Philips AVR9900 - falsch ausgezeichneter Preis

oskaar

Ensign
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Ein Bekannter hat folgendes Problem und sucht deswegen Rat.

Letzte Woche hat er nach suche auf guenstiger.de seinen Traumreceiver zum Traumpreis bestellt: Einen Philips AVR9900 für 395.- inklusive Versand.
Unverbindliche PE des Herstellers liegt bei €1099.- , und der durchschnittliche Straßenpreis zwischen €640.- und €700.-.

Die Bestellbestätigung kam jedenfalls am selben Tag per email.
Zwei Tage später kam folgendes vom Händler:

"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß für den von Ihnen bestellten Artikel AVR9900 aufgrund eines technischen Fehlers auf unserer Webseite ein falscher Preis angegeben wurde.
Der korrekte Preis des Artikels beträgt 842.-. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler und haben Ihre Bestellung bereits storniert.


Soll er jetzt auf den Verstärker zum bestellten Preis bestehen oder klein beigeben? Anwalt einschalten?
Vielleicht ist er ja nicht der Einzige??
Das Angebot von der inzwischen geänderten Webseite hat er übrigens abgespeichert.
 
Sowas wurde hier schon mehrfach diskutiert -> Fazit: er hat keine Chance, auch nicht mit Hilfe eines Anwalts!
 
Der Kaufvertrag kommt erst mit Versand der Ware zustande, sofern die Agb´s es nicht anders angeben.

Hatte mal das Glück, bei K&M 2 HD 3870X2 von Sapphire (Atomic Limited) zum Preis von je 26,90 € Brutto abzustauben und diese wurden glücklicherweise per Nachnahme versendet, bevor die den Fehler gerafft hatten.

Aber wenn nicht versendet, dann auch keine Chance auf Anfechtbarkeit.
 
Bei Dell ist was ähnlich vorgefallen im Asienraum monitore zum falschen preis angeboten. Per Anwalt haben sie es soweit runterbekommen das jeder person max 2 monitore zu dem Preis bekommt. Also er sollte einfach mal nachfragen.
 
Mit der Bestellung ist noch kein Vertrag zustandegekommen.
Das Angebot war nur eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots" durch den Kunden.
Das hat Dein Kollege dann auch mit seiner Bestellung gemacht.
Das Angebot Deines Kollegen wurde allerdings durch den Händler nicht angenommen.
Somit ist kein Vertrag zustandegekommen.

@ Rommaster:
"Aber wenn nicht versendet, dann auch keine Chance auf Anfechtbarkeit. "
Mit Anfechtbarkeit hat das nichts zu tun, da noch kein Vertrag zustandegekommen ist. Man kann nur Verträge anfechten - und das auch nur in bestimmten Fällen.

@ oskaar:
Wenn Du Deinen Link genau durchliest, wirst Du feststellen, dass meine obige Aussage stimmt.
Bei Quelle kamen nur nicht näher beschriebene besondere Umstände dazu das das Gericht zu der Aussage kam.
Bitte den Link erst mal genau durchlesen.

Zitat:
""Das Gericht legte den Schwerpunkt darauf, dass dadurch, dass der Preis so eingestellt und eine Bestätigung herausgeschickt wurde, ein Vertrag zustande kam und der Versandhändler daran gebunden bleibt"

Auch wenn eine Bestätigung geschickt wurde, kommt hiermit meist noch kein Vertrag zustande.
Die meisten AGB nennen als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Lieferung.

Achtung:
Auch ein erfüllter Vertrag (also Lieferung und Bezahlung) kann im nachhinein bei Feststellung eines Irrtums noch angefochten werden!
 
Er kann darauf bestehen, er kann klagen und entweder spart er 400€ oder bleibt auf den kompletten Gerichtskosten sitzen. 400 € gegen ein paar Tausend €. Ich würde sagen, da ist die Sachlage recht eindeutig.

In dem von dir geposteten Bericht ging es um die besonderen Umstände, dass der Fehler hätte längst bemerkt werden müssen und trotz Wissen des Verkäufers der Verkauf nicht widerrufen wurde.

In den meisten Fällen wird seitdem im Übrigen auf Irrtum bei der Preisauszeichnung hingewiesen. Deshalb würde ich sagen: "Doch kein Glück gehabt."
 
DarkFuzzy schrieb:
Bei Dell ist was ähnlich vorgefallen im Asienraum monitore zum falschen preis angeboten. Per Anwalt haben sie es soweit runterbekommen das jeder person max 2 monitore zu dem Preis bekommt. Also er sollte einfach mal nachfragen.

Der Dell Fall hat überhaupt nichts mit deutschem oder europäischem Recht zu tun.
Dell hat damals Zugeständnisse gemacht, weil man keinen Stress in Asien haben wollte.
Hier ging es aber auch um tausende von Bestellungen. Nicht nur eine Bestellung, wie im obigen Fall.
Also nicht asiatisches und europäisches Recht vermischen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Re)
Ich finds immer traurig sowas zu lesen, da ich selber ich Versandhandel arbeite.
Wie die Geier stürzen sich die Leute auf etwaiige Schnäppchen.

Wenn das sein Traumreceiver ist, sollte er auch den entsprechenden Preis dafür zahlen und nicht Firmen, welche durch irgendwelche Fehler falsche Preise hochgeladen haben, in den Ruin treiben.

Nur so als Beispiel:
Wenn dies ein kleiner Online-Versand ist und 50 Geier auf die Idee kommen, da jeweils zwei dieser Receiver zu kaufen und Ihnen diese im Rechtsstreit zugesprochen würde, wäre das ein Schaden von ca. 30.000€ für den Laden. Der könnte mit ziemlicher Sicherheit dicht machen.

Der Kaufvertrag kommt bei den meisten Onlineverkäufen erst mit dem Erhalt der versendeten Ware zustande und nicht mit dem Klick auf "bestellen" oder der Bestellbestätigung.
 
Maklas schrieb:
Wenn dies ein kleiner Online-Versand ist und 50 Geier auf die Idee kommen, da jeweils zwei dieser Receiver zu kaufen und Ihnen diese im Rechtsstreit zugesprochen würde, wäre das ein Schaden von ca. 30.000€ für den Laden. Der könnte mit ziemlicher Sicherheit dicht machen.

Ich sehe, ein emotionales Thema :)

Nun, da es sich um den ProMarkt handelt, wird mein Bekannter erfahrungsgemäß eher einen Scheiss darauf geben.

Das holen die mit überteuerten Kabeln wieder rein, da mach ich mir gar keine Sorgen.
 
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