Pfefferspray für U18?

Silo333

Cadet 4th Year
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Feb. 2009
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Hey,

Mein Freund und ich wurden neulich beim Karneval von jemandem angepöpelt und auch Angegriffen (Schlag aufs Ohr).
Nun wollte ich mir ein Pfefferspray kaufen um Leute die genauso aggressiv wie betrunken sind abzuwehren.
Bin momentan 16 Jahre alt und dürfte eigentlich ein Pfefferspray besitzen,
hab das hier im Internet gefunden, weiß allerdings nicht ob es aktuell ist.

Sollten sie jedoch der Abwehr von Menschen gewidmet sein, unterliegen Sie dem Waffengesetz in dem Umfang, dass sie als Reizstoffsprühgeräte gewertet werden. Für die gilt, dass sie:

1. als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sein müssen,
2. in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
3. zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung, ein amtliches Prüfzeichen tragen müssen.

Dürfte ich ein Pfefferspray das den oben genannten Bedingungen erfüllt besitzen?

danke für eure Antworten.
 
Pfefferspray mit BKA Zulassungszeichen zur Abwehr gegen Menschen ist ab 14 Jahren zugänglich (§ 3 II WaffG). Ohne BKA Zeichen dürfen sie nicht verwendet werden.

Ich weis aber nicht 100%ig, ob das noch aktuell ist. Frag' im Zweifelsfall mal bei der Polizei nach. Jedes Bundesland hat eine zentrale Anlaufstelle für solchen Fragen.
 
Zumal man Pfefferspray nur in Notwehr gegen Menschen einsetzen darf. Wenn dich jemand also nicht "ernsthaft" attackiert, ist die Anwendung strafbar!
 
Wann Notwehr richtig ist immer so eine Sache.

Ich definiere es vorsichtig:
Wenn jemand versucht mich grundlos anzugreifen, oder Andeutungen macht,
dann denke ist es richtig sich notzuwehren.

Trotzdem, erst reden dann angreifen bzw. Notwehr.
 
§ 3. (1) StBG

Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Zu dem Punkt reden bin ich auch dafür, aber wenn man von jemand nach 4€ gefragt wird und sie ihm halt nicht gibt und dieser jemand einem dann hinterher rennt und grundlos aufs Ohr schlägt...
 
Nur weil du "nein" gesagt hast? Oder haste vieleicht 'ne Spitze gucken lassen? :D

Jedenfalls wäre das ein Grund für's Pfefferspray - man sollte aber bedenken, dass man den "Angreifer" evtl. noch mal in der Stadt sieht, und er u.U. sehr sauer sein könnte. :(
 
Dann haust ihm noch eine Ladung Pfefferspray in die Augen, wenn er dich angreifen will :D
 
Das Pfefferspray ist doch Kindergeburtstag...... da ist das Pfefferspray gegen Tierabwehr wirkungsvoller.
Am besten erst garnicht sowas mit sich führen, das kann dann noch zur weiteren Eskalation beitragen.
 
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