Prepaidkarten- Sperrung bei Aufladezyklen>12Monate rechtmäßig?

log11

Captain
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Hallo,

ich habe folgendes Problem mit einer Prepaid Karte von Fyve. Diese ist in meinem Ersatzhandy drin, was überwiegend nur zur Navigation oder im Notfall genutzt wird.
Nun habe ich festgestellt, daß mir fyve die Karte gesperrt hat. Begründung: Innerhlab von 12 Monaten muss eine Aufladung der Karte erfolgen. Ich will aber garnicht aufladen da noch ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Frage: Ist das rechtmäßig? Kann man sich da auf irgend eine Rechtssprechung berufen? Ich find das ein merkwürdiges Geschäftsgebaren und kenne das von keinem anderen Anbieter so.

Danke für Eure Hinweise.
 
Oh doch, das ist meines Wissens nach bei fast allen Anbietern so das man das Guthaben mindestens 1x im Jahr aufladen muss.
 
Nein es ist nicht rechtmäßig. Aber wenn die Karte schon gesperrt bringt dir das wohl auch nichts mehr. Ich glaube im Jahr 2008 kam das Urteil das Prepaid Karten nicht verfallen dürfen. Allerdings ist dies den meisten Anbietern relativ egal :D

Edit: Es muss wohl aber jeder Anbieter einzeln angeklagt werden. Das ist anscheinend bei Five noch nicht passiert. Hier der Link: Klick

Edit2: Okay ich hätte es selbst nochmal lesen sollen, das Guthaben darf nicht verfallen... die Karte darf aber schon ablaufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich vermute das können sie machen, aber auf jeden Fall müssen sie dir dann dein Restguthaben auszahlen, dazu gibts Urteile.
Lass dich doch auszahlen und wechsel zu einem Kundenfreundlicheren Pre-Paid Anbieter.
 
homerpower schrieb:
Nein es ist nicht rechtmäßig. Aber wenn die Karte schon gesperrt bringt dir das wohl auch nichts mehr. Ich glaube im Jahr 2008 kam das Urteil das Prepaid Karten nicht verfallen dürfen. Allerdings ist dies den meisten Anbietern relativ egal :D

Edit: Es muss wohl aber jeder Anbieter einzeln angeklagt werden. Das ist anscheinend bei Five noch nicht passiert. Hier der Link: Klick

Ich glaube es ging eher darum, dass Guthaben (welches noch nicht aufs Handy gebucht wurde) länger als ein Jahr gelten muss und nicht verfällt.

Wenn Du bei VDF zB deine Prepaid Nummer 3 Monate garnicht nutzt, wird sie auch abgeschalten.
 
Das ist rechtens. Rechtlich gesehen ist Prepaid auch ein Vertrag, nur ohne Laufzeit oder Grundgebühr. Den Vertrag kann Fyve kündigen. Und das tun sie nach 12 Monaten Nichtbenutzung per SMS. Nach weiteren drei Monaten ist die Karte gesperrt. Das Guthaben darf nicht verfallen, man kann es sich daher auszahlen lassen.

Übrigens hätte ein Gespräch oder eine SMS gereicht, damit die Karte nicht verfällt. Wurde die Kündigungs-SMS übersehen? Melde dich über "MyFyve" bei Fyve und lass die Karte reaktivieren.

https://www.facebook.com/FYVEde/posts/258994940778711
http://www.fyve.de/pages/faq?id=13

Edit: Immer gleich mit Rechtssprechung, Anklage und sonst was für Klopper kommen. Ist doch alles nicht so schlimm.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Anfrage hat fyve sofort reagiert und die Karte ist wieder freigeschaltet. Das Guthaben von ca. 11€ war dann wieder abrufbar.
Jedoch wurde mir bei der Freischaltung gleich mitgeteilt, daß ich innerhalb von ein paar Tagen aufladen müsste, sonst würde die Karte gleich wieder gesperrt. Das ist für mich als Notfallhandy natürlich so nicht praktikabel.
 
Arcturus schrieb:
... und wechsel zu einem Kundenfreundlicheren Pre-Paid Anbieter.

Vodafone kannste aber vergessen. Die schulden mir noch Geld wg. einer gesperrten Karte bzw. abgeschalteten Karte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde meine "ersatz" Vodafone Prepaid Karte schon zig mal gesperrt (wegen nicht Nutzung)

jedesmal reichte ein Anruf, und die karte wurde wieder aktiviert (das Guthaben war noch vorhanden)
 
@ByteFax, damit könnte ich ja leben wenn man dann 1Jahr wieder Ruhe hat. Aber nicht daß man zur "Zwangsaufladung" verdonnert wird obwohl noch ausreichend Guthaben vorhanden ist.
 
Vielleicht gibt es ja einen Anbieter bei welchen man 50 Cent oder 1 € aufladen kann (Vielleicht per Überweisung). Das wäre dann auch eine Lösung für ein Notfall Handy...
 
@homerpower, ja......vielleicht. Bin für Vorschläge dankbar. ;)
 
log11 schrieb:
@ByteFax, damit könnte ich ja leben wenn man dann 1Jahr wieder Ruhe hat. Aber nicht daß man zur "Zwangsaufladung" verdonnert wird obwohl noch ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Ich weis natürlich nicht wie fyve das handhabt, bei Vodafone musste ich nichts aufladen
 
Das ist rechtmässig!
Oder besser gesagt ein Schlupfloch das unsere Politiker bewußt oder unbewußt offen gelassen haben.
Zumindest wird nichts dagegen unternommen,da dass jeder Prepaid Mobil Provider macht.

In der Praxis sieht das so aus.
Da Guthaben per Gesetzt nicht mehr verfallen darf,legen die Provider es still bzw. verlangen von dem Kunden eine Reaktivierung.
Das bedeutet das man für jedes aufladen eine gewisse Verbrauchszeit hat,oft geht die mit dem Aufladehöhe einherr.
Bei 15 Euro sind es in der Regel 12 Monate,erreichbar ist man glaub 15 Monate.
Spätestens wenn diese Zeit verstrichen ist, sollte man neues Geld Aufladen um das alte zu reaktivieren.
Das Geld verfällt in diesem Fall nicht,sondern stand einem nur nicht mehr zu Verfügung.
Beim Neuaufladen kann man dann über wieder über den Gesammtbetrag verfügen - also Alt + Neu.


Komplizierter wird es wenn die Karte schon komplett gesperrt wurde,weiil man zu lange gewartet hat.
Das Guthaben darf zwar per Gesetzt nicht mehr verfallen,aber damit telefonieren kann man dann nicht mehr.

In diesem Fall hast du das Recht Dir Dein Guthaben rausbezahlen zu lassen,falls Deine Karte schon komplett gesperrt wurde und eine Reaktivierung nicht mehr möglich ist,weil der Provider die Nummer quasi schon aus dem System genommen hat.

Hier fängt die Schwierigkeit alleedings erst an.
Manche Anbieter verlangen für den Verwaltungsaufwand Geld, ja es soll sogar welche geben die verlangen das Du die Sim Karte an den Provider zurücksenden sollst,da diese Ihr Eigentum ist.
Oft verschlingen solche Gebühren das Restguthaben.
Auch wenn diese in einem angemessenen Rahmen stattfinden muß,wie irgendein Gericht mal festgestellt hat,wo ein Kunde gegen Wucher Gebühren geklagt hat.

Ich hab auch schon von Fällen gehört,bei denen die eingesendete Sim plötzlich auf dem Postweg verschwunden sein soll und der Anbieter für diesen Verlust 20 Euro berechnet haben soll.

Aus diesem Grund würde ich es erst gar nicht mehr darauf ankommen lassen.
Bei mir sammelt sich auch mein Guthaben von Jahr zu Jahr an.
Ich hab jetzt ca 43 Euro drauf.Ich telefonier auch eher selten.
Vielleicht machh ich irgendwann mal eine Internet Flat,das ich das Guthaben auch mal wieder abbauen kann.
 
@hardstyler: Es dürfen keine Gebühren verlangt werden. Es ist der Betrag auszuzahlen. Sollte es dennoch bei manchen Anbietern solche Spinner geben, so kontaktiert man einfach die nächste Verbraucherzentrale.

lg
fire
 
Wenn Provider Ihr Eigentum die Sim Karten zurückverlangen und der Kunde dem nicht nachkommt.
Dürfen Provider dies theoretisch in Rechnung stellen.
Macht vielleicht nicht jeder,aber mit welcher Begründung will man dagegen vorgehen?

Wenn Guthaben überwießen werden muß, ensteht ein gewisser Verwaltungsaufwand,für den Gebühren verlangt werden darf.
Bei einer Bank ist das nicht anders.
Ich hab zum Beispiel früher sehr viele Sparbücher gehabt bei denen aber nicht viel drauf war.
Da sich solche kleinen Sparbücher für Banken nicht lohnen und auch die Zinsen mittlerweile auch für den Kunden nichts bringen, schreiben Banken solche Kunden oft an.
Mir hat man bei einer Volksbank angedoht ich solle vorbeikommen und meine Sparbuch auflösen,ansonsten hätte dass die Bank selber gemacht und dabei das gesammte Geld behalten,was immerhin ca 23 Euro war.
Begründung der Bank der Verwaltungsaufwand würde die kosten auffressen.
Bei der Kreissparkasse ist das sogar passiert,plötzlich war mein Sparbuch nicht mehr im Online Banking drin,es wurde aufgelöst Guthaben von 3,xx wurden als Verwaltungsaufwand eingezogen.

Geh da mal wegen sowas vor Gericht.
Wie gesagt ein Gerichtsurteil,bei einem Handy Kunde besagte das die Provider anfallende Kosten berechnen dürfen,diese dürfen dem tatsächlichen Aufwand aber nicht überschreiten.
In diesem Fall hat der Kunde mehr oder weniger Recht bekommen,weil das Gericht die verlangte Gebühren als zu hoch und nicht nachvollziehbar angesehen hatte.
Leider kann ich Dir jetzt keine Quelle mehr nennen,sonst könntest Du diesen Fall selber nachlesen.


Ist ja aber auch nichts neues,dass man heutzutage wegen jedem Scheiß Verwaltungsgebühren verlanngt.

Als wir von der Telekom endlich weg sind,hatte diese uns für irgendein Verwaltungsprozedere etwas um 6 Euro "Auslösegebühr" berechnet
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, der rosa Riese ist ja nicht gerade bekannt für seien Servicefreundlichkeit - aber die habe es geschafft, dass meine Prepaid Karte nicht mehr nach 12 Monaten zwangsdeaktiviert wird. Allerdings war ein Besuch im Haupt T - Punkt in Leipzig dazu nötig.

Da ich aber gerade sowieso in der Nähe war...

Die sind zwar langsam, aber sowas haben die bei mir hinbekommen.
 
@firexs
Der Verbraucherschutz leitet beschwerden bestenfalls weiter,aber auch nur wenn eine gewisse Masse an Beschwerden zu einem gewissen öffentlichen Druck führen.

Der Verbraucherschutz verhilft dem einzelen aber nicht zum Recht.
Er kann für den Einzelen aber zum Beispiel keine Klagen führen,die muß man schon selber einreichen.
Bestenfalls gibt er Tips wie man sich verhalten kann.
Die dürften dem Verbraucher aber oft nichts nützen.
Wenn man nicht Rechtschutzversichert ist,braucht man sich erst gar nicht die Mühe machen und bei solchen Kleinstbeträgen den Anwalt aufzusuchen.
Denn diese Kosten würden bei weitem den Schaden übertreffen.


Naja, der rosa Riese ist ja nich gerade bekannt für seien Servicefreundlichkeit
Jap da kann ich ein Lied davon singen.
Als wir zu 1und1 gewechselt sind,konnte bei 1und1 bei angeblich erneuter Überprüfung doch keine Komplett Flat geschaltet werden.Dabei war gerade das für mich wichtig alles aus einer Hand zu haben.
Man versprach uns aber für die Übergangszeit die kosten für die Telefonleitung zu erstatten,was 1und1 auch jeden Monat gemacht hat.
Das Problem dass die Telekom urplötlich von uns für die Leitung anstatt für die 17,xx Leitungsgebühr 22,xx Euro verlangt hatte.Und da 1und1 uns nur für die Basis Telefonleitung, die 17,xx gekostet hatte, das Geld erstattet haben,habe ich bei der Telekom angerufen und gefragt warum wir plötzlich mehr für die Leitung bezahlen müssen.
Daraufhin wollte man mir weiß machen das diese Tarifumstellung zu meinen gunsten gewählt wurde.
Ich könnte mit diesem Tarif 120 min gratis im Monat telefonieren.
Ich hab dann verzweifelt versucht er Frau zu erklären,dass wir bei 1und1 eine Telefon Flat haben und dies nicht benötigen.
Auf meine bitte dies Rückgängig zu machen kam erst mal "das geht nicht"
Darraufhin wollte ich Ihre Chefin sprechen.Diese hat mir dann als ich nicht Kleinbei gegeben und eine Stornierung verlangt habe,da ich diesen Vertrag nie beantrag habtte, versprochen das sie das Rückgängig machen würde.
Danach beliefen sich die Kosten auch tatsächlich wieder auf 17,xx Euro

Irgendwann war ein kompletter Wechsel zu 1und1 technisch möglich,bei meinem Kumpel (selber Ort) hat es geklappt - bloß bei uns natürlich nicht.Mein Kumpel hat im Zuge der Best Price Garantie von 1und1 sogar noch 5 Euro Ermässigung bekommen,weil der Preis der Komplett Flat mittlerweile gesenkt wurde.
Natürlich wollten wir auch von der Ermässigung profitieren - die galt aber nur für die Komplett Flat und nicht für die Regio die wir theoretisch wegen obigen Umstand hatten.
Ich hab natürlich argumentiert das wir eine Komplett Flat gebucht haben und ich für die nachträgliche Einschränkung,was ein Zugeständis unser war (Kündigungsrecht) nichts dasfür kann.

1und1 sagte ich solle einfach manuel im Kundenaccount umstellen und dann würde ich auch weniger zahlen.
Das Problem bei mir kam immer "nicht möglich"
Nach ewigen hin und her,hat 1und1 endlich gesagt was der Grund dafür war.
"Der Grund das wir keinen Tarifwechsel in die Komplett Flat machen können ist,das Sie noch eine bestehenden Vertarg mit der Telekom haben.

Hä - wie bitte?
Dann wieder bei der Telkom angerufen,was das soll.
Ein ziemlich unfreundlicher Mitarbeiter hat mir dann mitgeteilt,das ich angeblich einen neuen Tarif gewählt hätte,der eine Laufzeit von 12 Monaten hat.
Ich hab versucht Ihm den Umstand zu erklären,dass ich nichts gebucht habe sondern eine Von der Telekom eigenmächtige Tarifumstellung widersprochen habe.
Er nur: "Wir haben Beweisse"
Ich:"Was für Beweisse?"
Er."Das Telefongespräch wurde aufgezeichnet".
Ich:"Dann spielen Sie mir den beweis vor,ich bin mir meiner Sicher das ich nicht beantragt habe sondern etwas Widersprochen habe."
Er:"Da hat erkeinen Zugriff daruf".
Ich:"Dann gibt es auch keinen Beweiss,außerdem dürfen Sie die Gespräche nicht ohne mein Einverständnis aufzeichnen.Und unterschrieben habe ich auch nichts"

Er:"Die mündliche Absprache sei auch rechtsgültig und wir haben Ihnen die Tarifumstellung auch schriftlich zugesandt".

Ich:" Außer Rechnungen haben wir von Ihnen nichts schriftlich bekommen.
Er."Auf der Rechnung steht der Tarifname ja auch drauf"
Ich:"Woher soll ich wissen,was Ihre Namen bedeuten,außerdem entspricht der Name ja auch dem Tarif den wir urspünglich hatten und nicht dessen Sie uns ungefragt umgestellt haben".

Er:"Da kann ich jetzt auch nichts daran ändern,schönen Tag noch"

Also Kundenfreundlichkeit ist das nicht,wenn die Telekom immer damit argumenriert das Ihre teureren Gebühren auch auf Qualität beruhen.
Kundenservice scheint bei der Telekom aber nicht dazu zugehören.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn der Streitwert 1Eur ist... dann halte artig den Hintern hin, sei ein braver unmündiger Bürger.

siehe dazu: http://openjur.de/u/114632.html

Das Guthaben ist auszuzahlen und 'Branchenüblich' ist unwirksam, daher wäre auch jedwede Gebühr unwirksam. Wenn der Anbieter auf seine SIM Karte besteht, einfach in dem Laden abgeben und sich schriftlich bestätigen lassen.

Und das die Verbraucherschutz-Ämter keine Gerichtsverhandlungen führen ist klar, aber gerade eine derartige Institution verhilft dem einzelnen schneller zum Erfolg, anstatt eine Gerichtsschlacht zu führen.

Und wie aus dem Link ersichtlich, kann ein Popel-Prepaid-Betrag schnell ein 6.000EUR Streitwert verursachen.

Und das eine Bank ohne Probleme für jeden Furz Gebühren verlangt und damit durchkommt liegt eher an dem Lobby-Schutz, der quasi weltweit agiert, wie man in den letzten 10 Jahren sehen konnte.

lg
fire
 
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