Praktikum zum erlange der FH-Reife ohne Berufsgenossenschaft?

Grumpy

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
411
Hallo :)

Ich habe die 2 jährige höhere Berufsfachschule besucht, an der ich meine FH-Reife bestanden habe und somit den Schulischen Teil fertig habe. Nun brauche ich noch ein 6 monatiges Praktikum um den vollwertigen Abschluss zu erhalten. Ich hab zwar eine Stelle gefunden, jedoch ist der Betrieb nicht in der Berufsgenossenschaft angemeldet ( ist aber als Unternehmen Registriert und agiert auch als Unternehmen ). Nun wollte ich fragen, ob ich mein Praktikum dort trotzdem machen kann, um die FH-Reife zu erhalten?!
Hab jetzt keine Lust das zu machen, und am Ende heißt es "Wird nicht anerkannt" -_-.
Vllt noch wichtig:
Bundesland: Hessen
Praktikumvertrag ist gegeben.
Fachrichtung ist genau die aus meiner FH-Reife.

Hoffe hier ist jemand, der sich damit auskennt.

Liebe Grüße

Grumpy

( ACHTUNG! NICHT MIT EINER FOS VERWECHSELN! )
 
nicht in der Berufsgenossenschaft angemeldet
Die Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung, jedes Unternehmen welches Mitarbeiter beschäftigt muss diese Versicherung haben. Unter bestimmten Vorraussetzungen könnte man sich befreien lassen, das geht aber nur wenn einige wichtige Dinge erfüllt werden. (Nebenerwerbsgewerbe, unter 200 Stunden tätig im Jahr, keine gewerblichen Mitarbeiter usw...)
Hat also nichts damit zu tun das Dein Praktikum nicht anerkannt wird, wenn der Betrieb keine Beiträge abführt, bist Du nicht gesetzlich Unfallversichert, was Dir Nachteile bringt wenn Du einen Arbeitsunfall hast. Es kann natürlich sein, der Chef selbst ist befreit, (alle anderen Mitarbeiter sind Selbständig/Freiberuflich oder arbeiten zuwenig Stunden) und möchte die Beiträge für Dich nicht zahlen, die sind nicht gerade niedrig.
 
ahh ok. Also es kann nicht passieren, dass mein Praktikum ( aus diesen Gründen ) nicht anerkannt wird?! Gut.

Ja gut. Das sind meine Fragen wohl beantwortet.

Vielen Dank und Liebe Grüße

Grumpy
 
Die Firma kann Probleme bekommen, wenn sie Dich nicht anmelden.
 
Eine Uni ist doch eine staatliche Einrichtung, dann haftet dieser auch bei Unfällen, genau wie bei einer Schule.

Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 20 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Diese drei Träger sind bundesweit zuständig.
Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den UV-Trägern der öffentlichen Hand sind weitere Fusionen vereinbart bzw. beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern wird.
 
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