Personenbeförderungsschein, Grauzone?

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*Palio*

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Hallo Leute,

kann ich als Mitarbeiter eines Seniorenheimes, Bewohner mit unserem firmeneigenen Bus (8-Sitzer, incl. Fahrer) ohne Personenbeförderungsschein z.B. zum Arzt, für Ausflugsfahrten usw., befördern? Die Fahrten für die Bewohner sind kostenlos.


Das Ordungsamt teilte mir diesbezüglich diese Auskunft mit:

Sehr geehrter Herr XYZ,

da es sich in ihrem Fall (auch wenn kostenlos für die Heimbewohner) um eine gewerbliche Beförderung handelt, müssen sie zwingend im Besitz eines Personenbeförderungsschein sein.
Dies ist so auch im Personenbeförderungsgesetzes festgehalten.

Einen Personenbeförderungsschein können Sie bei jedem Bürgeramt in Berlin beantragen.


Antwort von der ADAC-Rechtsberatung:

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Ob eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV benötigt wird, richtet sich nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dieses finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/.

Den Vorschriften des Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Nicht betroffen sind Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.
Nach dessen § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind geschäftsmäßige Fahrten mit einem Pkw genehmigungsfrei, sofern die Personenbeförderung selbst unentgeltlich ist.

Die genauen Modalitäten der Fahrten sind uns nicht näher bekannt.
Wenn Sie für ein Seniorenheimes Bewohner -z.B. zum Arzt oder bei Ausflugsfahrten- fahren lässt uns dies keine entsprechende gewerbsmäßige/geschäftsmäßig Fahrt erkennen, wenn die Bewohner dafür kein besonderes Entgelt zahlen müssen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle in Ihrem Wohnort.


Sie haben grundsätzlich bei Fällen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise die Möglichkeit einen unserer frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwälte in Ihrer Nähe aufzusuchen. Für diese erste Beratung entstehen keine Kosten. Details entnehmen Sie bitte dem mitgesandten Merkblatt. Die Namen und Anschriften der in Ihrer Nähe tätigen ADAC Vertragsanwälte können Sie auch auf unserer Internetseite www.adac.de unter der Rubrik "Info, Test & Rat / Rechtsberatung" finden oder unter der allgemeinen Servicenummer 0 800 5 10 11 12 (kostenlos) erfragen.


Also die Antwort vom ADAC ist auch sehr Schwammig formuliert. Bei der Führerscheinstelle habe ich mich noch nicht Kundig gemacht. Kennt sich evtl. jemand mit diesem Sachverhalt besser aus?
 
Besser als die zuständige Fahrerlaubnisbehörde? Eher nein, daher closed.
 
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