Proteste in Lützerath - Wer zahlt den Polizeieinsatz?

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Wie läuft denn sowas wie in Lützerath mit den Kosten eigentlich ab?

Es gibt ja ein endgültiges Gerichtsurteil, dass dieses Dorf zum abriss freigibt.

Was darf denn dan noch weiterhin an Protesten offiziell statt finden?
Darf deshalb noch weiter protestiert werden?
Wenn ich das richtig sehe, dann müssten doch die Demonstranten per Gerichtsbeschluss das Dorf verlassen.

Da sie es aber nicht machen, gibt es den Polizeieinsatz.

Werden da eigentlich irgendwelche Kosten davon auf die Demonstranten umgelegt?
 
Die Kosten tragen wir als Gemeinschaft der Steuerzahler.

Wenn diese auf die Demonstranten umgelegt werden können, da sie sowohl Platzverweise ignorieren, sowie Gerichtsbeschlüsse und auch politische Beschlüsse wäre ja toll, ist leider aber nicht so.
 
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Die Bundespolizei kann Kosten übrigens (teilweise) umlegen. Die am 1. Oktober 2019 in Kraft getretene Richtlinie sieht vor, dass Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefahrenlage herbeigeführt haben, für die Kosten der dann notwendigen polizeilichen Maßnahmen selbst aufkommen müssen.

Denke aber, dass das hier nicht greifen wird.
 
Leider sind viele Menschen (vor allem junge und ungebildete) nicht in der Lage zu verstehen wie Demokratie funktioniert, also sind blind für die Belange anderer. Das sieht man an den Posts hier ganz deutlich.
Wenn ein jeder der Demonstriert für den Polizeieinsatz aufkommen muss, dann sitzen ganz andere Menschen am Hebel wie jetzt. Allerdings gibt ja Wähler die so ticken.
Totalitäre Herrschaftsformen setzen zB auf die uneingeschränkte Durchsetzung der Regeln über die Menschen hinweg.
 
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Zhalom schrieb:
Wenn ein jeder der Demonstriert für den Polizeieinsatz aufkommen muss, dann sitzen ganz andere Menschen am Hebel wie jetzt.
Schön, das Widerstand gegen rechtsgültige Urteile und Besetzungen von Privateigentum (m.W:n. gehören zumindest die Gebäude schon lange RWE) mit einer legalen Demonstration gleichgesetzt werden.

Ich finde es eher erschreckend, wie Besetzerfreundlich das deutsche Recht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ist. Selbst, wenn die Besetzer so dämlich sind, namentlich identifizierbar zu sein, müssen sie für die Räumung einer illegalen Besetzung nur teilweise aufkommen
https://www.merkur.de/politik/hausb...raeumung-durch-polizei-zahlen-zr-8386440.html

Da wird Privateigentum auf Steuerkosten geräumt. Warum geht sowas nicht auch bei einem illegal auf meinem Grundstück besetzen Parkplatz?
 
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Zhalom schrieb:
Leider sind viele Menschen (vor allem junge und ungebildete) nicht in der Lage zu verstehen wie Demokratie funktioniert, also sind blind für die Belange anderer. Das sieht man an den Posts hier ganz deutlich.
Wenn ein jeder der Demonstriert für den Polizeieinsatz aufkommen muss, dann sitzen ganz andere Menschen am Hebel wie jetzt. Allerdings gibt ja Wähler die so ticken.
Totalitäre Herrschaftsformen setzen zB auf die uneingeschränkte Durchsetzung der Regeln über die Menschen hinweg.

Ist nicht genau das Gegenteil der Fall?
Es wurde doch demokratisch entschieden, dass Lützerath zu räumen ist.
Es sind doch jetzt die Besetzer, die einen demoraktischen Entschluss nicht anerkennen wollen und trotzdem Ihren Willen durchsezten wollen.
 
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pauschal garnicht mal so leicht zu beantworten.

für repressives polizeihandeln kommt mWn. der Staat auf. repressiv ist polizeiliches handeln dann, wenn bereits eine straftat/owi begangen wurde und die polizei den täter jetzt bspw. auf die wache schleppt, um ihn erkennungsdienstlich zu behandeln. hier kommt u.a. insbesondere hausfriedensbruch, widerstand gegen vollstreckungsbeamte in betracht.

für präventives polizeihandeln können idr. kosten erhoben werden. es hängt vom jeweiligen bundesland ab, für welche handlungen genau und wie hoch. präventiv ist polizeiliches handeln dann, wenn die polizei durch die handlung eine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung beseitigt, wobei die öffentliche sicherheit und ordnung auch die rechtsorndung als gesamtes umfasst - wenn also jemand eine OWi oder eine Straftat wie Hausfriedensbruch begehen oder fortsetzen wird, kann das eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein.

zudem kann die polizei auch amtshilfe im weiteren sinn für den gerichtsvollzieher leisten, wenn also RWE bspw. gegen bestimmte personen einen zivilrechtlichen räumungstitel erwirkt hat. in diesem fall tragen die besetzer die kosten.
 
@Zhalom

Demokratie funktioniert nun mal nicht, in dem man die Meinung mittels Steine und Brandsätze versucht diese zu verstärken.
Wir müssen schon zwischen Demonstranten und Krawalltäter unterscheiden. Ein Großteil der Demo in Lützerath verlief friedlich. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Was nicht sein kann, ist dass eine kleine Gruppe die Entscheidung der großen Mehrheit versucht per Gewalt zu kippen.

Die große Mehrheit hat nun mal gewählt, und die gewählten Volksvertreter haben nun mal sich gegen Atomkraft und für die Verstromung von Kohle entschieden - ja, auch die Grünen haben hier direkt dafür gestimmt und für den Kohleabbau in Lützerath.
 
Was wäre jetzt, wenn ich rüber gehe zu meinem Nachbarn und dessen Wohnung besetze und ich mich weigere sein Haus wieder zu verlassen, obwohl es logischerweise sein Eigentum ist.

Der würde die Polizei rufen.
Die würden mir einen Platzverweis oder Hausverbot (was auch immer) aussprechen.
Wenn ich mich dann z.B. an dessen Heizung kette und so die Polizei gezwungen ist, mich dort mit relativ großen Aufwand aus der Wohnung zu entfernen.

Würde ich dann eine Rechnung für den Polizeieinsatz bekommen?
 
_killy_ schrieb:
Die große Mehrheit hat nun mal gewählt, und die gewählten Volksvertreter haben nun mal sich gegen Atomkraft und für die Verstromung von Kohle entschieden - ja, auch die Grünen haben hier direkt dafür gestimmt und für den Kohleabbau in Lützerath.
Die gewählten Vertreter haben das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und den Kohleausstieg 2030 beschlossen.

Ersteres steht sogar im Grundgesetz. Mit Art. 20a GG hat sich der Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.

Nun kommt der DIW zu folgenden Ergebnis:
Im Abgleich mit den maximal anzunehmenden Fördermengen zeigt die vorliegende Studie, dass der Vorrat im Abbaugebiet des Hauptbetriebsplans 2020-2022 für den Tagebau Garzweiler II selbst unter konservativen Annahmen auch ohne Inanspruchnahme von Lützerath ausreichend ist, um die angebundenen Kraftwerke Neurath und Niederaußem sowie Veredelungsbetriebe bis Ende 2030 zu versorgen.
https://coaltransitions.org/publica...kohlekraftwerke-und-den-erhalt-von-lutzerath/
Aus energiewirtschaftlicher und Klimaschutzperspektive ist jedoch die Inanspruchnahme der noch bewohnten Gebiete nicht mehr zu rechtfertigen. Ein Erhalt aller Dörfer und Höfe (inkl. Lützerath und Mühlrose) ist durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich und für die Einhaltung der Klimaziele zwingend notwendig (Hauenstein u.a. 2022; Rieve, Herpich, Brandes, u.a. 2021; Rieve, Herpich, Oei, u. a. 2021)
https://vpro0190.proserver.punkt.de/s/cDRQN4pJ9M8a8nY

Unsere gewählten Vertreter wurden außerdem vor nicht langer Zeit vom Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 nicht ausreichend sind. Das sie besonders in Sachen Klimaschutz nicht unfehlbar sind haben sie damit bewiesen.
 
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Lipovitan schrieb:
Die gewählten Vertreter haben das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und den Kohleausstieg 2030 beschlossen.[...]
Was genau ändert das an der glasklaren Rechtslage zur Räumung von Lüzerath und den dort begangenen Straftaten?

Darf ich nun gegen alles und jeden ungeahndet Unrecht begehen, sobald dieser auch nur ein CO2-Molekül freisetzt?

Das Pariser Klimaabkommen (an das sich kaum jemand hält und welches keinerlei Sanktionen bei Missachtung vorsieht) als Persilschein für Straftaten? Das ist doch wohl ein Witz, oder?
Lipovitan schrieb:
Ersteres steht sogar im Grundgesetz. Mit Art. 20a GG hat sich der Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.
[...]
Bin mal gespannt, wenn die Ziele des KSG offensichtlich nicht erreicht werden. Was passiert dann eigentlich? Das Gesetz enthält keinen Abschnitt mit Ordnungswidrigkeiten o. ä.

Währenddessen steigt der CO2-Gehalt in der Atmosphäre ungehindert weiter, zuletzt auf ca. 419 ppm.
 
Lipovitan schrieb:
Die gewählten Vertreter haben das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und den Kohleausstieg 2030 beschlossen.

Und der Besitzer des Tagebaus steigt 2030 aus. Was hat das mit den Vorgängen jetzt vor Ort zu tun?
 
Wäre es denn nicht viel sinnvoller solche Proteste z.B. in China zu veranstalten?
Die verschmutzen doch die Atmosphäre viel mehr, als Deutschland.
 
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SW987 schrieb:
Das Pariser Klimaabkommen (an das sich kaum jemand hält und welches keinerlei Sanktionen bei Missachtung vorsieht) als Persilschein für Straftaten? Das ist doch wohl ein Witz, oder?
189 Länder haben das Abkommen ratifiziert. Was eine Ratifikation bedeutet kannst du hier nachlesen. Welche unmittelbare Wirkung so eine Ratifizierung haben kann hat das Bundesverfassungsgericht erst gezeigt. Oder auch das Bundesgericht von Melbourne in Australien: https://www.tagesschau.de/ausland/australien-klimaurteil-kohle-101.html

@BlubbsDE Das man mit dem Abbau der Kohle unter Lützerath nochmal ordentlich Tempo macht bei der Verstromung von Kohle statt diese zu drosseln?
Die vorhandenen Vorräte innerhalb der Grenzen des HBP 2020 – 2022 und bei Erhalt Lützeraths reichen damit selbstim unwahrscheinlichen Falle eines maximalen Auslastungs-Szenarios aus, um die Bedarfe bis zum Ende der Kohleverstrom-ung im Jahr 2030 zu decken. Neue Abbauflächen jenseits des HBP 2020 – 2022 werden am Tagebau Garzweiler II folglich nicht mehr benötigt und dürfen aus energiewirtschaftlicher Perspektive nicht mehr genehmigt werden. Um das 1,5°-Budget einhalten zu können, muss die reale Braunkohleverstromung gegenüber dem hier angenommenen Extremfallszenario allerdings deutlich gedrosselt werden. Vorangegangene Studien legen bereits dar, dass die Tagebaukante für eine Einhaltung der 1,5°C-Grenze seit 2021 bereits nicht mehr hätte weiterentwickelt werden dürfen (Rieve et al. 2021).
https://vpro0190.proserver.punkt.de/s/K43yiKR4Yz3Xxeg
 
Lipovitan schrieb:
189 Länder haben das Abkommen ratifiziert. Was eine Ratifikation bedeutet kannst du hier nachlesen. [...]
Und? Welche Sanktionen drohen bei Missachtung, welche offensichtlich von der Mehrheit dieser Länder begangen wird? Der Vetrag enthält keine Strafandrohungen und der Militärsektor ist völlig ausgenommen.
Lipovitan schrieb:
Welche unmittelbare Wirkung so eine Ratifizierung haben kann hat das Bundesverfassungsgericht erst gezeigt. Oder auch das Bundesgericht von Melbourne in Australien: https://www.tagesschau.de/ausland/australien-klimaurteil-kohle-101.html [...]
Ok, dann verlinke doch bitte mal entsprechende Urteile aus China, Indien, Indonesien, USA,...
 
@SW987 Wenn dich das so brennend interessiert, informier dich in Eigenrecherche welche 189 Länder das Pariser Klimaabkommen ratifiziert haben und welche Länderspezifischen Folgen es hat wenn eine Regierung sich nicht an ihre eigenen Gesetze hält. Ich wünsche dir viel Spaß dabei.

Hat mit Lützerath und den dortigen Protesten nur wenig zu tun und gerät ins Off-Topic.
 
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Lipovitan schrieb:
[...]Hat mit Lützerath und den dortigen Protesten nur wenig zu tun und gerät ins Off-Topic.
Das Pariser Klimaabkommen hast doch Du vor ca. 1,5 Stunden ins Spiel gebracht, um damit demokratische Mehrheiten und den sich daraus ergebenden Rechtslagen zu relativieren.

Aber gut, zurück zum eigentlichen Thema:

Ein großes Problem bei der Kostenerstattung (auch nach rechtssicherer Verurteilung) dürfte sein, dass von den entsprechenden Personen nicht viel zu holen sein wird.
 
@Lipovitan

Wenn die gewählten Volksvertreter am Ende aber nicht die Beschlüsse umsetzen, dann muss man andere Volksvertreter wählen. Dass ist Demokratie. Weiterhin steht den Bürgern jederzeit offen, hierfür auf die Straße zu gehen und eine Demo zu veranstalten. Dass ist ebenfalls Demokratie.

Was nicht zur Demokratie gehört, sind Steine und Brandsätze auf Einsatzkräfte zu werfen. Dass sind Kriminälle/Straftäter und sollten auch so behandelt und weggesperrt werden.

In Lützerath gab es ja ausreichend Teilnehmer die gezeigt und bewiesen haben, dass man auch gewaltfrei eine Demo veranstalten kann und dennoch auch die Medien hierüber berichten und somit auch die Bevölkerung auf ggf Missstände hingewiesen werden.
Am Ende haben sie nach Aufforderung der Polizei die Demo auch friedlich beendet. Somit haben sie bewiesen, dass sie auch andere Menschen respektieren und ebenfalls den Staat als solches mit seiner Gewaltenteilung respektieren.
 
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SW987 schrieb:
Was genau ändert das an der glasklaren Rechtslage zur Räumung von Lüzerath und den dort begangenen Straftaten?
Sehe ich ebenfalls so. Die dortigen Bewohner wurden allesamt umgesiedelt und entschädigt.
Alternative wäre, dass die Umsiedelung rückgängig gemacht wird, die Umgesiedelten zurück in ihre Häuser MÜSSEN bzw. die extra für sie bereitgestellten Häuser verlassen werden müssen.
In welchem Zustand die dortigen Häuser jetzt auch nach der Protestbesetzung sind, kann ich nicht sagen. Vermutlich haben die aber nicht renoviert^^ Können ja den Klingelbeutel bei den Protestlern für die Sanierung rumgehen lassen. Sind bestimmt alle Finanzkräftig und Spendenwillig.

Es ist und bleibt so, dass RWE nun das Dorf gehört und die Protestler fremdes Eigentum besetzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ob dann die Braunkohle tatsächlich noch genutzt wird oder nicht, spielt keinerlei Rolle mehr. Es ändert nichts daran, dass es fremdes Eigentum ist. Es darf eben keine Rolle spielen, ob das einem Energiekonzern wie RWE oder Herr Müller aus Pimmelstadt gehört.

Die Demonstranten können gerne dort demonstrieren, Plakate aufhängen etc. Aber mit der weiteren Besetzung und der kostenintensiven Räumung des Geländes inkl. gewaltsamer Gegenwehr wird da eine Grenze überschritten die es von der Exekutive zu erwidern gilt.
 
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Zunächst etwas zu mir, ich wohne in der Region in der auch Lützerath liegt, habe in einem zusammengelegten Dorf, eine Hälfte alteingesessen, die andere Hälfte aus einem umgesiedelten Dorf. Von 2 Seiten her Tagebau. Also ich kann behaupten das es nicht unbedingt schön war.

Meine Erfahrung mit den umgesiedelten Menschen ist die, dass die meisten kurz nach der Umsiedlung damit abgeschlossen haben, ähnlich sieht es mit Lützerath heute heute aus. Das Dorf ist immerhin seit 2017 unbewohnt, nimmt man den Bauern der 2019 dort hingezogen ist und erst letztes Jahr ausgezogen ist mal raus. Das Argument der Klimaschützer Lützerath retten zu wollen hinfällig, das Dorf ist tot, es wird auch nie wieder in dieser Form existieren.

Schaut man darauf wie der letzte Entschluss gefallen ist, Lützerath abzureißen, stehen der Nutzung der dortigen Kohle zunächst die "Rettung" von 5 bewohnten Dörfern entgegen, dazu kommt noch ein 8 Jahre früherer Kohleausstieg für NRW. Ich denke das ist ein guter Deal, 8 Jahre früher keine Kohle zu nutzen dürfte in einer Gegenrechnung umweltfreundlicher sein als Lützerath zu retten und die dortige Kohle nicht zu nutzen.

Dann behaupten die Aktivisten, wenn man die Kohle dort nutzt, ist das 1,5° Ziel weltweit nicht mehr zu erreichen, völlig an den Haaren herbei gezogen, weltweit gesehen ist der Anteil vermutlich kaum messbar, da wären andere Maßnahmen deutlich effektiver und umsetzbar (z.B. ein Tempolimit).

Es wurden alle Rechtmittel eingelegt, diverse Protestaktionen unternommen, völlig legitim in einer Demokratie, sich dort illegal aufzuhalten, zu verschanzen Polizisten, Arbeiter von RWE und andere Personen anzugreifen, Maschinen zu sabotieren und damit Andere zu gefährden ist des Guten mehr als zu viel, Protest ja, Gewalt ganz klar nein. Daher müsste es die Möglichkeit die Menschen die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen an den Kosten angemessen zu beteiligen.

Dabei stellt sich mir eh die Frage, wie sich die Aktivisten es leisten können teils mehrere Jahre dort zu hausen (normal leben kann man das nicht nennen, wenn man die Bilder gesehen hat), und eine "Protestinfrastruktur" zu schaffen, billig ist das sicher nicht.

Nett war auch die Mülldeponie die am Rande entstanden ist, wenn für die Herrschaften so Umweltschutz aussieht, dann weiß ich nicht was die im Kopf haben.
 
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