Potenter VPN gesucht

aurum

Imperator Caesar
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Nachdem ja jetzt schon für Streaming abgemahnt wird bin ich auf der Suche nach einem potenten VPN. Kann da jemand einen aus eigener Erfahrung empfehlen? Monatliche Kosten bis 20€ wären akzeptabel ...
 
Hast du eine Quelle worin das beschrieben wird, bisher habe ich nichts dazu gelsen um das Thema streaming.
 
Dazu sag ich nur §44a UrhG. Das ist eigentlich ziemlich eindeutig: Streaming ist eine flüchtige Vervielfältigungshandlung, bedingt durch das verwendete technische Verfahren.
Die werden mit ihren Abmahnungen wohl gepflegt auf die Schnauze fallen.
 
bist du denn so oft auf redtube? ^^

selbst schuld wenn man sich mit so na minderwertigen qualität zufrieden gibt, selbes gilt für kinox und co.
wenn schon dann richtig in 1080p ;)

PS: also ich würd mir genau null sorgen machen, wenn weitere urteile kommen könnte man drüber nachdenken, ich glaube eher an eine erfundene einschüchertungsverscuhsaktion
 
Bin grade auch wieder am überlegen, mir eine VPN zuzulegen..
Nicht direkt wegen dem Ereignis, da man dem gut aus dem weg gehen kann, sollte man wirklich abgemahnt werden (Streaming). Werde wohl wieder IPredator nehmen, hatte damals zmd. keine Probleme mit denen + Preis ist ganz Ok.
3 Monate 19€, 1 Monat glaube 7€ oder so.

Habe mir aber zu diesem Falle 3 Kommentare in einem Textdokument gespeichert, die sich zumindest interessant anhören. Ob das genau so durchstzbar wäre, wenn das ganze wirklich wegen Streaming vor Gericht geht, weiß ich aber nicht.


http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/

stiacrac sagt: 5. Dezember 2013 um 16:23
http://www.thomas-krenn.com/de/wiki/Firefox_Browser_Disk_Cache_anzeigen_und_deaktivieren
Einmal anschauen und danach den Abnahmern gegenüber äußern, dass diese Vorkehrungen auf den besagten Tatrechner bzw. Browsern getroffen worden sind. Ohne Cacheing kein Zwischenspeichern, also keine unerlaubte Vervielfältigung. Damit ungerechte Abmahnung. Mit Gegenabmahnung drohen.


Sheep Dirty sagt: 5. Dezember 2013 um 16:56
Das Betrachten eines Streams ist keine Vertwertungshandlung.
Die Zwischenspeicherung findet nicht in der Öffentlichkeit statt und ist auch nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. Deswegen greift §16 UrhG nicht.


VolkerK sagt: 5. Dezember 2013 um 17:37
Ist RedTube nicht einer der mitbewerber von YouPorn, die also User Generated Contend (bzw. User Uploaded Content) hosten? Selbst die Provider haften erst nach Kenntnis von Urheberrechtsverstößen. Als Konsument ist man da erstmal gutgläubig.
Wenn ich eine hinreichend professionell gemachte Windows-Raubkopie erwerbe, kann ich auch nicht mit mehr als der Einziehung der Raubkopie dafür belangt werden.
Sollte die Forderung der Anwaltskanzlei durch die Instanzen Bestand haben, sucht einfach mal bei Youtube nach “ganzer Film”. Das wird ein Fest für die Kanzleien.
Immerhin sinken die Streitwerte und damit die Umsätze im Vergleich zur Abmahnung eines Seeders in der Tauschbörse dramatisch.
 
bist du denn so oft auf redtube? ^^

Nein. Ich bin in diesem Fall auch nicht betroffen. Schaue aber viele Youtube Videos. Einige davon wurden ohne Genehmigung der Rechteinhaber auf Youtube eingestellt (z.B. Lets Plays). Dafür kann ich nach aktueller Sachlage abgemahnt werden. Darauf habe ich keinen Bock.
 
Da steht aber nur dass es zur einer Abmahnung kam, aber zu keinem Urteil. Also wen juckt das hier? Das ist wieder Panik mache. Die enzigen Leute die wirklich etwas befürchten müssten sind die die noch p2p betreiben.
 
Bei P2P ist auch eine aktive Urheberrechtsverletzung im Gange, schließlich kopiert man permanent und, was viel schwerer wiegt, macht diese Kopie anderen zugänglich. Beides ist beim Streaming nicht gegeben.

Wenn man eine Abmahnung erfolgreich abgeschmettert hat greift übrigens umgehend §97a Abs.4
(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen,...
Aus dem entstehenden Präzedenzfall würden mehr Widersprüche gegen Abmahnungen entstehen -> mehr Schadensersatz, den die Abmahnanwälte leisten müssten... im Idealfall, bis sie zum Sozialfall werden.
 
aurum schrieb:
Nein. Ich bin in diesem Fall auch nicht betroffen. Schaue aber viele Youtube Videos. Einige davon wurden ohne Genehmigung der Rechteinhaber auf Youtube eingestellt (z.B. Lets Plays). Dafür kann ich nach aktueller Sachlage abgemahnt werden. Darauf habe ich keinen Bock.

youtube hat am tag zig milliarden abrufe, glaubst du, dass die das ewig lang speicher, welches video du angesehen hast`ich glaube der verlauf reicht 7 tage zurück
 
youtube hat am tag zig milliarden abrufe, glaubst du, dass die das ewig lang speicher, welches video du angesehen hast

Es reicht bereits, wenn sie es überhaupt speichern.
 
G4merChris schrieb:
youtube hat am tag zig milliarden abrufe, glaubst du, dass die das ewig lang speicher, welches video du angesehen hast`ich glaube der verlauf reicht 7 tage zurück
Mit youtube account ist das wahrscheinlich unendlich was gespeichert wird - erst vor 2 Tagen hab ich mir mal zum spaß meinen verlauf seit bis zurück zu anfang september angeschaut (spez. video gesucht wo ich mich dran erinnert hatte aber keine ahnung hatte was das war).
 
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