wohl klar...;)

kennyalive schrieb:
und natürlich ist auf die CPU garantie, warum auch nicht?

Da bin ich mit nicht so sicher. Jedenfalls keine drei Jahre. Wohl nur die gesetzliche.

cu
 
noway schrieb:
Das ist dem Temenstarter wohl klar...;)
jo, muss mir entfallen sein ;)

also die boxed ham auf jeden fall 3 jahre
die tray ham mindestens 6 monate garantie von intel
aber halt der verkäufer muss laut gesetz 2 jahre garantie geben
also laufen die letzten 1,5 jahre über den verkäufer
 
kennyalive schrieb:
jo, muss mir entfallen sein ;)

also die boxed ham auf jeden fall 3 jahre
die tray ham mindestens 6 monate garantie von intel
aber halt der verkäufer muss laut gesetz 2 jahre garantie geben
also laufen die letzten 1,5 jahre über den verkäufer

Naja, stimmt so halb. Les dir mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie durch ;).

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
 
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