Hey,
Mein Freund und ich wurden neulich beim Karneval von jemandem angepöpelt und auch Angegriffen (Schlag aufs Ohr).
Nun wollte ich mir ein Pfefferspray kaufen um Leute die genauso aggressiv wie betrunken sind abzuwehren.
Bin momentan 16 Jahre alt und dürfte eigentlich ein Pfefferspray besitzen,
hab das hier im Internet gefunden, weiß allerdings nicht ob es aktuell ist.
Dürfte ich ein Pfefferspray das den oben genannten Bedingungen erfüllt besitzen?
danke für eure Antworten.
Mein Freund und ich wurden neulich beim Karneval von jemandem angepöpelt und auch Angegriffen (Schlag aufs Ohr).
Nun wollte ich mir ein Pfefferspray kaufen um Leute die genauso aggressiv wie betrunken sind abzuwehren.
Bin momentan 16 Jahre alt und dürfte eigentlich ein Pfefferspray besitzen,
hab das hier im Internet gefunden, weiß allerdings nicht ob es aktuell ist.
Sollten sie jedoch der Abwehr von Menschen gewidmet sein, unterliegen Sie dem Waffengesetz in dem Umfang, dass sie als Reizstoffsprühgeräte gewertet werden. Für die gilt, dass sie:
1. als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sein müssen,
2. in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
3. zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung, ein amtliches Prüfzeichen tragen müssen.
Dürfte ich ein Pfefferspray das den oben genannten Bedingungen erfüllt besitzen?
danke für eure Antworten.