Problem mit den Einkommensteuer !

Allrounder41

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Hallo,
Grad mein Post geleernt,und schon wieder will das Finanzamt 183,50 € für "Einkommensteuer".
Normalerweise kostet es 182,00 doch noch ein Säumniszuschlag von 1,50 € ,obwohl ich zuvor garkeine Rechnung bekommen habe.
Nun zur eigentlichen Frage.
Wie wird Einkommensteuer berechnet und wie oft muss ich dass im Jahr zahlen ?
Auf dem Blatt steht Zeitraum : 2.Vj.11
Mir reicht es langsamn von den Einkommensteuer !
Habe ein Bruttoeinkommen von 2400 € im Monat,Netto ca 1900 €, wenn das wichtig ist !

Bitte um eine logische und hilfreiche Info . Würde eigentlich beim Finanzamt anrufen aber die haben schon geschlossen, und ich wollte mir schonmal Informationen beschaffen,wenn ich morgen anrufe.
MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
marcol1979 schrieb:
Ist doch noch wenig das von 2400,- nur 500,- weggehen.
Wenn ich bei mir schaue bleiben von 2300,- nur so 1500,- über, Lohnsteuerklasse 1 halt. :D

Joah wäre möglich, dass er nicht Lohnsteuerklasse 1 ist.
 
Also mit dem Wikipedia kann ich nicht viel anfangen.
Und wie oft muss man das zahlen ? Einmal im Jahr ? Oder ist das auch verschieden von Person zu Person ?
 
Na Lohnsteuer/Einkommenssteuer musst du jedesmal zahlen wenn du Lohn/Gehalt bekommst.
Optimalerweise wird das natürlich automatisch abgezogen :)

Und einmal pro Jahr darfst du ne Steuerabrechnung machen.
Mit Glück bekommste wieder was zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lohnsteuer zahlt man monatlich, sollte auf deinem Lohnschein stehen.
 
Und wieso muss ich dann 182 € zahlen ?
Wird dass auf ein Jahr hochgerechnet ?
Und wenn ja,wieso steht dann auf dem Blatt von Finanazmt "Zeitraum : 2.VJ.11" ?
 
Ähm, mal nichts für ungut aber erst mal wäre es hilfreich zu wissen was du machst und stellt sich mir die Frage wie man noch nie was von Lohnsteuer gehört haben kann. Du kriegst doch sicherlich jeden Monat eine Lohnbescheinigung, da steht das drauf. Du zahlst natürlich JEDEN MONAT automatisch Lohnsteuer. Deshalb hast du ja unter anderem netto weniger und wenn das aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht auf gesamte Jahr gesehen stimmt, bezahlst du halt nach oder kriegst einer Erstattung. Da gibt es verschiedene Kriterien. Aber ganz ehrlich: Selbst bei LSK 1 erscheint mir Abzug von gerade mal 500€ sehr wenig. Kommt mir suspekt vor. Gefühlsmäßig würde ich denken, dass du noch mehr nachzahlen müsstest.
 
"Zeitraum : 2.VJ.11"

Das heißt vermutlich 2. Vierteljahr. Da würde ich davon ausgehen, dass du das 4 mal im Jahr zahlen musst. Vielleicht stimmt mit deinen Angaben was nicht, so dass die monatlichen Abgaben zu niedrig sind.
 
Verheirater und 2 Kinder habe ich ..
4x im Jahr 150 € ?
Das sind im Jahr 600 € ?
Wollen die mich verarschen ?
 
Mal was anderes.

Wieso rufst du nicht einfach aufm Finanzamt an?
Die Leute da sind dir sicherlich gerne behilflich.
Und du erhältst die Info aus erster Hand.


€dit: Sorry, letzten Satz in #1 nicht gelesen ....
Ich schwöre das stand vorhin noch nicht da xD
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Lohnsteuerrechner. Da kannst du nachprüfen was du monatlich zahlen musst. Dazu kommen auch noch Sozialabgaben und so. Das vergleichst du mal mit DEINER MONATLICHEN LOHNBESCHEINIGUNG. Und dann siehst du zumindest ob das hinkommt. Ansonsten frag beim Finanzamt an, ohne weitere Infos zu deiner Beschäftigung kann ich dazu auch nicht viel sagen.
http://www.lohnsteuerrechner.de/
 
Und die 150 € sind sowas wie eine Nachzahlung ?
Und das 4 x im Jahr mit 150 € ? 600 € im Jahr ?
Ich glaube ich komme hier nicht weiter.
Mal schauen was die mir morgen mal wieder reinreden
 
Und wie oft muss man das zahlen ? Einmal im Jahr ?

Je nach Höhe der Einkommenssteuer werden Vorauszahlungen festgesetzt, üblicherweise pro Quartal, also 4 mal im Jahr, was ja auch zu "Zeitraum 2.Vj.2011" passt.
Fällig ist die ESt grundsätzlich jährlich oder eben nach festgesetzten Vorauszahlungen.
LSt hingegen wird normalerweise monatlich vom Gehalt abgezogen.
Kann es sein, dass die ESt z.B. aus einer Vermietung stammt?
 
Alrounder mach mal langsam. Du gibst uns keine iNfos (Land, Angestellt, selbstständig) etc und flames rum.

Am besten ist wirklich dort anzurufen wo auch immer das sein mag.

Zu unterscheiden ist ja auch die Fälligkeit bzw die Jährliche Berechnungsgrundlage...
 
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