Problem mit Zoll und Ebay

Nonsense

Ensign
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Feb. 2007
Beiträge
173
Guten tag erst einmal!

Also, ich hab folgendes Problem und ich würde gerne von euch wissen, was jetzt auf mich zukommt, da ich vorher noch nie wirklich was mit dem Zollamt zu tun hatte.

Es geht um Folgendes: Ich habe einem Freund vor kurzer zwei Handys bei Ebay aus China bestellt. Er wollte die unbedingt haben, weil man darin zwei Sim-Karten gleichzeitig betreiben kann. Die Bestellung der Handys ging über meinen Ebay-Account, bezahlt wurde jedoch vom Paypal Accounts von einem anderen Typen. Jetzt habe ich ein schreiben vom Zoll bekommen und die wollen nun 1. eine Rechnung (zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache) und 2. einen Nachweis über den gezahlten Kaufpreis. jetzt wollte ich wissen, ob ich denen einfach die Mail die ich von Ebay nach dem kauf und von Paypal nach dem bezahlen ausdrucken und geben kann oder ob die das anders haben wollen. Außerdem hätte ich gerne gewusst, ob noch Extrakosten auf mich/ihn/uns zukommen und falls ja, wie hoch die in etwa ausfallen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn dem Schreiben lag nich einmal eine Telefonnummer, bei der man evtl. hätte anrufen können-.-

Danke schonmal
 
Danke für eure antworten!
Ich werde nachher mal da vorbeigehen und alles abholen.
 
@topic
Die wollen nur wissen, wieviel es gekostet hat. Einfach das EBAY-Angebot und die Paypal-Zahlung ausdrucken, mitbringen und vorzeigen. Kann halt sein, daß Zoll nachgezahlt werden muß. Ist also ganz easy.

@off-topic
Du hattest wenigstens das Glück, daß der Zoll zeitnah an dich herangetreten ist. Ich hatte Ende Februar 2006 einen MP3-Player aus China per EBAY gekauft. Mehr als 3 1/2 Jahre später (Ende September 2009) kam der Zoll daher, ich solle Einfuhrabgaben für den Stick zahlen. 3 1/2 Jahre später!!! Das Schreiben wurde an eine Adresse geschickt, wo ich schon gar nicht mehr wohnte. Auf Anfrage bei EBAY verweigerten diese die Herausgabe der damaligen Angebotsdaten. Da stand ich also ohne irgendeinen Nachweis bzw. konnte mich nur noch dunkel an das Angebot erinnern. Habe ein Antwortschreiben verfasst und auf den Artikel 221 Abs. 3 ZK hingewiesen http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...chluss_nacherhebung/e0_verjaehrung/index.html

Mein Tip an alle : Wenn irgendetwas aus Drittländern / nicht EU-Ländern gekauft wurde, immer das Angebot abspeichern / drucken. Ebay gibt nämlich gar nichts heraus oder hilft irgendwie weiter...
 
OK, ich war vorhin da, hab alles bekommen und musste ein paar Euronen zuzahlen. Die haben nicht mal wirklich nachgefragt was drin ist etc.. Danke nochmal für die antworten. Ich dachte, das würde komplizierter.
 
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