Polizei rufen weil Anbieter Reparatur Wahre nicht zurückgibt ..

missi

Lt. Junior Grade
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Vor etwa zwei Monaten habe ich in Berlin nach Mail und Telefonatabsprache meine Hardware zu einem Händler gebracht.

Es geht um ältere Technik .. drei Platinen wurden bei dem Mann abgegeben. Er meinte dass es länger dauern kann bis er das macht.

Aber jetzt sind zwei Moante vergangen .. wenn man nach dem Mann jetzt fragt wird aufgelegt .. Mails werden nicht beantwortet dass ich die Platinen wiederhaben will.. und sonst keine Antwort über das Forum.

Jetzt meine Frage.. wenn ich dahinfahre und nach der Hardware verlange .. und er mich wegschickt mit irgendwelchen Floskeln dass die Platinen nicht da sind oder sowas.. will ich die Polizei rufen.. aber wer zahlt dann den Polizeieinsatz ?

Oder ist der Weg gleich eine Anzeige zu machen besser ? und drauf hoffen dass die Platinen so zu mir zurückfinden ?
 
Schriftliche Fristsetzung per Brief auf Erfüllung oder Rückgabe. Die Polizei hilft dir nicht bei Reperaturaufträgen.
 
Um deine Platinen wieder zu bekommen gibt es nach der schriftlichen Fristzsetzung nur einen Weg: den zivilrechtlichen (in der Regel mit Unterstützung vom Anwalt). Die Polizei ist für das Zivilrecht nicht zuständig, sondern kann dir nur bei dem strafrechtlichem Teil der Geschichte helfen (was hier Bestand hat, müssen dir kluge Juristen sagen).
 
sagen wir mal so, wenn du da im Laden stehst und drohst, die Polizei einzuschalten kann das natürlich doch den nötigen Druck erzeugen zur Herausgabe deines Eigentums ;) Ein Versuch ist es zumindest wert...
 
Klar, zivilrechtlich hilft die Polizei idR nicht weiter. Aber natürlich kann man die Polizei dann einschalten, wenn man strafrechtliche Ansatzpunkte meint geltend machen zu können, beispielsweise Unterschlagung, Betrug etc. Mit derlei Anschuldigungen muss man natürlich extrem vorsichtig umgehen und sie nur dann äußern, wenn es wirklich belastbare Anhaltspunkte dafür gibt.
 
Ohne schriftliche Fristsetzung passiert ja erst mal gar nichts. Dies sollte der erste Schritt sein vor allen anderen. Auch Anzeige wegen Unterschlagung kann man erst machen, wenn man mindestens gemahnt hat.
 
naja wie gesagt die reine Androhung, die Polizei einzuschalten könnte hier schon den gewünschten Effekt auslösen... ein Versuch allemal wert bevor man schriftlich anmahnt und ggfls den zivilrechtlichen Weg einschlagen muss...
 
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