Probearbeiten Vertrag - Noch angestellt

N_O_K_I_A

Commander
Registriert
Jan. 2007
Beiträge
2.116
Moin moin,

meine Frau hat ihr aktuelles Arbeitsverhältnis gekündigt.
Im Moment hat sie Resturlaub bis die Kündigungsfrist abläuft. Also wie üblich.
Nun hatte sie schon ein Vorstellungsgespräch in einer einer anderen Firma und wurde zum Probearbeiten eingeladen für 1, 2 Tage. Soweit ich weiß, wird auch für ein Probearbeiten ein "einfacher" Vertrag benötigt, da es sonst als Schwarzarbeit ausgelegt werden kann bzw. wenn etwas passiert, es alles versicherungstechnisch geklärt ist - Für sie und auch für den Betrieb.
Kann es da (rechtliche etc.) Probleme geben, wenn man im noch bestehenden Arbeitsverhältnis einen "Probe-Arbeitsvertrag" abschließt?
Nebenbedingung: Der NOCH-Arbeitgeber wird von sich aus zu 100% KEINE Steine in den Weg legen.
 
Nun, wenn Deine Frau unentgeltlich für den neuen Arbeitgeber arbeitet, sozusagen als Werbemaßnahme, um Ihre Qualifikation für Bewerbung zu untermauern, dann wäre das keine Schwarzarbeit und auch nix Verbotenes. Kranken- und sozialversichert wäre Sie in dieser Zeit weiter durch das noch bestehende Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber; unfallversichert wäre sie automatisch über den möglicherweise künftigen Arbeitgeber und dessen Berufsgenossenschaft.

Also, gemeinhin kein Problem.

Wenn sie aber etwas vom Probearbeitgeber bezahlt bekommt, muss der sie natürlich auch offiziell abrechnen, am besten über ein Nebenbeschäftigungsverhältnis als geringfügiges oder als kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis - bei letzterem würden keine Abgaben anfallen, dafür müsste aber eine Lohnsteuer nach Klasse 5 oder 6 abgeführt werden, die bei der Steuererklärung zum Jahresende wieder ausgeglichen würde.

Natürlich besteht das Probearbeitsverhältnis auf Grund der zwischen Arbeitgeber und Probantin getroffenen gegenseitigen Absprachen , die eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien darstellt, die man mit anderen Worten als Arbeitsvertrag bezeichnet; ein Arbeitsvertrag muss nämlich nicht schriftlich geschlossen werden, sondern der ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen und tatsächlichem konkludentem Handeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die superschnelle, ausführliche Antwort! :)
 
Dieses "Probearbeiten" ist eine Unsitte, zum Glück unterbindet das zumindest die Agentur bei Arbeitslosen.
 
Was soll daran unsittlich sein ? Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt das zumindest eine grobe Möglichkeit einmal auszuloten, ob man zusammen passt !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des direkten Vorposter entfernt)
Dafür ist die Probezeit da und vorher ein Vorstellungsgespräch, Einstellungstest, Arbeitszeugnisse und Lebenslauf, ... ;)
 
.... damit ist immer noch nicht klar, was an einer Probearbeit unsittlich sein soll ! Wenn Du ein Auto kaufst, willst Du ja schließlich auch eine Probefahrt machen und verläßst Dich nicht nur auf die Werbung, den Fahrzeugbrief und die technische Datenbeschreibung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Und auch da gibt es genug Leute die so eine Probefahrt, gerne auch mal bei teureren Autos, ausnutzen.

Beantworte doch mal die Frage wofür Probearbeiten wenn es die Probezeit gibt
 
Eben. Und oft ist die Einarbeitung so lange das man in den paar Tagen nicht viel sehen kann.
Und in meinem Betrieb darf man ohne Schulung und Einweisung nichts machen nicht mal den Bereich betreten.

Es mag zwar legal sein aber es sieht halt doof aus wenn die FKS mal kommt und feststellt das jemand mitmischt der nicht auf der Personalliste steht..

Und beim Probe arbeiten wird genauso geschönt wie sonst auch also sinnlos.

Dafür gibt es nun mal die Probezeit.
 
Vor allem ist es für mich als Bewerber sinnvoll, mal hineinzuschnuppern und mir anzusehen, in welcher Umgebung und für welche Arbeiten ich mich da interessieren soll und vor allem ist mir das Gespräch mit möglicherweisen künfigen Kollegen wertvoll, weil ich von denen am authentischsten erfahren kann, was in der neuen Firma so abläuft.
 
Dafür gibt es die Probezeit. Und die Agentur verbietet es auch zum Glück.

In meiner alten Firma hat auch mal jemand Probearbeiten gemacht. Ausgerutscht - Trümmerbruch für immer in seinem Beruf arbeitsunfähig. Der hatte einen jahrelangen Rechtsstreit, den ganz so einfach ist es nicht immer.
 
@de la cruz meine Frage ingorierst du einfach gekonnt oder, während wir hier auf deine Argumente ständig eingehen... naja, bleib halt bei deiner Meinung und wir bei unserer..
 
Welch ein Unsinn ! Warum soll ich mich schon auf ein Probearbeitsverhältnisfestlegen, insbesondere wie vorliegend, wo im Moment noch das alte Arbeitsverhältnis besteht, , wenn ich erst mal nur in ein möglicherweise neues Unternehmen kurz hineinschnuppern will ?!

Und noch größerer Unsinn und ein wirklich blödes Argument ist das mit dem Trümmerbruch ! Egal wo der passiert, bei solchen Dingen gibt es meist lange Auseinadersetzungen mit den Berufsgenossenschaften ! Die zahlen selten mal freiwillig ! Und es ist schon völlig absurd, so ein Argument einfach in den Raum zu schmeißen und eine konkrete Behauptung darauf zu basieren, ohne dass dafür die speziellen Einzelheiten auch genannt werden !

Was soll das ? Müssen wir heute wegen jedem und allem staatlich bevormundet werden, damit wir ja keine eigenen Entscheidungen mehr zu treffen brauchen ! Jippi juche ! Big Brother läßt grüßen ! Zurück in die DDR !
 
Der einzige der Unsinn redet bist du! Wie bitte soll ich bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis woanders probearbeiten (wenn du schon damit ankommst, dass dies mit der Probezeit nicht klappt...)? Hineinschnuppern kann ich genau so mit der Probezeit. Beide Seiten haben ein schönes Kündigungsrecht. Der einzige Unterschied besteht einfach darin, dass bei einer Festanstellung der Arbeitnehmer nicht ausgebeutet werden kann, der Arbeitgeber aber immer noch den Vorteil hat, den Arbeitnehmer ohne Gründe kündigen zu können, wenn bspw. die Zusammenarbeit nicht passt.

Probezeit ist einfach das einzig vernünftige womit Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren!

Wenn man nach deiner dämlichen Argumentation geht, wieso der Staat denn alles reglementiert, dann müsste man das auf alles ausweiten... Ordnungen, Gesetze, whatever... es gäbe keine Patente. Ideen können so nicht gefördert werden. Und und und... hunderttausende Beispiele kann ich so bringen. Es muss zwar ein gesundes Maß an Reglementierung geben, aber bitte de la cruz, es kann doch nicht dein Ernst sein dass du das Beispiel der DDR in Bezug auf Probezeit bringst. Das ist sowas von lächerlich!!!
 
Berufsgenossenschafte

Im konrekten Fall waren es 2 unterschiedliche BGs.

Probearbeiten ist so sinnlos wie ein Kropf.

In vielen Bereichen kannst du gar nicht mal das machen, was du später machst. (Servicetechniker z.B.) und das "reinschnuppern" hält bloß die Kollegen von der Arbeit ab.

Ja, ich habe auch mal "Probearbeiten" gemacht, als ich noch an den Sinn glaube, 1x. Mangels Schulungen war ich in einem völlig anderen Bereich, brachte genau gar nix.
 
DubZ schrieb:
Und auch da gibt es genug Leute die so eine Probefahrt, gerne auch mal bei teureren Autos, ausnutzen.

Beantworte doch mal die Frage wofür Probearbeiten wenn es die Probezeit gibt

Eine Kündigung, auch in der Probezeit, muss im Lebenslauf angegeben werden. Probearbeiten nicht.

Für den Arbeitgeber ist eine Kündigung nach Einstellung mit erheblichem Aufwand verbunden. Probearbeit nicht.
 
Ist es in D nicht üblich, dass man innerhalb der ersten Wochen (höchstens 1 Monat - wie lange genau ist im Kollektivvertrag geregelt) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann und als Arbeitnehmer genauso einfach aufhören kann?

Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, muss meist eine Probezeit absolvieren. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aufgelöst werden. Es muss auch kein Grund für die Auflösung angegeben werden.
 
Wenn eine Probezeit vereinbart ist (max. 6 Monate mit verkürzter Kündigungsfrist), ja. Aber der Arbeitnehmer muss dann trotzdem intern und extern angemeldet werden etc.
 
Das an-/abmelden eines Arbeitnehmers ist nun wirklich kein *erheblicher* Aufwand...
 
Naja, der AG muss auch die Stelle neu ausschreiben und Bewerbungsgespräche führen. Die Stelle ist ja dann auch weiterhin unbesetzt und die Mehrarbeit muss durch Überstunde, etc. aufgefangen werden. Es bietet sicher ausreichend Vorteile für den Arbeitgeber.

Besonders im Handwerk sehe ich hier auch große Vorteile für den Arbeitnehmer, da sich die Betriebe doch sehr unterscheiden und man sehr schnell einen Eindruck gewinnen kann wie der Betrieb arbeitet und ob das für einen etwas ist.
 
Zurück
Oben