Privaten PC absetzen - wie genaues Vorgehen und speziell "Beweispflicht"

p4z1f1st

Commander
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Hi Leute,


Ich plane aktuell mir einen neuen Laptop bzw. PC zuzulegen und möchte den dann auch steuerlich absetzen.

Da das jedoch für mich das erste mal wäre (PC von der Steuer absetzen - habe seit 2010 keinen neuen PC mehr geholt und bin Anfang 2011 nach dem Studium in die Arbeitswelt eingetreten), habe ich hierzu ein paar Fragen.

Den Rechner werde ich bezüglich der Arbeit für simple Email-Beantwortung (über Remote-Verbindung zum Firmen-Rechner) und ähnliches nutzen.
Vor-Formulierung von Kundenbriefen, bearbeiten von Exceltabellen, PDFs, ELCAD, Bearbeitung innerhalb anderer spezieller Engineering-Tools etcpp..

Die erste Frage ist, ob es ein "Kriterium" für die Art des PCs gibt.
Praktisch gesprochen: Kann ich mir den PC klassisch selbst zusammenstellen oder ist das dem Fiskus schon zu "shady" und die möchten nur, dass man einen Fertig-PC / Laptop holt?

Mir stellt sich aber dann die Frage, wie ich dem Fiskus die "Standard-Büroarbeit" beweisen soll?
Screenshots von Emails, Exceltabellen und ELCAD sind ja völliger Käse... denke ich mir zumindest [IMG]https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/noahnung.gif[/IMG]


Hoffe, jemand kann mir da ein wenig Erfahrungswerte geben [IMG]https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/smiley.gif[/IMG]

Gruß
p4z1



Edith:

Und kann mir mal einer mit einem Rechenbeispiel erklären, was das am Ende wirklich bedeutet?
Sprich, was genau erhalte ich vom Fiskus denn zurück?
Auf die 3 Jahre / 36 Monate gesehen tatsächlich 50% des KAUFPREISES?... oder 50% der beim Kauf erbrachten MEHRWERTSTEUER?

Da ich ein 08/15-Arbeitnehmer mit keinerlei "Sonder-Themen" bin, habe ich mich bei der Steuererklärung nie mit mehr als der Pendlerpauschale auseinandersetzen müssen und bin bei solchen Steuer-Themen recht hilflos [IMG]https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/embarassed.gif[/IMG]

Hier zum Beispiel:
https://taxfix.de/anleitungen/computer-absetzen/

833 EUR Brutto-Preis.

Bei 90%-Absetzung wären das meiner Berechnung nach insgesamt 749,70 EUR, verteilt auf 36 Monate dann 20,825 EUR pro Monat.
Jedoch kommen die beim Rechnen auf 23,14 EUR im Monat [IMG]https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/noahnung.gif[/IMG]

Aus dem Rechenbeispiel werde ich nicht wirklich schlau... auch ist da für mich nicht ganz ersichtlich, was diese Werte darstellen? Die tatsächliche jährliche Rückzahlung?


Edith 2:

Ah Moment, die 23,14 EUR sind einfach der Gesamtbetrag (833 EUR) auf die 36 Monate verteilt... Und was passiert nun mit diesen 277,67 EUR pro Jahr? Dieser Betrag ist dann tatsächlich bei der Steuer absetzbar?
 
Also solange du eh nicht die Werbungskostenpauschale von 1.000€ pro Jahr knackst, also auch der Anschaffungspreis des PCs darunter liegt, solange kannst du einfach die Werbungskostenpauschale ansetzen und fertig ist.

Erst wenn der PC über 1.000€ kostet oder du mit PC über 1.000€ liegst, musst du diesen überhaupt einreichen.

Bei 833€ Brutto liegst du ja aktuell noch drunter, wie hoch kommst du mit der Pendlerpauschale?
 
Wenn der PC 833€ kostet, dann kannst du pro Jahr 277€ von der Steuer absetzen. Du bekommst also bezahlte Steuern und Sozialverischerungen für Einnahmen in Höhe von 277€ zurückerstattet und das drei Jahre in Folge (jedes Jahr neu einreichen!).

Du musst hier gar nichts beweisen, sende die Rechnung mit ein und gebe in der Erklärung "ELCAD Development" an - mehr wollen die gar nicht wissen. Mein i9 7900X ist auch ein "Virtualization Processor", das ist technisch gesehen durchaus korrekt, weil darauf lasse ich meine Labs laufen, wenn ich mich für eine neue Prüfung vorbereite. Und eine Grafikkarte zur Bildausgabe braucht man auch und nur eine GTX-1080 liefert hier eine geeignete Performance für meine 3D CAD Weiterbildungen :daumen: , daher ist diese eine "CAD Acceleration Card for CAD Applications". Am besten in Englisch und möglichst fachchinesisch formulieren, dann gibts weniger blöde Rückfragen
 
Die 833€ waren nur ein Beispiel aus dem Link.
Aber was hat es dann mit diesen 50% Absetzbarkeit bzw. "bis zu 90% absetzbar" auf sich?
Die tauchen im Rechenbeispiel gar nicht auf - 277€ von 833€ wären ja "100%" vom Betrag auf 36 Monate verteilt, obwohl im Beispiel davon ausgegangen wird, dass der Besitzer den PC zu 90% beruflich nutzt :confused_alt:

@ _killy_ / Stunrise: Ich lande ziemlich sicher über 1.000€ - ein anständiger Laptop fängt eh bei 800-900€ an.

@ _killy_: Habe die Werte aktuell nicht im Kopf, aber mein Arbeitsplatz ist 49km von Zuhause weg. Da kommt also schon allein durch die Pendlerpauschale etwas zusammen.

@ Stunrise: Aber gut, dann habe ich es zumindest verstanden, dass die angegebenen 277€ der tatsächliche Betrag ist, der bei der Steuerrückzahlung zusätzlich gutgeschrieben wird.
Und einfach Rechnung einschicken samt Anwendungsbereich nennen reicht wirklich? :freak:
 
@DenMCX

Gut, ansonsten wirklich einfach die Rechnung einreichen und Job benennen. Ist ein Arbeitsmittel und solange du nicht jedes Jahr ein kaufst sollte es in Ordnung gehen. (hatte mit meinen Laptops nie Probleme)

Ansonsten kannst du dann die 277€ p.a. ansetzen, davon bekommst du dann entsprechend deiner Steuerquote anteilig Geld zurück. (20%, 30% ... )
 
Also genau genommen darfst du nur die Hardware absetzen, die dafür nötig ist und dann, wenn er auch noch privat genutzt wird, anteilig entsprechend der tatsächlichen Nutzung. Alles andere ist an sich Steuerbetrug.

Ansonsten hat killy alles relevante gesagt. Ob man eine theoretische Steuerhinterziehung begehen will für diesen "Gewinn" muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich hoffe ja immer noch, dass die Finanzämter da irgendwann maln Riegel vorschieben sodass eindeutige Zockerhardware wie ne 1080 nicht mal eben als Arbeitsgerät abgeschrieben werden kann...
 
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Mustis schrieb:
Ich hoffe ja immer noch, dass die Finanzämter da irgendwann maln Riegel vorschieben sodass eindeutige Zockerhardware wie ne 1080 nicht mal eben als Arbeitsgerät abgeschrieben werden kann...

Gibt durchaus beruflich genutzte Software die von einer 1080 extrem profitiert und die sich ohne mindestens 1060 quasi garnicht produktiv nutzen lässt.
 
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